Arbeitszeiterhöhung auf 45Std. rechtens?

Von: , Frage gestellt am So, 17. Aug 2003

Hallo,

vielleicht kann mir einer von Euch helfen. Mein Chef möchte gern das ich(Angestellte als Techn Zeichnerin) meinen Arbeitsvertrag ändern lasse von 40 auf 45 STd, die Woche. Das ist mir aber zu viel, aus persönlichen Gründen kann ich nicht so lange arbeiten. Kann mir mein Chef kündigen deswegen? Unsere Firma hat ca 15 Techniker und Ing. beschäftigt(meisten mit 45Std. von Anfang an) ca 15 kaufmännische Bürokräfte(40 STd) und ca 110 Im Betrieb und auf Montage. (Metallbau, an keinen Tarifvertrag gebunden, Betriebsrat wird "klein" gehalten, chef_meinung: arbeiten bis zum Umfallen)

Bitte helft mir es ist wichtig.

Vielen DAnk
A.

21 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 2 Stunden 0 hilfreich
    Arbeitest Du 5 oder 6 tage in der Woche? owt

    Gruß
    Guido

    • Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
      Re: Arbeitest Du 5 oder 6 tage in der Woche? owt

      Gruß
      Guido
      Vielen Dank für Eure Antworten. Ihr habt nir schon sehr weitergeholfen.

      Ich arbeite an 5 Tagen die Woche. Mit der Arbeitszeitverlängerung wäre auch mehr Geld drin, will und kann ich aber nicht. Bedingungen kann ich nicht stellen. Er kündigt sogar den besten, wenn sie nicht so wollen wie er. Unsere Techniker hatten von Anfang an den 45 Std. Vertrag auf 5 AT. Wir müssen zusätzlich auch noch regelmäßig Samstagarbeit leisten, so kommen die meißten im Schnitt auf eine 55 Std.Woche und mehr.
      Ich möchte einfach noch morgens in den Spiegel sehen können und nicht in gebückter Haltung an die Arbeit gehen. Wenn mein Chef auch nur ein wenig kooperativ wäre, von wegen zu Haus arbeiten und so, wäre es kein Thema. Aber wir werden mit einem Arbeitszeitprogramm überwacht, jede E-mail geht als Kopie auf den Rechner des Chefs und unsere Administratoren können und sollen regelmäßig nachvollziehen, welche Tastenklicks wir in welcher Zeit am Rechner machen. Das sind nur einige der Beispiele. So wird der Druck immer größer.

      DAnke Euch sehr,

      liebe Grüße
      A.

      • Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
        Dann 'geht' es rechtlich nicht!

        Hi!

        Rein rechtlich ist es dann nicht möglich! Karsten hat erklärt, warum!

        Ob Du es Dir leisten kannst oder willst, es darauf ankommen zu lassen, musst Du jedoch allein entscheiden!


        Liebe Grüße
        Guido

        • Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
          Ergänzung

          Die gesamten Regelungen des Arbeitszeitgesetzes gelten NICHT für leitende Angestellte. Da wird dann schon mal ein Sachbearbeiter zum Leiter für Klopapiereinkauf gemacht, um das Arbeitszeitgesetz zu umgehen :-)

          Aber wie Guido schon sagte:
          Entscheiden musst Du selbst, denn wo kein Kläger, da kein Richter.

          Wir hatten im Betrieb schon mal die Gewerbeaufsicht wegen einer Anzeige von Unbekannt wg. Arbeitszeitüberschreitung. Da wurden die Arbeitszeiten der Mitarbeiter genauestens untter die Lupe genommen. Zum Glück hatten nur die leitenden Angestellten regelmäßig mehr als 40h die Woche.

          Gruss

          Karsten

          • Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
            Letende Angestellte

            Hi!

            Nicht jeder, der eine Abteilung leitet, ist ein leitender Angestellter nach Begriff § 5 BetrVG !!!

            Sogar nicht wenige "Haupt"abteilungsleiter erfüllen keinen der drei Punkte....


            Nur so als Anmerkung!



            Grüße
            Guido

            • Antwort von nach 2 Tagen 0 hilfreich
              Ihr bringt mich zum schmunzeln...

              mit einígen Eurer Aussagen. Ich danke Euch,durch Euch bin jetzt um einiges schlauer und hab für das "große Gespräch" auch gute Argumente.

              Ich werde mir schnellstmöglich einen neuen Job suchen. Das man heute im Job nicht mehr viel zu lachen hat, weiß ich auch, aber solche Verhältnisse sollten nicht die Regel sein. Ich denke 3,5 Jahre reichen. Den Tip mit der anonymen Anzeige wegen der Arbeitszeiten, werde ich auf jeden Fall im Auge behalten.

              Den Artikel aus dem AgB werde ich mir gleich ausdrucken. Allein hätte ich das nie gefunden.

              Ich wünsche Euch allen einen Job, der Euch Spaß macht und nicht an die Würde geht.

              Liebe Grüße
              amie

        • Antwort von nach 3 Tagen 1 hilfreich
          Re: Dann 'geht' es rechtlich nicht!

          Hallo. Rein rechtlich ist es dann nicht möglich! Karsten hat erklärt,
          warum!
          Nur lag er damit falsch. Es ist zulässig.

          Gruß,
          LeoLo

          • Antwort von nach 3 Tagen 0 hilfreich
            Wieder was gelernt!

            Hi Meister ;-),

            Dann ist es also explizit zulässig, wenn bei einer 5-Tage Woche regelmäßig 48 Std. am Ende stehen?
            Auch ohne Freizeitausgleich?

            Dann habe ich mal wieder ein Gesetz falsch interpretiert...

            Dank!

            Liebe Grüße
            Guido

            • Antwort von nach 4 Tagen 0 hilfreich
              Re: Wieder was gelernt!

              Hallo Guido Dann ist es also explizit zulässig, wenn bei einer 5-Tage
              Woche regelmäßig 48 Std. am Ende stehen?
              Ja. Auch ohne Freizeitausgleich?
              Jein... Das, was Du jetzt "Freizeitausgleich" nennst, findet ja am sechsten (eben arbeitsfreien) Werktag statt. :o)

              Gruß,
              LeoLo



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