Re^2: Muß man Urlaub machen ?
Hallo.
also einen Urlaubszwang gibts nur dahingehend, dass der
Arbeitgeber den vertraglich vereinbarten Urlaub geben muss und
dabei 3 Wochen zusammenhängend.
Das ist bei Euch in der Firma möglicherweise so. Der Gesetzgeber spricht aber davon, daß der Urlaub primär komplett zusammenhängend gewährt werden muß, soweit betriebliche Belange dem nicht entgegenstehen. Mindestens zwei Wochen am Stück müssen es aber auf jeden Fall sein, soweit vertraglich (AV, TV) nichts anderslautendes wirksam vereinbart wurde.
Nehmen muss ihn niemand. Es
besteht aber andererseits auch keine Wahlfreiheit, den Urlaub
nicht zu nehmen und ihn sich auszahlen zu lassen.
Korrekt
Wird der
Urlaub nicht bis Ende März des Folgejahres genommen, verfällt
er ersatzlos.
Nur bei Übertragung aufgrund personen- oder betriebsbedingter Gründe. Zudem kann auch hiervon zugunsten des AN einzelvertraglich und zu(un)gunsten tarifvertraglich abgewichen werden.
Gruß,
LeoLo