Bewerbung

Von: , Frage gestellt am Sa, 26. Jul 2003

Hallo,

seit knapp 1 Jahr arbeite ich bei einer Zeitarbeitsfirme. Die Firma, die mich geliehen hat will mich nun demnächst übernehmen. Ich muss also die Zeitarbeit kündigen und eine Bewerbung + Lebenslauf meiner bald neuen Firma geben. Das Problem ist, dass ich mich ja auf garnichts beziehen kann wie "vom Arbeitsamt habe ich gehört" oder "der Artikel in der Zeitung..." oder ähnliches. Die Bewerbung muss jetzt nicht unbedingt toll sein aber mir fällt es schwer sowas zu formulieren.

Könnt ihr mir vielleicht da weiterhelfen?

Danke.

7 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 18 Minuten 0 hilfreich
    Re: Bewerbung... wie machen und an wen?

    Hallo Honigblume! seit knapp 1 Jahr arbeite ich bei einer Zeitarbeitsfirme. Die
    Firma, die mich geliehen hat will mich nun demnächst
    übernehmen. Ich muss also die Zeitarbeit kündigen und eine
    Gut, bevor Du kündigst, solltest Du den neuen Vertrag in der Tasche haben - inklusive Stempel und Unterschrift Deines neuen Chefs (Personalabt.). Bewerbung + Lebenslauf meiner bald neuen Firma geben. Das
    Problem ist, dass ich mich ja auf garnichts beziehen kann wie
    "vom Arbeitsamt habe ich gehört" oder "der Artikel in der
    Zeitung..." oder ähnliches. Die Bewerbung muss jetzt nicht
    Aber klar doch, wirst Du Dich auf etwas - oder besser: ein Gespräch mit jemandem dort - beziehen können. Wer dort hat denn so etwas gesagt wie: "Aber klar doch, Frau... könnten Sie auch bei uns direkt arbeiten..." ??
    Vielleicht sprichst Du einfach noch x mit demjenigen und fragst ihn... unbedingt toll sein aber mir fällt es schwer sowas zu
    formulieren.
    ...was Du da so reinschreiben solltest oder am besten könntest.

    Es macht sich dann vielleicht gut, wenn Du Bezug nimmst auf die Zeit, die Du dort schon arbeitest: "Ich nehme Bezug auf das Gespräch mit Herrn/Frau So-und-so und bewerbe mich bei Ihnen auf die Stelle als... Seit ... bin ich durch die <Zeitarbeitsfirma> bei Ihnen als <Stellenbezeichnung> tätig. Weil ich mir auch vorstellen kann, für Sie in fester Anstellung zu arbeiten, bitte ich um ein Personalgespräch mit Ihnen... Könnt ihr mir vielleicht da weiterhelfen?
    Ist das vielleicht das, was Du lesen wolltest?

    CU & Have Fun!
    DannyFox64 :-)

    • Antwort von nach einer Stunde 0 hilfreich
      Re^2: Bewerbung... wie machen und an wen?

      Super, danke schön !! *freu*

      Ihr habt mir sehr weiter geholfen !!

      Danke.

  2. Antwort von nach 51 Minuten 0 hilfreich
    Re: Bewerbung

    Hallo Honigblume,

    bezüglich der Erstellung Deiner Bewerbung gibt es umfangreiche Informationen; so z.B. bereits im Forum vorliegenden Artikel, die z.T. links auf interessante Seiten enthalten. Auch am Ende des Forum hat der Moderator (nehme ich an) einige Links platziert.

    Zudem kannst Du in verschiedenen Jobbörsen Hilfestellungen finden.
    Mit haben bei meinen Anfängen Bücher (Bewerbungsratgeber) geholfen. Auch im Berufsinformationszentrum des Arbeitsamtes dürfte es schriftliche Ratgeber geben - sieh mal unter www.arbeitsamt.de nach.


    Eine Empfehlung:
    So wie ich Deine Anfrage verstanden habe (ich hoffe, dass ich das mißverstanden habe), möchte ich folgende Empfehlung geben:
    Du darfst auf keinen Fall Dein jetziges Beschäftigungsverhältnis kündigen bevor Du nicht einen neuen (rechtskräftigen, d.h. vom künftigen Arbeitgeber und Dir unterschriebenen) Arbeitsvertrag der neuen Firma in den Händen hälst.

    Viel Erfolg und: Grüsse aus Lüneburg

    Heiner Gierling

  3. Antwort von nach einem Tag 1 hilfreich
    Re: Kleiner Tipp

    Hallo. Firma, die mich geliehen hat will mich nun demnächst
    übernehmen.
    Ihr (also Du und der AG) solltet die vertraglichen Vereinbarungen aber vorher genauestens studieren. Ziemlich oft ist für so einen Fall eine Vertragsstrafe oder "Ablöse" vereinbart.

    Gruß,
    LeoLo

    • Antwort von nach 4 Tagen 0 hilfreich
      Re^2: Kleiner Tipp

      Ziemlich oft ist für so einen Fall eine Vertragsstrafe oder "Ablöse"
      vereinbart.
      Was genau ist das ? Habe ich da nachteile ? Worauf muss ich achten?

      Gruß Vanessa

      • Antwort von nach 5 Tagen 0 hilfreich
        Re^3: Kleiner Tipp

        Ziemlich oft ist für so einen Fall eine Vertragsstrafe oder "Ablöse"
        vereinbart.
        Was genau ist das ? Habe ich da nachteile ? Worauf muss ich
        achten?

        Vanessa.

        Zumeist werden Klauseln vereinbart, die dem AG und/oder dem AN untersagen, im Zeitraum von zum Beispiel 1 Jahr nach Entleihung kein festes AV miteinander eingehen. Sonst wird eine Vertragsstrafe von xytausend Euro fällig. Ist ja auch logisch. Sonst wäre dies ein ziemlich kluger Weg, AN zu testen und "Die Guten ins Töpfchen, die Schlechten ins Kröpfchen". Der Verleiher muß sich schon gegen Abwerbungen absichern.

        Wie gesagt, es muß nicht so sein, daß bei Euch etwas dergleichen vereinbart ist. Es würde mich aber überraschen, weil es unprofessionell wäre.

        Gruß,
        LeoLo

        • Antwort von nach 5 Tagen 0 hilfreich
          Re^4: Kleiner Tipp

          Hallo, Wie gesagt, es muß nicht so sein, daß bei Euch etwas
          dergleichen vereinbart ist. Es würde mich aber überraschen,
          weil es unprofessionell wäre.
          Kann sein, dass bei uns sowas vereinbart wurde. Es ist ja so geregelt, dass wenn ich länger als 1 Jahr bei einem AG bleibe (also der, der mich geliehen hat) muss der jenige mich so bezahlen wie es in der Firma üblich ist. Dies ist natürlich viel zu teuer für den AG. Die Firma, in der ich momentan arbeite wollte mich schon nach einem halben Jahr übernehmen. Sie haben also mit der Zeitarbeitsfirma gesprochen und die wollten wohl einen viel zu hohen Betrag für mich haben. Vielleicht meintest du ja das ?

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