ich arbeite als studentische hilfskraft bei einer notschlafstelle eines obdachlosenprojekts in frankfurt/main. nach diversen querelen in den letzten wochen, zieht mein arbeitgeber nun die zügel an, wobei ich bei manchem meine zweifel habe, ob dies alles rechtens ist. daher ein paar fragen:
wie ist die rechtliche handhabung eines dienstfreien tages?
kann der arbeitgeber uns auch kurzfristig zu einem nachtdienst (20:00 - 8:00 uhr) „anweisen“, wenn jemand wegen krankheit ausfällt?
kann der arbeitgeber verlangen, daß man zwingend einen urlaubsantrag einreichen muß, wenn man mehr als 7 tage nicht arbeiten kann?
mein arbeitgeber teilt mir per eMail mit, „daß ein dienstfreier tag nicht gleichbedeutend mit einem urlaubstag ist“. kann das sein? ist der umkehrschluß nicht, daß ein dienstfreier tag im prinzip eine rufbereitschaft ist? heißt das, das, wenn mein dienstplan (den ich anfang des monats erhalte) mir sagt, daß ich zwischen dem 14. und dem 28. eines monats keine schichten habe, daß ich trotzdem nicht wirklich frei in meiner tagesgestaltung bin, ich also nicht spontan für 8 tage die stadt verlassen kann?
gibt es im netz foren, die sich mit solchen fragen spezieller beschäftigen?
ich bin zwar kein Jurist, habe aber ein paar Stichpunkte für Dich.
wie ist die rechtliche handhabung eines dienstfreien tages?
kann der arbeitgeber uns auch kurzfristig zu einem nachtdienst
(20:00 - 8:00 uhr) „anweisen“, wenn jemand wegen krankheit
ausfällt?
Ich denke nicht, schließlich bist Du nur Aushilfe! Aber er kann natürlich versuchen das so durchzuziehen, denn immerhin kann er Dich ja ansonsten auch recht einfach auf die Straße setzen.
kann der arbeitgeber verlangen, daß man zwingend einen
urlaubsantrag einreichen muß, wenn man mehr als 7 tage nicht
arbeiten kann?
Du hast auf alle Fälle Anrecht auf Urlaub und bekommst dafür auch (anteilig je nach Arbeitsumfang) Urlaubsgeld (Diese Konsequenz wird Deinen Chef natürlich nicht freuen!).
dienstfreier tag im prinzip eine rufbereitschaft ist?
Bereitschaftsdienst muß auch festgelegt sein wer Rufbereitschaft hat und wird dann auch bezahlt.
wie ist die rechtliche handhabung eines dienstfreien tages?
kann der arbeitgeber uns auch kurzfristig zu einem nachtdienst
(20:00 - 8:00 uhr) „anweisen“, wenn jemand wegen krankheit
ausfällt?
Ich denke nicht, schließlich bist Du nur Aushilfe! Aber er
kann natürlich versuchen das so durchzuziehen, denn immerhin
kann er Dich ja ansonsten auch recht einfach auf die Straße
setzen.
das ist es ja grade. auf der einen seite dürfen wir nicht mehr als 20 stunden arbeiten, da laut gesetz das studium im vordergrund stehen muß. auf der anderen seite sowas. im übrigen hat der arbeitgebende verein genug hauptamtliche, die zwar an anderen orten arbeiten, aber doch zum selben arbeitgeber gehören. meiner auffassung nach müßten die im notfall einspringen.
wie ist die rechtliche handhabung eines dienstfreien tages?
kann der arbeitgeber uns auch kurzfristig zu einem nachtdienst
(20:00 - 8:00 uhr) „anweisen“, wenn jemand wegen krankheit
ausfällt?
– Letztendlich klärt es im Zweifel ein Richter. Soweit vertraglich dem nichts entgegensteht, kann der AG das selbst kurzfristig machen, wenn die betrieblichen Belange seine Anweisung ausreichend rechtfertigen. Aus der Ferne kann man weder sagen, daß er das so machen darf. Noch würde ich Dir Arbeitsverweigerung nahelegen…
kann der arbeitgeber verlangen, daß man zwingend einen
urlaubsantrag einreichen muß, wenn man mehr als 7 tage nicht
arbeiten kann?
– Ja. Theoretisch (wenn also X WERKtage Urlaub vereinbart sind), kann er das auch verlangen, wenn Du einen einzigen Tag nicht arbeiten kannst. Diese Urlaubstage müssen natürlich bezahlt werden. Der Jahresanspruch beträgt mindestens 4 Wochen (also 24 Werktage).
mein arbeitgeber teilt mir per eMail mit, „daß ein
dienstfreier tag nicht gleichbedeutend mit einem urlaubstag
ist“ . kann das sein?
ist der umkehrschluß nicht, daß ein
dienstfreier tag im prinzip eine rufbereitschaft ist?
