Muß man Urlaub machen ?

Von: , Frage gestellt am So, 27. Jul 2003

Liebe w-w-w´ler,

wenn ein AT Angestellter den Jahresurlaub nicht antritt, wird er dann zwangsbeurlaubt ? Oder läßt sich der Urlaubsanspruch auszahlen oder verfällt er automatisch irgendwann, wenn er keinen Urlaub macht ?

Gruss vom wölfchen

6 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 41 Minuten 0 hilfreich
    Re: Muß man Urlaub machen ?

    Hallo. wenn ein AT Angestellter den Jahresurlaub nicht antritt, wird
    er dann zwangsbeurlaubt ?
    -- Du meinst, wenn er gar keinen haben will? Theoretisch kann der AG welchen anweisen, aber warum sollte er das (aus finanzieller Sicht) machen? Oder läßt sich der Urlaubsanspruch
    auszahlen
    -- Nein. Nur bei Beendigung des AV und Unmöglichkeit der Urlaubsnahme ist eine Abgeltung vorgesehen. oder verfällt er automatisch irgendwann, wenn er
    keinen Urlaub macht ?
    -- Verfällt am 31.12.

    Gruß,
    LeoLo

    • Antwort von nach 4 Stunden 0 hilfreich
      Re^2: Muß man Urlaub machen ?

      Hi Leolo -- Verfällt am 31.12.
      Nicht unbedingt. Ich hatte jährlich dasselbeProblem, dass ich 2/3 meines U*****s insnächste Jahr schleppen mußte. Durch Überstunden und den zwang ÜStnd abbummeln zu müssen brauchte ich meinen Urlaub nicht, und durch Saisonbedingte Schübe an Mehrbelastung waren die Zeiträume in denen U***** genommen werden konnte begrenzt. Das endete jährlich in dem Ritual U***** zu beantragen, der vom AG abgelehnt wurde. Wenn es aufgrund Ablehnung durch den AG unmöglich war im laufenden Jahr den U***** zu nehmen, konnte er bis 1,4, ins folgende Jahr geschleppt werden. wenn dann nicht genommen ausgezahlt, aber mieses Geschäft.

      Ich hatte im Schnitt 30-40 tage Üstnd-frei im Jahr (und habe dies versucht immer sofort zu nehmen wenn möglich, denn aufsparen hätte das Problem verschärft) und 33 Tage Jahresurlaub.

      HH


      • Antwort von nach 7 Stunden 0 hilfreich
        Re^3: Muß man Urlaub machen ?

        Hallo. -- Verfällt am 31.12.
        Nicht unbedingt.
        Doch, unbedingt. Der Unterschied zu Deiner geschilderten Situation ist nämlich, daß der AN hier einfach keinen Urlaub beantragt, weil er keine Lust hat, und nicht, weil "dringende betriebliche oder in der Person des Arbeitnehmers liegende Gründe dies rechtfertigen". Das ist schon ein Unterschied.

        BUrlG §7
        (...)
        Eine Übertragung des Urlaubs auf das nächste Kalenderjahr ist nur statthaft, wenn dringende betriebliche oder in der Person des Arbeitnehmers liegende Gründe dies rechtfertigen.
        (...)

        Gruß,
        LeoLo

        • Antwort von nach 7 Stunden 0 hilfreich
          Re^4: Muß man Urlaub machen ?

          Hi
          Ah, der hat keine Lust auf Urlaub... dann sollte er sich mal im Psycho-Brett melden, da ist Sommerloch zur Zeit.
          Gruß, Helge

  2. Antwort von nach 4 Stunden 0 hilfreich
    Re: Muß man Urlaub machen ?

    Hi,

    also einen Urlaubszwang gibts nur dahingehend, dass der Arbeitgeber den vertraglich vereinbarten Urlaub geben muss und dabei 3 Wochen zusammenhängend. Nehmen muss ihn niemand. Es besteht aber andererseits auch keine Wahlfreiheit, den Urlaub nicht zu nehmen und ihn sich auszahlen zu lassen. Wird der Urlaub nicht bis Ende März des Folgejahres genommen, verfällt er ersatzlos. So kenn ich es zumindest bei uns aus der Fima.

    gruss
    Andreas

    • Antwort von nach 7 Stunden 0 hilfreich
      Re^2: Muß man Urlaub machen ?

      Hallo. also einen Urlaubszwang gibts nur dahingehend, dass der
      Arbeitgeber den vertraglich vereinbarten Urlaub geben muss und
      dabei 3 Wochen zusammenhängend.
      Das ist bei Euch in der Firma möglicherweise so. Der Gesetzgeber spricht aber davon, daß der Urlaub primär komplett zusammenhängend gewährt werden muß, soweit betriebliche Belange dem nicht entgegenstehen. Mindestens zwei Wochen am Stück müssen es aber auf jeden Fall sein, soweit vertraglich (AV, TV) nichts anderslautendes wirksam vereinbart wurde. Nehmen muss ihn niemand. Es
      besteht aber andererseits auch keine Wahlfreiheit, den Urlaub
      nicht zu nehmen und ihn sich auszahlen zu lassen.
      Korrekt Wird der
      Urlaub nicht bis Ende März des Folgejahres genommen, verfällt
      er ersatzlos.
      Nur bei Übertragung aufgrund personen- oder betriebsbedingter Gründe. Zudem kann auch hiervon zugunsten des AN einzelvertraglich und zu(un)gunsten tarifvertraglich abgewichen werden.

      Gruß,
      LeoLo

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