Mit sofortiger Wirkung vom Dienst frei gestellt
Von: , Frage gestellt am Do, 14. Aug 2003
hi,
ich wurde innerhalb der Probezeit auf Grund der nicht stimmenden Chemie gekündig. Mein (seit heute ehemaliger) Arbeitgeber hat mir (mündlich) zugesagt dass er meinen Lohn bis zum 11.Sep.03 weiter zahlt.
Im Schreiben heisst es so:
"Ausgesprochene kündigung zum 11.sept.03"
"mit sofortiger Wirkung vom Dienst frei gestellt."
Es wird aber nichts von einer Lohnzahlung bis zum 11.9. erwähnt.
Daher meine frage: wird automatisch Lohn gezahlt wenn ich vom Dienst freigestellt bin, oder ist es freiwillig.
Eine schnelle Antwort wäre sehr hilfreich, da nun Vertauen ja keine Basis mehr hat...
danke&gruß
