Wohnsitz Schweiz / Arbeitsort D

Von: , Frage gestellt am Fr, 15. Aug 2003

Situation:

Meine Freundin lebt mit unserem Sohn in der Schweiz. Ich habe meinen Wohnsitz in Deutschland und arbeite für ein deutsches Unternehmen. Im Rahmen dieser Tätigkeit bearbeite ich Projekte in der Schweiz.

Frage:

Kann ich meinen Wohnsitz in die Schweiz verlegen? Brauche ich dann in der Schweiz eine Arbeitserlaubnis? Wie sieht das steuerlich aus? Zahle ich dann in der Schweiz steuern oder weiter in Deutschland?

Wer kann mir helfen????

Viele Grüsse
Michael

2 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 3 Tagen 0 hilfreich
    Re: Wohnsitz Schweiz / Arbeitsort D

    Hi,
    meine Situation ist ziemlich ähnlich. Ich noch keine gute Lösung gefunden.

    Noch ein paar Punkte, die Du nicht erwähnt hast, die aber wichtig sein können:
    Gehst Du potentiell als Grenzgänger durch?

    Ist Deine Freundin Schweizerin, bzw. welche Aufenthaltsbewilligung hat sie? Welche Staatsbürgerschaft hat Dein Nachwuchs? Wie steht es evtl. mit einer Heirat (Aus eigener Erfahrung: Als unverheiratetes Paar wird es nicht so einfach ...)? Nach welchem Recht?

    Wo arbeitest Du wieviel?

    Wo willst Du krankenversichert sein? Bedenke: in der GKV ist es in CH und D jeweils so, dass Du Dich nicht zur Behandlung ins Ausland begeben darfst. Wo willst Du also bei Nicht-Notfällen ins Krankenhaus?

    Wo willst Du sozialversichert sein? Mache Dich auf deutliche Einschnitte bei Deiner Rente gefasst, wenn Du hier nicht sorgfältig nachrechnest und die falsche Entscheidung triffst.

    Wo soll das Auto angemeldet sein (Die Frage klingt banal, ist es aber nicht ...)?
    Kurz: Wo ist Dein Lebensmittelpunkt?

    Du musst Dir hier über eine Menge Punkte klar werden.
    Nur eines sollte Dir klar sein: Ohne eine schweizerische Ehefrau (bzw. mit B/C-Bewilligung) bzw. ohne einen Job in der Schweiz dürfte es (noch) schwierig sein, eine Aufenthaltsbewilligung zu erhalten. Du kannst zwar im Prinzip als EU/EFTA Bürger eine CH-Aufenthaltsbewilligung bekommen, wenn Du im Ausland (z.B. D) arbeitest, ich habe aber keine Ahnung, wie dieser Punkt der Arbeitnehmerfreizügigkeit in der Praxis gehandhabt wird.

    Ich hoffe, das hilft Dir zumindest als Denkanstoss
    Ciao Rossi

Keine passende Antwort gefunden? Jetzt eigene Frage stellen!