Zu viele Überstunden

Hallo www’ler,

ich arbeite seit etwa 6 Monaten als Abteilungsleiter im Elektro-Einzelhandel. Aufgrund der wirtschftlichen Lage ist die Abteilung personell absolut unterbesetzt. Derzeit habe ich über 120 Überstunden auf meinem Konto stehen.

Tendenz deutlich steigend

Problem hierbei ist: Wenn ich die Überstunden regelmässig auszahlen lasse, wird diese Leistung versteuert. Das will ich nicht unbedingt. Wenn ich die Überstunden durch Freizeit ausgleiche, bekomme ich das, was ich verdient habe.

Die personelle Lage lässt es aber nicht zu (und wird dies auch nie zulassen), dass ich eben mal 4 Wochen Freizeit nehme (auch nicht 2 * 2 Wochen o.ä.). Meine Abteilung würde 100%ig kollapieren.

Ist ein Arbeitgeber dazu verpflichtet die verdiente Freizeit zu geben, obwohl dies personell nicht zumutbar wäre? Oder muss ich mir die Überstunden regelmässig auszahlen lassen.

Vielen Dank für Eure Antworten.

Manowarfan

hi,

auf deine eigentliche frage kann ich dir leider nicht genau antworten,kommt auch oftmals auf deinen vertrag an.es gibt z.b. auch verträge in denen steht dass alle überstunden mit dem gehalt abgegolten sind.

ich gebe dir aber einen tip: ich war von 1988 bis 1998 selbst im handel(4 jahre auch als al einer tv/video/sat abteilung) und bin seit 5 jahren im aussendienst.

MACH SO SCHNELL ES GEHT DIE FLIEGE AUS DEM HANDEL!!!
klar,der arbeitsmarkt gibt derzeit nicht viel her, aber wie du richtig erkennst, wird es nie !!! besser, eher schlimmer. ich arbeite täglich mit leuten aus diesem bereich der unterhaltungselektronik, vorzugsweise grossmärkte ( die roten), und es gibt keinen der glücklich in seinem job ist.
warte ab, die arbeitszeiten werden noch bescheuerter,die bezahlung ist ohnehin mies und die leute werden generell ausgebeutet!!!

viele grüsee

Hallo www’ler,

ich arbeite seit etwa 6 Monaten als Abteilungsleiter im
Elektro-Einzelhandel. Aufgrund der wirtschftlichen Lage ist
die Abteilung personell absolut unterbesetzt. Derzeit habe ich
über 120 Überstunden auf meinem Konto stehen.

Tendenz deutlich steigend

Problem hierbei ist: Wenn ich die Überstunden regelmässig
auszahlen lasse, wird diese Leistung versteuert. Das will ich
nicht unbedingt. Wenn ich die Überstunden durch Freizeit
ausgleiche, bekomme ich das, was ich verdient habe.

Die personelle Lage lässt es aber nicht zu (und wird dies auch
nie zulassen), dass ich eben mal 4 Wochen Freizeit nehme (auch
nicht 2 * 2 Wochen o.ä.). Meine Abteilung würde 100%ig
kollapieren.

Ist ein Arbeitgeber dazu verpflichtet die verdiente Freizeit
zu geben, obwohl dies personell nicht zumutbar wäre? Oder
muss ich mir die Überstunden regelmässig auszahlen
lassen.

Vielen Dank für Eure Antworten.

Manowarfan

Hallo www’ler,

ich arbeite seit etwa 6 Monaten als Abteilungsleiter im
Elektro-Einzelhandel.

Glückwunsch! Wurde bei der Ernennung das Thema behandelt?

Aufgrund der wirtschftlichen Lage ist
die Abteilung personell absolut unterbesetzt. Derzeit habe ich
über 120 Überstunden auf meinem Konto stehen.

Ist im Handel keine Seltenheit!

Tendenz deutlich steigend

Bei den Öffnungszeiten kein Problem.

