Anspruch auf Arbeitslosengeld?

Von: , Frage gestellt am Di, 12. Aug 2003

Hallo,

meine Frage bezieht sich auf folgenden Sachverhalt:

Ich bekomme derzeit Arbeitslosengeld. Der Anspruch (360 Tage wurden bewilligt) läuft im November aus. Der Anspruch bezieht sich noch auf einen vor zwei Jahren genehmigten Anspruch, von dem ich nun noch einige Monate Restanspruch habe.
Um einen erneuten Anspruch zu erwerben, benötige ich 12 Monate Beschäftigung. Ich habe in meinem letzten Job jedoch wegen Insolvenz lediglich 10,5 Monate arbeiten können. Das Austreten aus der Firma liegt jetzt 4 Monte zurück. Jetzt meine Frage:
Wenn ich eine kurzfristige Beschäftigung über z.B. 2 Monate finde, habe ich dann die nötigen 12 Monate für einen erneuten Anspruch auf Arbeitslosengeld zusammen? Oder kann ich eine Verlängerung des alten Anspruches beantragen, da die wirtschaftliche Situation derzeit schlechte Bedingungen stellt?

Zudem bin ich schwanger und ab Februar 2004 gilt der Mutterschutz.Muss ich dem Arbeitsamt gegenüber etwas beachten?

Ich wäre sehr dankbar für Eure Erfahrungen & Euren Rat.

Gerne auch E-Mails an: [E-Mail-Adresse entfernt]


Viele Grüße,

Nadja

1 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 50 Minuten 0 hilfreich
    Re: Anspruch auf Arbeitslosengeld?

    Hallo Nadja, Hallo,

    meine Frage bezieht sich auf folgenden Sachverhalt:

    Ich bekomme derzeit Arbeitslosengeld. Der Anspruch (360 Tage
    wurden bewilligt) läuft im November aus. Der Anspruch bezieht
    sich noch auf einen vor zwei Jahren genehmigten Anspruch, von
    dem ich nun noch einige Monate Restanspruch habe.
    Um einen erneuten Anspruch zu erwerben, benötige ich 12 Monate
    Beschäftigung. Ich habe in meinem letzten Job jedoch wegen
    Insolvenz lediglich 10,5 Monate arbeiten können. Das Austreten
    aus der Firma liegt jetzt 4 Monte zurück. Jetzt meine Frage:
    Wenn ich eine kurzfristige Beschäftigung über z.B. 2 Monate
    finde, habe ich dann die nötigen 12 Monate für einen erneuten
    Anspruch auf Arbeitslosengeld zusammen?
    Eindeutig: JA (zu beachten ist, dass die 12 Monate beitragspflichtige Beschäftigung einen Anspruch auf 6 Monate ALG begründen, der mit dem alten Restanspruch die maximale Dauer, 12 Monate, aber nicht überschreiten darf. Oder kann ich eine
    Verlängerung des alten Anspruches beantragen, da die
    wirtschaftliche Situation derzeit schlechte Bedingungen
    stellt?
    Du erwirbst (siehe oben) neue Ansprüche, die die Restbezugsdauer verlängern.
    Zudem bin ich schwanger und ab Februar 2004 gilt der
    Mutterschutz.Muss ich dem Arbeitsamt gegenüber etwas beachten?
    Glückwunsch! Dem Arbeitsamt natürlich die Schwangerschaft und den voraussichtlichen Termin mitteilen, Bezug von ALG wird entsprechend unterbrochen und der Restanspruch bleibt, sofern nach Babyjahr(en) keine Anstellung gefunden wird, erhalten.
    Ich wäre sehr dankbar für Eure Erfahrungen & Euren Rat.

    Gerne auch E-Mails an: [E-Mail-Adresse entfernt]


    Viele Grüße,

    Nadja
    Gruß
    Tommy

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