Stundenanzahl

Von: , Frage gestellt am So, 13. Jul 2003

Hallo!
Und noch mal ich!
Ich arbeite normal 40 Stunden die Woche, wobei 38,5 Stunden/Woche tariflich und mündlich abgemacht sind.Nun wurde Anfangs ausgemacht, daß ich zum Stundenausgleich einen Freitagnachmittag und einen Samstagvormittag(zu je 3,5 Stunden)im Monat freibekomme. Ab Anfang Juni hatte ich nun 2,5 Wochen Urlaub und habe dann den Rest des Monats volle 40 Stunden gearbeitet. Dann habe ich doch zuviele Stunden für Juni zusammen, oder nicht? Nun ist auch plötzlich nach meinem Urlaub die Samstagsarbeit um eine halbe Stunde gekürzt worden. D.h., daß ich nun ja nicht mehr Anspruch auf beide freien Termine habe. Hinzukommt, daß ich den Chef gebeten habe, daß ich an einem bestimmten Freitag meinen freien Nachmittag bekomme. Doch seine Antwort war nur:"Das müssen wir dann erstmal mit den Stunden sehen!" Ich blicke da nun überhaupt nicht mehr durch. Und für wieviele Stunnde gilt denn nun der Samstag, wenn ich plötzlich immer eine halbe Stunde weniger arbeiten soll? Wenn ich denn dann diesen Freitagnachmittag frei bekomme, dann habe ich ja für einen ganzen Samstag nicht genug Stunden. Hinzu kommt übrigens noch was: ich habe bereits im Februar darum gebeten, die Stunden auf 36 zu kürzen. Das würde leider kein einziges Mal eingehalten, obwohl der Chef gesagt hat, er würde es versuchen.
Cu, Brigitte

1 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 58 Minuten 0 hilfreich
    Re: Stundenanzahl

    Hallo. Und noch mal ich!
    -- Ich auch :o) Und für wieviele Stunnde gilt denn nun der
    Samstag, wenn ich plötzlich immer eine halbe Stunde weniger
    arbeiten soll?
    -- Na, eine halbe Stunde weniger... :o) Wenn ich denn dann diesen Freitagnachmittag
    frei bekomme, dann habe ich ja für einen ganzen Samstag nicht
    genug Stunden.
    -- Das Problem bei Dir ist doch wie folgt. Vereinbart habt Ihr eine Menge Mündliches. Beide Seiten müßen im Streitfalle Ihre Behauptungen erst einmal beweisen. Solange der AG die tariflich zustehende Wochenarbeitszeit einhält, kannst Du eigentlich ziemlich wenig machen. Wenn im TV nicht (was ich auch nicht glaube) etwas anderes steht, obliegt die Verteilung der Arbeitszeit mangels AV auch seinem Gutdünken und er kann das auch entsprechend so umordnen. Wenn ein BR existiert, solltest Du diesen aber einmal hinzuziehen. Die Frage ist jetzt auch, ob, wenn Du eh Mitte August dort weg bist, jetzt ein großangelegter Streit notwendig ist. Inwieweit Du Überstunden machst, kannst Du ja einfach ausrechnen. Alles, was am Ende noch übrig ist, muß der AG gemäß Tarifvertrag gewähren oder abgelten. Steht im TV nichts dazu, kann er es sich theoretisch aussuchen, wobei Du aber argumentieren könntest, daß bisher immer ein Anspruch auf Abfeiern der Überstunden bestand. Aber auch das ist die Mühe eines Prozesses meines Erachtens einfach nicht mehr wert. Entscheiden, wer im Recht ist, tut letztendlich eh immer der Richter, wenn Ihr euch nicht einigen könnt. Hinzu kommt übrigens noch was: ich habe bereits
    im Februar darum gebeten, die Stunden auf 36 zu kürzen. Das
    würde leider kein einziges Mal eingehalten, obwohl der Chef
    gesagt hat, er würde es versuchen.
    -- "Versuchen" heißt nicht "machen". Ein Anspruch auf Teilzeit besteht nur in Betrieben mit mindestens 20 AN. Der Antrag ist schriftlich einzureichen wobei die entsprechenden Fristen zu wahren sind. Mehr infos findest du dazu hier:
    http://www.teilzeit-info.de

    Gruß,
    LeoLo

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