rechte und pflichten studentischer hilfskräfte
Von: , Frage gestellt am Mi, 23. Jul 2003
hi!
ich arbeite als studentische hilfskraft bei einer notschlafstelle eines obdachlosenprojekts in frankfurt/main. nach diversen querelen in den letzten wochen, zieht mein arbeitgeber nun die zügel an, wobei ich bei manchem meine zweifel habe, ob dies alles rechtens ist. daher ein paar fragen:
- wie ist die rechtliche handhabung eines dienstfreien tages?
kann der arbeitgeber uns auch kurzfristig zu einem nachtdienst (20:00 - 8:00 uhr) "anweisen", wenn jemand wegen krankheit ausfällt?
- kann der arbeitgeber verlangen, daß man zwingend einen urlaubsantrag einreichen muß, wenn man mehr als 7 tage nicht arbeiten kann?
- mein arbeitgeber teilt mir per eMail mit, "daß ein dienstfreier tag nicht gleichbedeutend mit einem urlaubstag ist". kann das sein? ist der umkehrschluß nicht, daß ein dienstfreier tag im prinzip eine rufbereitschaft ist? heißt das, das, wenn mein dienstplan (den ich anfang des monats erhalte) mir sagt, daß ich zwischen dem 14. und dem 28. eines monats keine schichten habe, daß ich trotzdem nicht wirklich frei in meiner tagesgestaltung bin, ich also nicht spontan für 8 tage die stadt verlassen kann?
gibt es im netz foren, die sich mit solchen fragen spezieller beschäftigen?
vielen dank im voraus
rocco
