Arbeitszeiterhöhung auf 45Std. rechtens?

Hallo,

vielleicht kann mir einer von Euch helfen. Mein Chef möchte gern das ich(Angestellte als Techn Zeichnerin) meinen Arbeitsvertrag ändern lasse von 40 auf 45 STd, die Woche. Das ist mir aber zu viel, aus persönlichen Gründen kann ich nicht so lange arbeiten. Kann mir mein Chef kündigen deswegen? Unsere Firma hat ca 15 Techniker und Ing. beschäftigt(meisten mit 45Std. von Anfang an) ca 15 kaufmännische Bürokräfte(40 STd) und ca 110 Im Betrieb und auf Montage. (Metallbau, an keinen Tarifvertrag gebunden, Betriebsrat wird „klein“ gehalten, chef_meinung: arbeiten bis zum Umfallen)

Bitte helft mir es ist wichtig.

Vielen DAnk
A.

Arbeitest Du 5 oder 6 tage in der Woche? owt
Gruß
Guido

Hi!

Die Arbeitszeit einfach so heraufzusetzen, ist nicht möglich.
Deine Firma möchte den Vertrag mit Dir ändern, also tritt man nun in Verhandlungen ein.
Wenn es Dir irgendwie möglich ist, die Zeit zu erübrigen, würde ich nun nach seinem Angebot fragen. Mehr Arbeit - mehr Geld - böse Welt…
Falls Du weiterhin die alten Bedingungen beibehalten möchtest, musst Du dem Chef das mitteilen und sein Angebot ablehnen. Mit allen Konsequenzen (keine Gahltserhöhung u.s.w.) natürlich, aber auch hier heisst es eben: böse Welt…

Grüße,

Mathias

vielleicht kann mir einer von Euch helfen. Mein Chef möchte
gern das ich(Angestellte als Techn Zeichnerin) meinen
Arbeitsvertrag ändern lasse von 40 auf 45 STd, die Woche. Das
ist mir aber zu viel, aus persönlichen Gründen kann ich nicht
so lange arbeiten. Kann mir mein Chef kündigen deswegen?
Unsere Firma hat ca 15 Techniker und Ing. beschäftigt(meisten
mit 45Std. von Anfang an) ca 15 kaufmännische Bürokräfte(40
STd) und ca 110 Im Betrieb und auf Montage. (Metallbau, an
keinen Tarifvertrag gebunden, Betriebsrat wird „klein“
gehalten, chef_meinung: arbeiten bis zum Umfallen)

Bitte helft mir es ist wichtig.

Vielen DAnk
A.

Hallo A.,

tja, so wie das aussieht hast du genau zwei Möglichkeiten:

A) Entweder lehnst du das Angebot (45 Stunden AZ) ab und wirst vorraussichtlich auf der Abschußliste stehen, oder…

B) Die nimmst das Angebot zum Anlaß, einen neuen Vertrag auszuhandeln. Versuche zwischen den Bedürfnisse des Betriebes und deiner Person einen Mittelweg zu finden (Mehr Geld für mehr Arbeit! Flexibele Arbeitszeiten, arbeiten von zuhause, etc.)

Es gibt heute viele Möglichkeiten seinen Job zu gestalten. Haltet nicht allzusehr an besteheden Ordnungen fest, die Zeiten haben sich nunmal geändert, daher müssen wir uns auch anpassen. Nur so kommen wir weiter.

Das soll natürlich nicht heißen, das wir uns unter Wert verkaufen sollten.

Viel Spaß bei den Verhandlungen wünscht,

Martin

Hallo,

vielleicht kann mir einer von Euch helfen. Mein Chef möchte
gern das ich(Angestellte als Techn Zeichnerin) meinen
Arbeitsvertrag ändern lasse von 40 auf 45 STd, die Woche.