Problem hierbei ist: Wenn ich die Überstunden regelmässig
auszahlen lasse, wird diese Leistung versteuert. Das will ich
nicht unbedingt. Wenn ich die Überstunden durch Freizeit
ausgleiche, bekomme ich das, was ich verdient habe.

Also sehe ich das richtig. Dein Chef bietet dir an, die Überstunden auszahlen zu lassen? Wenn dem so ist, mußt du diese Regelung annehmen. Denn es ist nicht verpflichtend dem AN eine Freizeitentschädigung zu zahlen.

Die personelle Lage lässt es aber nicht zu (und wird dies auch
nie zulassen), dass ich eben mal 4 Wochen Freizeit nehme (auch
nicht 2 * 2 Wochen o.ä.). Meine Abteilung würde 100%ig
kollapieren.

Das ist natürlich ein Problem, was man lösen sollte!!! Was passiert denn wenn du krank wirst??? Geht dann auch nichts ohne dich??? Oder fühlst du dich nur unentbehrlich?? Bedenke, du bist der Abteilungsleiter und du mußt dich so organisieren, das die tägliche Arbeit ohne dein zutun läuft. Aus eigener Erfahrung kann ich dir sagen, das dieses nicht so einfach ist, aber machbar.

Ist ein Arbeitgeber dazu verpflichtet die verdiente Freizeit
zu geben, obwohl dies personell nicht zumutbar wäre? Oder
muss ich mir die Überstunden regelmässig auszahlen
lassen.

Vielen Dank für Eure Antworten.

Manowarfan

Gern geschehen.
Gruß
Martin

Hallo.

ich arbeite seit etwa 6 Monaten als Abteilungsleiter im
Elektro-Einzelhandel. Aufgrund der wirtschftlichen Lage ist
die Abteilung personell absolut unterbesetzt. Derzeit habe ich
über 120 Überstunden auf meinem Konto stehen.

Du bleibst zunächst einmal schuldig, wieviel Stunden Du dadurch pro Woche im Schnitt arbeitest und was überhaupt vertraglich zum Thema Überstunden vereinbart ist. Ob das ArbZG auf Dich Anwendung findet, müßte zudem auch geklärt werden.

Problem hierbei ist: Wenn ich die Überstunden regelmässig
auszahlen lasse, wird diese Leistung versteuert. Das will ich
nicht unbedingt. Wenn ich die Überstunden durch Freizeit
ausgleiche, bekomme ich das, was ich verdient habe.

Nur, damit ich das richtig verstehe: Du willst keine Freizeit und keine Steuern zahlen? Bliebe doch nur die Möglichkeit, das Geld unversteuert zu erhalten, oder hab ich da was falsch verstanden? Das will ich doch hoffen, denn problematisch dabei ist sicherlich, daß dies illegal wäre…

Die personelle Lage lässt es aber nicht zu (und wird dies auch
nie zulassen), dass ich eben mal 4 Wochen Freizeit nehme (auch
nicht 2 * 2 Wochen o.ä.). Meine Abteilung würde 100%ig
kollapieren.

Jeder ist ersetzbar. Und glaub es mir: das Arbeitsamt ist voll von unersetzbaren AN…

Ist ein Arbeitgeber dazu verpflichtet die verdiente Freizeit
zu geben, obwohl dies personell nicht zumutbar wäre? Oder
muss ich mir die Überstunden regelmässig auszahlen
lassen.

Soweit vertraglich nicht anders vereinbart, kann der AG sich aussuchen, ob er in Freizeit ausgleicht oder abgeltet. Möglicherweise ist auch ein TV anzuwenden? Dann dürfte auch dort viel Relevantes drin stehen. Also solltest Du auch dort einmal hineinschauen. Letztendlich, wenn Du wirklich so unersetzbar bist, solltest Du doch mit ihm einen Weg aushandeln können, der euch beide zufrieden stellt.

