Hallo
Ich möchte bei einem Marktforschungsinstitut ab und zu als
Interviewerin arbeiten. Für das vereinbarte Honorar muss ich
dann eine Rechnung ausstellen.
Und das soll funktionieren?? Wie machen den die anderen das??
Vom Status währest du dann eine freiberufliche Person. Es stellt sich die Frage ob du das mit 16 schon sein darfst. Meines Wissens nicht, da du Vertragliche Rechten und Pflichten eigehen muss (rechtlich zulässige Willenserklärungen)!
Da ich erst 16 bin, weiß ich nicht, ob ich das überhaupt darf,
ich bin ja nicht voll geschäftsfähig. Und brauche ich dafür
eine Gewerbekarte?
Wenn du das nicht darfst, brauchst du auch keine Gewerbekarte. Nochmal die Frage, ob die Firma noch nie eine 16 jährige als Intervierwer hatte?
Ich wäre für Antworten sehr dankbar
Julija
Hallo Julija,
meines erachtens darfst du diese Tätigkeit (unter den oben aufgeführten Vorraussetzungen) nicht durchführen. Um ganz sicher zu gehen, ruf doch mal bei dem Gewerbeamt/Ordnungsamt deiner Stadt an und frag mal nach. Die Wissen das 100..pro.
Gruß
Martin