Arbeitsbedingungen
Von: , Frage gestellt am Mo, 11. Aug 2003
Hallo,
seit heute morgen steht ungefähr zwei Meter über mir und mach aus irgendeiner Wand mit einer ungeeigneten Bohrmaschine mühsam Schweizer Käse. Ich kann inzwischen meine eigenen Gedanken nicht mehr hören und führe zwischen den gelegentlichen drei Minuten Pause kurze Kundentelephonate. Nur damit kein Irrtum aufkommt: Meine Tätigkeit besteht nicht darin, schwere Werkzeug auf unschuldige Mineralien zu klopffen, sondern mir intelligente Gedanken über Kreditverträge, Kundenbilanzen und Beratungsbedarf beim Kunden zu machen.
Ein Gedanke, der mir durch den Kopf schoß, war, ob ich unter solchen Umständen eigentlich eine Anwesenheitspflicht habe, denn arbeiten kann ich hier nicht bzw. allemal zuhause besser.
Keine Sorge, bevor sich hier wildes Gepöbel erhebt, ich habe nicht vor, einfach so nachhause zu gehen. Ist einfach nur ein Gedanke, der wohl als einziger die Ruhe und Muße zur Entstehung fand.
Gruß,
Christian
P.S.
Immer wieder in dem Zusammenhang meine Lieblingsgeschichte: Irgendein Mitarbeiter irgendeines Großunternehmens wurde bei diversen Fusionen und Umstrukturierungen vergessen, hatte also effektiv keinen Aufgabenbereich mehr. Nachdem er darauf mehrfach hingewiesen hatte, richtete er sich häuslich ein und erledigte im Büro seinen Privatkram.
Irgendwann sah er sich zu einer Erledigung außer Haus veranlaßt, wurde dabei erwischt und sollte gefeuert werden. Das Gericht entschied anders: Wenn ein Mitarbeiter nichts zu tun hat und dieser dies immer wieder der Geschäftsleitung zu vermitteln versucht, legt das Unternehmen offensichtlich auf seine Arbeitskraft keinen Wert, so daß nichts dagegen spricht, wenn er das vom Arbeitgeber anscheinend gewünschte Nichtstun gelegentlich an einem anderen Ort als dem Arbeitsplatz erbringt.