Die wichtigste Frage hat Guido schon geschrieben:
Hast Du 5- oder 6-Tage-Woche?
Nach Arbeitszeitgesetz darfst Du REGELMÄßIG nur 8 Stunden am Tag arbeiten, an bis zu 6 Tagen die Woche.
Wenn Du also eine 5-Tage-Woche hast, dann verstößt Dein Arbeitgeber gegen das Arbeitszeitgesetz, wenn er eine 45-Stunden-Woche auf 5 Tage einführen möchte.
Quelle: Arbeitszeitgesetz §3 Arbeitszeit der Arbeitnehmer
Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf
acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis
zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb
von sechs Kalendermonaten oder innerhalb
von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden
werktäglich nicht überschritten werden.

Das
ist mir aber zu viel, aus persönlichen Gründen kann ich nicht
so lange arbeiten. Kann mir mein Chef kündigen deswegen?

Nein kann er nicht (bei 5-Tage-Woche), er selber macht sich strafbar

§23 Strafvorschriften
(1) Wer eine der in § 22 Abs. 1 Nr. 1 bis 3, 5 bis 7
bezeichneten Handlungen

  1. vorsätzlich begeht und dadurch Gesundheit
    oder Arbeitskraft eines Arbeitnehmers gefährdet
    oder
  2. beharrlich wiederholt,
    wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit
    Geldstrafe bestraft.

Vielen DAnk
A.

Bitte

Karsten

Zu den Fakten: Ihr habt einen Vertrag, den 1 Seite ändern will.

Lässt Du Dich (freiwillig) darauf ein, gilt das Neue.

Lässt Du Dich nicht daruaf ein, kann Dein Chedf eine Änderungskündigung diesbezüglich aussprechen. D. H. er kündigt Dir und bietet unter veränderten Bedingungen die Fortsetzung des Beeschäftigungsverhältnisses an. Lehnst Du das ab, wird es „automatisch“ eine „normale“ (Beendigungs-) Kündigung.

Was sonst noch so alles passieren kann bei derartigen Chefs ist nahezu unkalkulierbar. Letztlich bleibt Dir die Wahl zwischen Pest und Cholera …

Gruß
Guido

Vielen Dank für Eure Antworten. Ihr habt nir schon sehr weitergeholfen.

Ich arbeite an 5 Tagen die Woche. Mit der Arbeitszeitverlängerung wäre auch mehr Geld drin, will und kann ich aber nicht. Bedingungen kann ich nicht stellen. Er kündigt sogar den besten, wenn sie nicht so wollen wie er. Unsere Techniker hatten von Anfang an den 45 Std. Vertrag auf 5 AT. Wir müssen zusätzlich auch noch regelmäßig Samstagarbeit leisten, so kommen die meißten im Schnitt auf eine 55 Std.Woche und mehr.
Ich möchte einfach noch morgens in den Spiegel sehen können und nicht in gebückter Haltung an die Arbeit gehen. Wenn mein Chef auch nur ein wenig kooperativ wäre, von wegen zu Haus arbeiten und so, wäre es kein Thema. Aber wir werden mit einem Arbeitszeitprogramm überwacht, jede E-mail geht als Kopie auf den Rechner des Chefs und unsere Administratoren können und sollen regelmäßig nachvollziehen, welche Tastenklicks wir in welcher Zeit am Rechner machen. Das sind nur einige der Beispiele. So wird der Druck immer größer.

DAnke Euch sehr,

liebe Grüße
A.

Dann ‚geht‘ es rechtlich nicht!
Hi!

Rein rechtlich ist es dann nicht möglich! Karsten hat erklärt, warum!

Ob Du es Dir leisten kannst oder willst, es darauf ankommen zu lassen, musst Du jedoch allein entscheiden!

