Arbeitsbedingungen

Von: , Frage gestellt am Mo, 11. Aug 2003

Hallo,

seit heute morgen steht ungefähr zwei Meter über mir und mach aus irgendeiner Wand mit einer ungeeigneten Bohrmaschine mühsam Schweizer Käse. Ich kann inzwischen meine eigenen Gedanken nicht mehr hören und führe zwischen den gelegentlichen drei Minuten Pause kurze Kundentelephonate. Nur damit kein Irrtum aufkommt: Meine Tätigkeit besteht nicht darin, schwere Werkzeug auf unschuldige Mineralien zu klopffen, sondern mir intelligente Gedanken über Kreditverträge, Kundenbilanzen und Beratungsbedarf beim Kunden zu machen.

Ein Gedanke, der mir durch den Kopf schoß, war, ob ich unter solchen Umständen eigentlich eine Anwesenheitspflicht habe, denn arbeiten kann ich hier nicht bzw. allemal zuhause besser.

Keine Sorge, bevor sich hier wildes Gepöbel erhebt, ich habe nicht vor, einfach so nachhause zu gehen. Ist einfach nur ein Gedanke, der wohl als einziger die Ruhe und Muße zur Entstehung fand.

Gruß,
Christian

P.S.
Immer wieder in dem Zusammenhang meine Lieblingsgeschichte: Irgendein Mitarbeiter irgendeines Großunternehmens wurde bei diversen Fusionen und Umstrukturierungen vergessen, hatte also effektiv keinen Aufgabenbereich mehr. Nachdem er darauf mehrfach hingewiesen hatte, richtete er sich häuslich ein und erledigte im Büro seinen Privatkram.

Irgendwann sah er sich zu einer Erledigung außer Haus veranlaßt, wurde dabei erwischt und sollte gefeuert werden. Das Gericht entschied anders: Wenn ein Mitarbeiter nichts zu tun hat und dieser dies immer wieder der Geschäftsleitung zu vermitteln versucht, legt das Unternehmen offensichtlich auf seine Arbeitskraft keinen Wert, so daß nichts dagegen spricht, wenn er das vom Arbeitgeber anscheinend gewünschte Nichtstun gelegentlich an einem anderen Ort als dem Arbeitsplatz erbringt.

4 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 12 Minuten 0 hilfreich
    Emmentaler?

    Salü Christian

    Zwei pragmatische Vorschläge, welche ich in meinem Berufsleben schon praktiziert habe:

    1. Ich habe mich in ein Besprechungszimmer zurückgezogen und dort einige Stunden meine Ruhe gehabt.

    2. Ich bin in Hut und Mantel zu meinem Vorgesetzte marschiert und habe mich wg. Lärm nachhause abgemeldet, wo ich in Ruhe meiner Arbeit nachgegangen bin.

    In dt. Unternehmen kommt man nach meiner Erfahrung mit der Devise "Frechheit siegt" bzw. "Wer nix zu sagen hat, ist selber schuld" am weitesten.

    Schönen Feierabend wünscht Walti

  2. Antwort von nach einer Stunde 0 hilfreich
    Re: Arbeitsbedingungen



    Hallo Christian,
    ich kann dich beruhigen: Du darfst nach Hause, wenn die Bedingungen zur Erledigung der Arbeit nicht gewährleistet sind. Hab ich selber schon gehabt. Das Büro war direkt an einer Straße, die neu gemacht worden ist. Der zuständige Bauarbeiter machte seine Preßlufthammer morgens um 8.00 an und abends um 4 wieder aus (Gagagagagagagaga). Zwei Tage hab ich das mitgemacht und dann den Chef gerufen. Der sah das am Telefon garnicht ein und meinte es wäre doch ruhig (bin ins Nebenbüro gegangen)!!Dann hab ich von meine Telfon angerufen und mal das Fenster auf Kipp gemacht!! Harharhar, der Chef war in 4 Minuten da und hat den Bauarbeiter angebrüllt. der hob nur die Schulter und weiter ging (ratratratrat). Damit war das Thema erledigt. Da gibt es auch genug Urteile zu, muß mal googlen gehen. Wie siehts bei euch denn aus mit seperaten Arbeitsräumen?? Wäre auch ne Möglichkeit.

    Einen verständnisvollen Gruß
    Martin

  3. Antwort von nach 4 Stunden 0 hilfreich
    Re: Arbeitsbedingungen

    Hallo.

    Hängt wie immer vom Einzelfall ab und wird wie immer im Streitfalle vom Richter entschieden. Ein guter Ansprechpartner ist natürlich die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA). Vielleicht hilft Dir das Folgende also schon mal ein wenig weiter:

    http://www.baua.de/prax/laerm/laerm.htm

    und das:

    http://www.gewerbeaufsicht.baden-wuerttemberg.de/Vor...

    und das:

    http://de.osha.eu.int/de/gfx/topics/laerm.php

    Gruß,
    LeoLo

  4. Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
    Re: Arbeitsbedingungen

    Hallo,
    meines Wissens kann Dein Chef darauf bestehen, daß Du Deine Arbeit an Deinem Arbeitsplatz machst. Wenn das objektiv nicht möglich ist, mußt Du trotzdem bleiben, auch wenn Du nicht arbeitest. Der Chef kann Dir dann andere Arbeit auftragen, die Du machen kannst. Selbst wenn er Dich anweist, den Staub aufzufegen, den der Handwerker macht, bist Du dazu verpflichtet. (Bring ihn nicht auf dumme Gedanken:-))

    Was Du tun kannst, ist mit dem Chef reden. Schickt er Dich nach Hause, ist alles OK.

    cu Rainer

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