Gruß,
LeoLo

Hallo,
in 6 Monaten nur 120 Überstunden? Das wären, mal sehen, 6x22 Arbeitstage = 132 Tage, hmm, nicht mal eine Überstunde pro Tag. Ach, ich wäre bei diesem Zustand überglücklich. Und dann werden die auch noch bezahlt? Mir schwinden die Sinne vor Glücksgefühlen. In der Regel sind Überstunden mit dem Gehalt abgegolten (warum verdienst Du wohl mehr als ein Verkäufer, nur wegen der Qualifikation?). Wer auf der Erfolgsleiter hoch hinaus will, muss Opfer bringen. Aber da die Überstunden sogar bezahlt werden, sehe ich kein Problem. Natürlich muss das versteuert werden, das muss mein Firmewagen auch. Für lau gibts nix. Und entbehrlich ist jeder. Auch ich bin Abteilungsleiter und geniesse gerade 3 Wochen wohlverdienten Urlaub. Meine Abteilung weiss, was sie zu tun hat, ist motiviert und kriegt das schon hin. Obwohl ich gerade einen Hilferuf aus meinem Büro bekam, das die EDV streikt (das könnten notfalls die Leute vom Hard/Software-Support), da ich aber geizig bin, werde ich mal wieder meinen Abend im EDV-Raum verbringen, auch wenns nicht bezahlt wird. Langfristig zahlt sich sowas aus. Denn sonst wäre ich heute nicht Abteilungsleiter, hätte kein gutes Gehalt und keinen Firmenwagen. Deine Situation ist nichts besonderes, das geht Millionen anderer genauso. Aber solange die Lohnnebenkosten in D so hoch sind, wird sich an diesem Dilemma nichts ändern (aber das ist ein anderes Thema).
Gruss Sebastian

Hallo.

ich arbeite seit etwa 6 Monaten als Abteilungsleiter im
Elektro-Einzelhandel. Aufgrund der wirtschftlichen Lage ist
die Abteilung personell absolut unterbesetzt. Derzeit habe ich
über 120 Überstunden auf meinem Konto stehen.

Du bleibst zunächst einmal schuldig, wieviel Stunden Du
dadurch pro Woche im Schnitt arbeitest und was überhaupt
vertraglich zum Thema Überstunden vereinbart ist. Ob das ArbZG
auf Dich Anwendung findet, müßte zudem auch geklärt
werden.

Problem hierbei ist: Wenn ich die Überstunden regelmässig
auszahlen lasse, wird diese Leistung versteuert. Das will ich
nicht unbedingt. Wenn ich die Überstunden durch Freizeit
ausgleiche, bekomme ich das, was ich verdient habe.

Nur, damit ich das richtig verstehe: Du willst keine
Freizeit und keine Steuern zahlen? Bliebe doch nur die
Möglichkeit, das Geld unversteuert zu erhalten, oder hab ich
da was falsch verstanden? Das will ich doch hoffen, denn
problematisch dabei ist sicherlich, daß dies illegal
wäre…

Nein - ich möchte das was ich verdient habe. Bei Freizeitausgleich bekomme ich die Stunden, die ich zuviel gearbeitet habe. Bei einer Auszahlung müsste Steuern und Sozialabgaben bezahlen. Und somit krieg ich nur die Hälfte von dem, was ich zusätzlich geleistet habe…

Die personelle Lage lässt es aber nicht zu (und wird dies auch
nie zulassen), dass ich eben mal 4 Wochen Freizeit nehme (auch
nicht 2 * 2 Wochen o.ä.). Meine Abteilung würde 100%ig
kollapieren.