Liebe Grüße
Guido

offtopic E-Mails
Hallo Amie,

hey, dein Chef hätte sich sicher im 19. Jahrhundert pudelwohl gefühlt :smile:. Aber Spaß beiseite: Was rechtlich keinesfalls ok ist, wenn er sich von allen E-Mails, die an eure persönlichen E-Mailadressen gehen, Kopien zieht. Selbst schon die Einsichtnahme in dein Mailkonto dürfte er nicht nehmen. Da ist das Postgeheimnis ziemlich streng.

Aber ich vermute, da wird sich keiner finden, was gegen zu sagen, nicht?

Mein Beleid zu so einem Arbeitsplatz :-/

liebe Grüße,

barbara

Nö!
Hi!

Wenn es ein dienstliches E-Mail-Konto ist, und er die Mitarbeiter vorab informiert (mit Betriebsrat eine Einigung findet), ist da nichts, was in irgendeiner Weise bedenklich wäre!

Wenn sie heute tödlich verunglückt, muss er im geschäftlichen Interesse eine Möglichkeit haben, an diese Mails zu gelangen!

Liebe Grüße
Guido

Arbeitszeiten und generell dieser Arbeitsplatz
Huhu amie,

Ich arbeite an 5 Tagen die Woche. Mit der
Arbeitszeitverlängerung wäre auch mehr Geld drin, will und
kann ich aber nicht.

Okay, das ist soweit auch nachvollziehbar.

Unsere Techniker hatten von Anfang an den 45 Std. Vertrag auf
5 AT. Wir müssen zusätzlich auch noch regelmäßig Samstagarbeit
leisten, so kommen die meißten im Schnitt auf eine 55
Std.Woche und mehr.

Hmmm - ich weiß nicht genau, wie diese Institution in Deutschland heißt, in Ö ist’s das Arbeitsinspektorat. Und die kamen (nach einer anonymen Meldung) mal zu uns in die Firma, haben unsere Arbeitszeiten überprüft und sich gaaaaar nicht gefreut *fg*

Aber wir werden mit einem
Arbeitszeitprogramm überwacht,

Nun, damit läßt sich zumindest klar nachweisen, wieviele Stunden Ihr so arbeitet, und inwieweit das zu den gesetzlichen Regelungen paßt.

jede E-mail geht als Kopie auf
den Rechner des Chefs

Na, dann hat er wenigstens ne Menge Lesestoff *fg* und für Notfälle gibt’s ja Webmail *kicher*

Das sind nur einige der
Beispiele. So wird der Druck immer größer.

Also so wie ich das lese, scheinst Du da grad nicht unbedingt die optimalen Arbeitsbedingungen zu haben. Eventuell wär’s ne Lösung für Dich, erstens die 45-Stunden-Sache-mit-mehr-Kohle zu unterschreiben, zweitens zu überlegen, ob nicht irgendjemand beim Arbeitsinspektorat anonym anrufen kann und drittens nach nem anderen Job zu suchen? Und zur Motivation kannst Dir ja von der Mehrkohle gezielt irgendwas tolles, teures leisten oder so?

Liebe Grüße

Petzi

Ergänzung
Die gesamten Regelungen des Arbeitszeitgesetzes gelten NICHT für leitende Angestellte. Da wird dann schon mal ein Sachbearbeiter zum Leiter für Klopapiereinkauf gemacht, um das Arbeitszeitgesetz zu umgehen :smile:

Aber wie Guido schon sagte:
Entscheiden musst Du selbst, denn wo kein Kläger, da kein Richter.

Wir hatten im Betrieb schon mal die Gewerbeaufsicht wegen einer Anzeige von Unbekannt wg. Arbeitszeitüberschreitung. Da wurden die Arbeitszeiten der Mitarbeiter genauestens untter die Lupe genommen. Zum Glück hatten nur die leitenden Angestellten regelmäßig mehr als 40h die Woche.

Gruss

Karsten

Letende Angestellte
Hi!

Nicht jeder, der eine Abteilung leitet, ist ein leitender Angestellter nach Begriff § 5 BetrVG !!!

