Hallo.
ich arbeite seit etwa 6 Monaten als Abteilungsleiter im
Elektro-Einzelhandel. Aufgrund der wirtschftlichen Lage ist
die Abteilung personell absolut unterbesetzt. Derzeit habe ich
über 120 Überstunden auf meinem Konto stehen.
Du bleibst zunächst einmal schuldig, wieviel Stunden Du dadurch pro Woche im Schnitt arbeitest und was überhaupt vertraglich zum Thema Überstunden vereinbart ist. Ob das ArbZG auf Dich Anwendung findet, müßte zudem auch geklärt werden.
Problem hierbei ist: Wenn ich die Überstunden regelmässig
auszahlen lasse, wird diese Leistung versteuert. Das will ich
nicht unbedingt. Wenn ich die Überstunden durch Freizeit
ausgleiche, bekomme ich das, was ich verdient habe.
Nur, damit ich das richtig verstehe: Du willst keine Freizeit und keine Steuern zahlen? Bliebe doch nur die Möglichkeit, das Geld unversteuert zu erhalten, oder hab ich da was falsch verstanden? Das will ich doch hoffen, denn problematisch dabei ist sicherlich, daß dies illegal wäre…
Die personelle Lage lässt es aber nicht zu (und wird dies auch
nie zulassen), dass ich eben mal 4 Wochen Freizeit nehme (auch
nicht 2 * 2 Wochen o.ä.). Meine Abteilung würde 100%ig
kollapieren.
Jeder ist ersetzbar. Und glaub es mir: das Arbeitsamt ist voll von unersetzbaren AN…
Ist ein Arbeitgeber dazu verpflichtet die verdiente Freizeit
zu geben, obwohl dies personell nicht zumutbar wäre? Oder
muss ich mir die Überstunden regelmässig auszahlen
lassen.
Soweit vertraglich nicht anders vereinbart, kann der AG sich aussuchen, ob er in Freizeit ausgleicht oder abgeltet. Möglicherweise ist auch ein TV anzuwenden? Dann dürfte auch dort viel Relevantes drin stehen. Also solltest Du auch dort einmal hineinschauen. Letztendlich, wenn Du wirklich so unersetzbar bist, solltest Du doch mit ihm einen Weg aushandeln können, der euch beide zufrieden stellt.
Gruß,
LeoLo