Taschenguide Arbeitszeugnisse: anerkannt?

Von: , Frage gestellt am Mi, 16. Jul 2003

Hallo Wissende,
da ich gerade vor dem Erhalt meines Zwischenzeugnisses wegen Vorgesetztenwechsels stehe, habe ich eine Frage.
Zur Einleitung:
Ich habe mir den Taschenguide Arbeitszeugnisse aus dem Haufe Verlag geholt(http://www.taschenguide.de), ein Kollege hat schon sein Zeugnis bekommen.
Sein Zeugnis war nur auf Formalien betrachtet (nach Taschenguide) in 8 Punkten formell falsch (fehlende Berufsbezeichnung, fehlende Angabe Voll-/Teilzeit, fehlende Arbeitsbereitschaft/Motivation usw.).

Bevor wir/ich nun eine Lawine lostreten und das Zeugnis noch einmal komplett überarbeiten lassen, habe ich nun die Frage ob der Taschenguide im Personalwesen anerkannt ist.

Mir erscheint er vernünftig geschrieben, die Checklisten sind einfach zu handhaben, die Darstellungen scheinen schlüssig.
Aber ich bin nun mal Techniker und auch noch Qualitäter, daher kann ich mich wunderbar an Checklisten aufhängen und dabei schon mal Scheuklappen aufhaben :-)

ALso wie ist eure Meinung zu dem Büchlein?

Viele Grüße

Karsten

5 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach einer Stunde 0 hilfreich
    Re: Taschenguide Arbeitszeugnisse: anerkannt?

    Hi,

    mal unabhängig von der Anerkennung des Buches.

    Wenn da wirklich "mangelhafte Arbeitsbereitschaft/Motivation" drin steht, würd ich auf Änderung bestehen. Grundsatz ist, dass Arbeitszeugnisse "wohlwollend" abgefasst werden sollen.
    Solche Formulierungen haben in einem Zeugnis nix zu suchen.

    A.

    • Antwort von nach einer Stunde 0 hilfreich
      Re^2: Taschenguide Arbeitszeugnisse: anerkannt?

      Hallo Andreas,
      nicht mangelhafte Arbeitsbereitschaft steht da; ich habe ich mich vielleicht unverständlich ausgedrückt, sondern alle Angaben, die ich gemacht habe, fehlen im Zeugnis!

      Gruss

      Karsten

  2. Antwort von nach 2 Tagen 0 hilfreich
    Re: Taschenguide Arbeitszeugnisse: anerkannt?

    Das Buch ist nicht die Bibel. Zeugnisrecht ist Richterrecht. Die Rechtsprechung sagt, dass Zeugnisse die wesentlichen Tätigkeiten vollständig umschreiben sowie wohlwollend und wahrheitsgemäß sein müssen.

    Einmalige Verfehlungen sollen daher nicht erwähnt werden. Mängel sind eher durch Schweigen als durch Nennung auszudrücken. Versteckte Hinweise auf Mängel ("Geheimcode") sollen nicht verwendet werden.

    Wenn bestimmte Eigenschaften für eine Position erwähnt werden müssen, weil aus ihrem Fehlen negative Rückschlüsse gezogen werden könnten (z.B. Ehrlichkeit bei Kassierern, Führungsfähigkeit bei Führungskräften), ist das Zeugnis zu vervollständigen, es sei denn, es fehlte tatsächlich daran (der klauenden Kassiererin kann ich natürlich nicht Ehrlichkeit bescheinigen).

    Hinsichtlich der Formulierungen besteht im übrigen ein Beurteilungsspielraum des Arbeitgebers.

    Bei der Benotung hat sich die "Zufriedenheits-Notenskala" etabliert, aber ich kann als Arbeitgeber natürlich auch andere Formulierungen wählen, solange klar ist, ob ich überdurchschnittlich, durchschnittlich oder unterdurchschnittlich bewerte (z.B. mit Klarnoten "sehr gut" "gut" etc.).

    Arbeitnehmer sind für alle überdurchschnittlichen Benotungen darlegungs- und beweispflichtig, die Firma für alle unterdurchschnittlichen Benotungen. Bekommt man also eine "volle Zufriedenheit" bescheinigt und fühlt sich durch diese Note "3 / 3 Plus" nicht richtig beurteilt, muss man vor Gericht darlegen können, warum man besser war.

    • Antwort von nach 2 Tagen 0 hilfreich
      Re^2: Taschenguide Arbeitszeugnisse: anerkannt?

      Hallo! Bekommt man also eine
      "volle Zufriedenheit" bescheinigt und fühlt sich durch diese
      Note "3 / 3 Plus" nicht richtig beurteilt...
      Volle Zufriedenheit ist nicht mehr steigerungsfähig, also sehr gut. "Vollste" wäre nur schlechtes Deutsch, aber keine Steigerung.

      Beurteilungen von Menschen über Menschen können nicht den Anspruch von Objektivität erfüllen, allemal nicht, wenn die Beurteilung in butterweiche, formelhafte Wendungen gekleidet ist. So hält man mit jedem Arbeitszeugnis ein Dokument über die Ausdrucksmöglichkeiten des Verfassers, gemischt mit dessen Sichtweise des Beurteilten in Händen. An diesem Punkt angelangt, sollte man nur noch der Beschreibung von Arbeitsinhalten und Verantwortungsbereich Bedeutung beimessen.

      Gruß
      Wolfgang

      • Antwort von nach 3 Tagen 0 hilfreich
        Re^3: Taschenguide Arbeitszeugnisse: anerkannt?

        Hallo! Bekommt man also eine
        "volle Zufriedenheit" bescheinigt und fühlt sich durch diese
        Note "3 / 3 Plus" nicht richtig beurteilt...
        Volle Zufriedenheit ist nicht mehr steigerungsfähig, also sehr
        gut. "Vollste" wäre nur schlechtes Deutsch, aber keine
        Steigerung.
        Das ist nicht richtig. Denn gesteigert wird auf jeden Fall noch durch "stets" oder "jederzeit". Es gibt allerdings Germanisten, die meinen, dass "stets zur vollen Zufriedenheit" eine Eins sei. Das ist sicherlich grammatikalisch richtig, aber im landläufigen Zeugnisdeutsch trotzdem "nur" ein "Gut" - jedenfalls bei 90 % der Personaler. Also warum ein grammatikalisch richtiges Zeugnis mit einer vom Leser möglicherweise schlechter eingestuften Note akzeptieren?

Keine passende Antwort gefunden? Jetzt eigene Frage stellen!