– Nein.
heißt
das, das, wenn mein dienstplan (den ich anfang des monats
erhalte) mir sagt, daß ich zwischen dem 14. und dem 28. eines
monats keine schichten habe, daß ich trotzdem nicht wirklich
frei in meiner tagesgestaltung bin, ich also nicht spontan für
8 tage die stadt verlassen kann?
– Hier wird das Ganze problematisch - auch insbesondere bezüglich Urlaubsanträge. Daß Du 14 Tage keine Schicht hast, ist, wenn vertraglich bei Euch nichts anderslautendes konkret festgelegt ist, eigentlich auch nicht möglich. (siehe mein link unten) Es besteht also einerseits seitens des AG das „Recht“, von Dir einen Urlaubsantrag zu erhalten, wenn Du mal eine Woche lang nicht arbeiten kannst. Auf der anderen Seite hast Du jede Woche ein Recht auf Beschäftigung gemäß AV (oder dem, was die bisherige Praxis aus Deinem vermutlich nur mündlich existierenden AV gemacht hat). Sieht hier alles ein wenig nach „Arbeit auf Abruf“ aus. Da liest Du dir erst einmal: http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/tzbfg/index…
durch. Und zwar insbesondere §12.
wie ist die rechtliche handhabung eines dienstfreien tages?
kann der arbeitgeber uns auch kurzfristig zu einem nachtdienst
(20:00 - 8:00 uhr) „anweisen“, wenn jemand wegen krankheit
ausfällt?
Ich denke nicht, schließlich bist Du nur Aushilfe! Aber er
kann natürlich versuchen das so durchzuziehen, denn immerhin
kann er Dich ja ansonsten auch recht einfach auf die Straße
setzen.
Ist alles eine Frage der vertraglichen Vereinbarungen und der gesetzlichen Bestimmungen abhängig von der Form und Stärke des Unternehmens, oder? Auch eine Aushilfe ist ein Arbeitnehmer mit Vertrag (der nicht unbedingt schriftlich verfasst sein muss).
kann der arbeitgeber verlangen, daß man zwingend einen
urlaubsantrag einreichen muß, wenn man mehr als 7 tage nicht
arbeiten kann?
Du hast auf alle Fälle Anrecht auf Urlaub und bekommst dafür
auch (anteilig je nach Arbeitsumfang) Urlaubsgeld (Diese
Konsequenz wird Deinen Chef natürlich nicht freuen!).
Ersetze Urlaubsgeld mit Urlaubs ent gelt und ich stimme Dir so pauschal zu!
Nur wenn Urlaubsgeld (in welcher Form auch immer) vereinbart ist, bekommt er welches.
Hallo Rocco, die Frage ist, bist du nun studierende Aushilfe, die sich selbst um die Einhaltung der 20 Stundengrenze kümmern muss (wie zB. auch beim Kellnern oä. Jobs) oder als wissenschaftliche Hilfskraft (also echter Hiwi) unterwegs. Letztere Stellen gibt es fast nur an der Uni, allerdings kann die Arbeitsweise und die Lohnzahlende Stelle eine vergleichbare Tätigkeit darstellen, etwa weil Du Psychologie o. Soziologie studierst und so nicht nur Geld verdienst, sondern noch praktische Erfahrungen für den späteren Beruf mitnimmst, etc. Zudem müsste die Lohnzahlung dann vom Land kommen. Als echter Hiwi gibt es eine festgelegte Monatsarbeitszeit von hier zZ 30 Std.(da hier nur noch halbe Stellen vergeben werden, sonst also 60), also wesentlich weniger als potentiell möglich wäre. Ausserdem sind SonderRegelungen möglich,zB. für bestimmte Projekte, dann kann man schon mal finanziell in die Bedruille kommen, weil man zuviel verdient, aber dafür nur 1-2 Monate lang.-> Lohnsteuerjahresausgleich nötig
Ich gehe davon aus, dass Du eher eine Aushilfsstelle hast, die genausogut mit einem Nichtstudenten besetzt werden könnte, damit hast Du alle Rechten u. Pflichten eines anderen geringfügigen Arbeitnehmers, also solltest Du dich noch mal unter diesen Stichwort umschauen. Da sind in letzter Zeit viele Neuerungen gekommen, zudem ist die Diskussion Bereitschaft=Arbeitszeit noch immer nicht ganz ausgestanden, wenn man sich im ärztlichen Bereich umschaut.
Mach Dich schlau und versuch dann mal ein klärendes Gespräch mit deinem Vorgesetzten. Wenn das nicht klappt, geh lieber Kellnern oder Taxifahren, das ist für einen Sozialen Beruf genauso wertvoll, oder schau Dich mal in der freiwilligen Gefangenenbetreuung um, ehrenamtliche Tätigkeit kannst Du nämlich unendlich leisten. Gibt nur leider kein Geld.