meine Frage bezieht sich auf folgenden Sachverhalt:
Ich bekomme derzeit Arbeitslosengeld. Der Anspruch (360 Tage wurden bewilligt) läuft im November aus. Der Anspruch bezieht sich noch auf einen vor zwei Jahren genehmigten Anspruch, von dem ich nun noch einige Monate Restanspruch habe.
Um einen erneuten Anspruch zu erwerben, benötige ich 12 Monate Beschäftigung. Ich habe in meinem letzten Job jedoch wegen Insolvenz lediglich 10,5 Monate arbeiten können. Das Austreten aus der Firma liegt jetzt 4 Monte zurück. Jetzt meine Frage:
Wenn ich eine kurzfristige Beschäftigung über z.B. 2 Monate finde, habe ich dann die nötigen 12 Monate für einen erneuten Anspruch auf Arbeitslosengeld zusammen? Oder kann ich eine Verlängerung des alten Anspruches beantragen, da die wirtschaftliche Situation derzeit schlechte Bedingungen stellt?
Zudem bin ich schwanger und ab Februar 2004 gilt der Mutterschutz.Muss ich dem Arbeitsamt gegenüber etwas beachten?
Ich wäre sehr dankbar für Eure Erfahrungen & Euren Rat.
meine Frage bezieht sich auf folgenden Sachverhalt:
Ich bekomme derzeit Arbeitslosengeld. Der Anspruch (360 Tage
wurden bewilligt) läuft im November aus. Der Anspruch bezieht
sich noch auf einen vor zwei Jahren genehmigten Anspruch, von
dem ich nun noch einige Monate Restanspruch habe.
Um einen erneuten Anspruch zu erwerben, benötige ich 12 Monate
Beschäftigung. Ich habe in meinem letzten Job jedoch wegen
Insolvenz lediglich 10,5 Monate arbeiten können. Das Austreten
aus der Firma liegt jetzt 4 Monte zurück. Jetzt meine Frage:
Wenn ich eine kurzfristige Beschäftigung über z.B. 2 Monate
finde, habe ich dann die nötigen 12 Monate für einen erneuten
Anspruch auf Arbeitslosengeld zusammen?
Eindeutig: JA (zu beachten ist, dass die 12 Monate beitragspflichtige Beschäftigung einen Anspruch auf 6 Monate ALG begründen, der mit dem alten Restanspruch die maximale Dauer, 12 Monate, aber nicht überschreiten darf.
Oder kann ich eine
Verlängerung des alten Anspruches beantragen, da die
wirtschaftliche Situation derzeit schlechte Bedingungen
stellt?
Du erwirbst (siehe oben) neue Ansprüche, die die Restbezugsdauer verlängern.
Zudem bin ich schwanger und ab Februar 2004 gilt der
Mutterschutz.Muss ich dem Arbeitsamt gegenüber etwas beachten?
Glückwunsch! Dem Arbeitsamt natürlich die Schwangerschaft und den voraussichtlichen Termin mitteilen, Bezug von ALG wird entsprechend unterbrochen und der Restanspruch bleibt, sofern nach Babyjahr(en) keine Anstellung gefunden wird, erhalten.
Ich wäre sehr dankbar für Eure Erfahrungen & Euren Rat.