Sogar nicht wenige "Haupt"abteilungsleiter erfüllen keinen der drei Punkte…

Nur so als Anmerkung!

Grüße
Guido

Ihr bringt mich zum schmunzeln…
mit einígen Eurer Aussagen. Ich danke Euch,durch Euch bin jetzt um einiges schlauer und hab für das „große Gespräch“ auch gute Argumente.

Ich werde mir schnellstmöglich einen neuen Job suchen. Das man heute im Job nicht mehr viel zu lachen hat, weiß ich auch, aber solche Verhältnisse sollten nicht die Regel sein. Ich denke 3,5 Jahre reichen. Den Tip mit der anonymen Anzeige wegen der Arbeitszeiten, werde ich auf jeden Fall im Auge behalten.

Den Artikel aus dem AgB werde ich mir gleich ausdrucken. Allein hätte ich das nie gefunden.

Ich wünsche Euch allen einen Job, der Euch Spaß macht und nicht an die Würde geht.

Liebe Grüße
amie

Hallo.

Wenn Du also eine 5-Tage-Woche hast, dann verstößt Dein
Arbeitgeber gegen das Arbeitszeitgesetz, wenn er eine
45-Stunden-Woche auf 5 Tage einführen möchte.

Das ist falsch.

Quelle: Arbeitszeitgesetz §3 Arbeitszeit der
Arbeitnehmer
Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf
acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis
zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb
von sechs Kalendermonaten oder innerhalb
von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden
werktäglich nicht überschritten werden.

Richtiger Parargraph, falsche Schlussfolgerung. Bei 5 Tagen mit hier 45 Stunden wird der werktägliche Durchschnitt von 8 Stunden ja eben nicht überschritten (denn 6 x 8 bleiben 48). Auch bei einer 5 Tage Woche wären demnach 45 Stunden durchaus zulässig, soweit die Höchstarbeitszeit von 10 Stunden dabei am Tage nicht überschritten wird. Es heißt „acht Stunden
werktäglich“ und nicht „acht Stunden
arbeitstäglich“.

Das
ist mir aber zu viel, aus persönlichen Gründen kann ich nicht
so lange arbeiten. Kann mir mein Chef kündigen deswegen?

Nein kann er nicht (bei 5-Tage-Woche), er selber macht sich
strafbar

§23 Strafvorschriften

Macht er nicht.

Gruß,
LeoLo

Hallo.

Rein rechtlich ist es dann nicht möglich! Karsten hat erklärt,
warum!

Nur lag er damit falsch. Es ist zulässig.

Gruß,
LeoLo

hm
Hallo Guido,

da habe ich auf einer Veranstaltung zum Internetrecht von einem spezialisierten Anwalt was anderes gehört. Ich suche schon die ganze Zeit die Unterlagen…wenn ich sie finde, meld ich mich.

viele Grüße,

barbara

Vergiss es!
Hi!

Wenn zwei der größten deutschen Konzerne (ThyssenKrupp und RAG) mit drei der mächtigsten Gewerkschaften (IGBCE, IG Metall, IG Bau) eine derartige Einigung gefunden haben, dann wird es seine Richtigkeit haben!

Grüße
Guido

Wieder was gelernt!
Hi Meister :wink:,

Dann ist es also explizit zulässig, wenn bei einer 5-Tage Woche regelmäßig 48 Std. am Ende stehen?
Auch ohne Freizeitausgleich?

Dann habe ich mal wieder ein Gesetz falsch interpretiert…

Dank!

Liebe Grüße
Guido

Hallo Guido

Dann ist es also explizit zulässig, wenn bei einer 5-Tage
Woche regelmäßig 48 Std. am Ende stehen?

Ja.

Auch ohne Freizeitausgleich?

Jein… Das, was Du jetzt „Freizeitausgleich“ nennst, findet ja am sechsten (eben arbeitsfreien) Werktag statt. :o)

Gruß,
LeoLo