Fragen zu 400€ Minijobs

Hallo,

ich habe eine Frage zu den 400€ Minijobs:
Meine Schwester übte bis vor kurzem neben ihrem Studium einem derartigen Job bei einer Solariumkette aus. Ein schriftlicher Arbeitsvertrag wurde nicht geschlossen, lediglich eine mündliche Vereinbarung.

Wie ist ein derartiges Arbeitsverhältnis geregelt? Tritt - sofern kein Arbeitsvertrag existiert - eine allgemeine Regelung in Kraft?
Wie sieht es mit Urlaubsanspruch und Zuschlägen bei Wochenend-/Feiertagsarbeit aus? All das nämlich wurde meiner Schwester nicht zugestanden?
Wie schätzt Ihr die Chancen meiner Schwester ein gegen die Arbeitgeberin vorzugehen, falls deren Verhalten nicht zulässig war? Scheinbar müssen alle MitarbeiterInnen in dieser Kette so behandelt werden.

Danke und viele Gruesse

Wolly

Hallo Wolly,

ein Arbeitsvertrag hat, auch mündlich abgesprochen, einen rechtlichen Status und ist somit gültig. Ich gehe mal davon aus, das das Entgelt vereinbarungsgemäß in der Höhe vom AG bezahlt wird, wie es mit ihm vereinbart wurde. Die einzige gesetzliche Reglung gibt es über den Mindesturlaubsanspruch. Der wäre, wenn nicht anders vereinbart; 24 Tage im Jahr. Weitere Zuschläge müssten vorher vereinbart worden sein.
Wenn man eine Arbeitsstelle antreten möchte, hat man gewisse Vorstellungen über Details, die man zum Einstellungsgespräch darlegt oder nachfragt, wie dieses geregelt sind. Deine Schwester müsste mal den AG fragen, ob es da nachträgliche Vereinbarungen diesbezüglich geben könnte.

Gruß Rolf

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Frage von Wolly:
ich habe eine Frage zu den 400€ Minijobs:

Hallo Wolly,

als Ergänzung zu meinem „Vorschreiber“:
unter www.minijob-zentrale.de findest Du (rechte Seite) eine gebührenfreie Hotline.

Grüsse aus Lüneburg

Heiner Gierling

Hallo.

http://www.400-euro.de

Gruß,
LeoLo