Jeder ist ersetzbar. Und glaub es mir: das Arbeitsamt ist
voll von unersetzbaren AN…

Es geht nicht darum mich zu ersetzen sondern mich zu vertreten. Ich kenne die derzeitige Arbeitsmarktsituation. Aber ausreichend Mitarbeiter kosten noch mehr Geld wie Überstunden. Und das will Cheffe nicht investieren…

Ist ein Arbeitgeber dazu verpflichtet die verdiente Freizeit
zu geben, obwohl dies personell nicht zumutbar wäre? Oder
muss ich mir die Überstunden regelmässig auszahlen
lassen.

Soweit vertraglich nicht anders vereinbart, kann der AG
sich aussuchen, ob er in Freizeit ausgleicht oder abgeltet.
Möglicherweise ist auch ein TV anzuwenden? Dann dürfte auch
dort viel Relevantes drin stehen. Also solltest Du auch dort
einmal hineinschauen. Letztendlich, wenn Du wirklich so
unersetzbar bist, solltest Du doch mit ihm einen Weg
aushandeln können, der euch beide zufrieden stellt.

Gruß,
LeoLo

  • Firmenwagen ??
  • Gutes Gehalt ??
  • Motivierte Mitarbeiter ??

Nicht schlecht, nicht schlecht. Das hätte ich auch gern…

Bitte versteht mich nicht falsch. Ich will euch nicht die Ohren zujammern und angeben, wieviel Stunden ich habe. Ich wollte nur wissen, ob mir der Chef den Freizeitausgleich geben muss?!?!?

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo.

Problem hierbei ist: Wenn ich die Überstunden regelmässig
auszahlen lasse, wird diese Leistung versteuert. Das will ich
nicht unbedingt. Wenn ich die Überstunden durch Freizeit
ausgleiche, bekomme ich das, was ich verdient habe.

Nur, damit ich das richtig verstehe: Du willst keine
Freizeit und keine Steuern zahlen? Bliebe doch nur die
Möglichkeit, das Geld unversteuert zu erhalten, oder hab ich
da was falsch verstanden? Das will ich doch hoffen, denn
problematisch dabei ist sicherlich, daß dies illegal
wäre…

Nein - ich möchte das was ich verdient habe. Bei
Freizeitausgleich bekomme ich die Stunden, die ich zuviel
gearbeitet habe.

– Aber das ist doch gerecht. Woraus leitest Du denn Dein Recht auf Zuschläge (ob in Freizeit oder Abgeltung) ab? Wenn da vertraglich nichts vereinbart ist, dann handelt der AG beim Freizeitausgleich völlig korrekt.

Gruß,
LeoLo

Bitte versteht mich nicht falsch. Ich will euch nicht die Ohren zujammern und angeben, wieviel Stunden ich habe. Ich wollte nur wissen, ob mir der Chef den Freizeitausgleich geben muss?!?!?

Hallo Frank,
nein er muß dir die Überstunden nicht als Freizeit übertragen. Er kann dir diese auch auszahlen. Dies liegt in der Unternehmenssituation begründet. Anders sieht es aus, wenn die Überstundenregelung im Arbeitsvertrag geregelt ist. Ist dort festgeschrieben, das du die Ü-Stunden als Freizeit wieder bekommst, muß er danach handeln oder dir eine neue Regelung anbieten.

Finde dich damit ab, das du durch die Überstunden ein höheres Bruttoeinkommen haben wirst.

Dadurch hast du auch Vorteile:

a)Höhere Ansprüche in der Alters-Erwerbsminderungsrente.

b) Steuerliche Möglichkeiten im Rahmen der Gehaltsumwandlung.

u.s.w.

Gruß
Martin

hallo beisammen.

als „chef“ habe ich 60% abgaben
as „arbeiter“ (nichtselbstständiger im sinne von unternehmenseigner) habe ich 40% abgaben…hinzukommen die kosten der steuern…

nun da freizeit nicht geht, weil wer solls denn dann machen? verbleibt die auszahlung der beträge.

was solls.

vertrag hin, vertrag her, WIE der vertrag verwirklicht werden KANN liegt nur am den äusseren umständen selbst (Kundschaft und zahlmoral)

bis dann