PSA Projekt / Zeitarbeit

Von: , Frage gestellt am So, 17. Aug 2003

Hallo,

ich hoffe daß ich hier Hilfe finden kann !

Ich habe zwei Fragen !
Seit knapp 8 Wochen arbeite ich für eine Zeitarbeitsfirma und bin über diese in dem PSA Projekt gelandet.
Nun gab es schon einige Male gar keine Jobvermittlung oder Jobs mit nur 5stündiger Arbeitszeit täglich.
Die Zeitarbeitsfirma bezahlt zwar täglich 7 Stunden, schreibt mir aber Minusstunden oder sogar Urlaubstage auf, wenn sie mich nicht vermitteln können.
Ich weiß daß sie das nicht dürfen, war deshalb auch schon beim Arbeitsamt und habe mich erkundigt, weiß aber nicht wie ich mich dagegen wehren kann und was ich tun kann ??
Ich habe große Angst, daß ich nun noch weniger Geld bekomme, als das Arbeitslosengeld und habe richtige Existenzangst !!!

Die zweite Frage wäre: Kann die Zeitarbeitsfirma mich zwingen den Firmenbus zu fahren ??
Die Situation war diese, daß die Firma einfach bestimmt hat, daß ich den Firmenbus fahren soll, an einigen Stellen noch Arbeitskollegen abholen sollte, um dann zur Arbeitsstelle zu fahren.
Ich möchte aber mit meinem Privat Pkw fahren.
Wer kann mir zu meinen beiden Fragen Hilfe geben, wäre wirklich sehr dringend !!!

Ich möchte mich schon jetzt ganz herzlich für Eure Antworten bedanken !!!

LG Jessy2004

2 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
    Re: PSA Projekt / Zeitarbeit

    auf http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/index.html findet man gesetzestexte. leider weiß ich zum ersten problem, der verrechnung von minusstunden mit urlaub, nichts genaueres. nach meinem verständnis stehen einem arbeitnehmer 3 wochen urlaub am stück zu, daher denke ich, der arbeitgeber darf den urlaub nicht bis zur neige mit minusstunden verrechnen. der arbeitgeber ist für die arbeitsplanung verantwortlich und muß daher, wenn er dabei fehler macht, diese verantworten. irgendwann, wenn er keinen urlaub mehr abziehen darf, muß er eine mindeststundenzahl fürs nichtszutuen bezahlen. genauer weiß ich es allerdings nicht.

    zum zweiten problem: dein arbeitgeber kann dich nicht zwingen, den bus zu fahren.

    mit dem bus mitfahren mußt du nicht, denn die anfahrt rechnet sich nicht zur arbeitszeit. demnach kann dir dein arbeitgeber auch nicht vorschreiben, daß du in deiner freizeit auto, bahn oder firmenbus fahren mußt.

    den bus fahren mußt du auch nicht. du bist für eine tätigkeit eingestellt worden, diese kann auch abgewandelt werden, wenn zb. es in deinem tätigkeitsbereich keine arbeit da ist. aber du mußt keine arbeit tun, für die du nicht ausgebildet bist. um einen bus zu fahren, braucht man einen personenbeförderungsschein. hast du den nicht, würde ich den bus schon aus versicherungstechnischen gründen nicht fahren. außerdem würde ich behaupten, ich traue mich nicht, so ein riesending zu fahren. schließlich hat dich keiner als busfahrer eingestellt, da können sie diese qualifikation auch nicht plötzlich von dir fordern.

    wenn du dich allerdings dazu breitschlagen läßt: das wäre ganz klar als arbeitszeit zu rechnen, da man in seiner freizeit nicht für den arbeitgeber den firmenbus fahren muß!

    falls dein arbeitgeber nicht mit sich reden läßt, kannst du die geschichte vor einem arbeitsgericht klären lassen. ich würde mich davor aber von einem fachanwalt beraten lassen. zu bedenken ist außerdem, daß der arbeitgeber einen deswegen zwar nicht feuern darf, aber ob er sich daran hält...

  2. Antwort von nach 8 Tagen 0 hilfreich
    Re: PSA Projekt / Zeitarbeit

    Moinm moin

    diese Masche versuchen scheinbar Zeitarbeitsfirmen öfter, obwohl es rechtwidrig ist.
    Schau mal in Deinen Arbeitsvertrag, ob dort steht, das auch Nichteinsatzstunden bezahlt werden müssen. Als zweite Maßnahme würde ich keine Urlaubsanträge für Nichteinsatzzeiten unterschreiben.
    Oft handeln Filialen von Zeitarbeitsfirmen so, weil die Disponenten gegenüber der Hauptverwaltung den Auftragsmangel vertuschen wollen. Also wenn das bei Dir möglich sein kann, wende Dich an die Hauptverwaltung des Unternehmens. Mein Sohn hatte auch mal ähnliche Probleme, die dann aber durch die o.a. Vorgehensweise gut gelöst wurden.
    Es gibt das AÜG (Arbeitnehmerüberlassungsgesetz) in dem diese Dinge sehr genau geregelt sind. Leider hab ich den passenden Link gerade nicht zur Hand.
    Tschüss Inge

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