Mit sofortiger Wirkung vom Dienst frei gestellt

Von: , Frage gestellt am Do, 14. Aug 2003

hi,

ich wurde innerhalb der Probezeit auf Grund der nicht stimmenden Chemie gekündig. Mein (seit heute ehemaliger) Arbeitgeber hat mir (mündlich) zugesagt dass er meinen Lohn bis zum 11.Sep.03 weiter zahlt.
Im Schreiben heisst es so:
"Ausgesprochene kündigung zum 11.sept.03"
"mit sofortiger Wirkung vom Dienst frei gestellt."
Es wird aber nichts von einer Lohnzahlung bis zum 11.9. erwähnt.
Daher meine frage: wird automatisch Lohn gezahlt wenn ich vom Dienst freigestellt bin, oder ist es freiwillig.
Eine schnelle Antwort wäre sehr hilfreich, da nun Vertauen ja keine Basis mehr hat...

danke&gruß

2 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 2 Stunden 2 hilfreich
    Lohnfortzahlung

    Hallo Mr. Test User,

    eine Freistellung erfolgt meist, weil der Arbeitgeber an der Loyalität oder der Verschwiegenheit des Gekündigten zweifelt oder er befürchtet, dass dieser während seiner letzten Tage das Betriebsklima gefährdet.
    Imho entbindet Dich eine Freistellung zwar von Deiner Arbeitspflicht, beendet allerdings nicht das Arbeitsverhältnis. Der Lohnanspruch besteht bis zum Kündigungstermin fort, es sei denn, Du würdest in dieser Zeit bereits eine neue Stelle antreten. In diesem Fall müsstest Du Dir den dort erzielten Lohn anrechnen lassen.

    Gruß
    Birgit

  2. Antwort von nach 13 Stunden 0 hilfreich
    Re: Mit sofortiger Wirkung vom Dienst frei gestell

    Hallo.

    Du behältst selbstverständlich deinen Lohnanspruch. Soweit die Freistellung nicht ausdrücklich unwiderruflich und unter Anrechnung bestehender Urlaubsansprüche ausgesprochen wurde, muß der AG zusätzlich deinen erworbenen Teilanspruch bei Beendigung des AV abgelten.

    Gruß,
    LeoLo

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