Urlaub nach BAT-O
Von: , Frage gestellt am Mo, 18. Aug 2003
hi,
ich habe gegenwärtig zwei angestelltenverhältnisse.
zum einen arbeite ich 20 stunden die woche, verteilt auf 14tägig voll und 14tägig freizeit als gegenpart zu einer altersteilzeitkraft.
und seit märz diesen jahres arbeite ich eine weitere woche als krankheitsvertretung für eine mitarbeiterin, die bereits über ein jahr fehlt. (also insgesamt 30 stunden)
nun kommt diese mitarbeiterin höchstwahrscheinlich zum 01.09.03 wieder, womit mein eines arbeitsverhältnis endet.
nun ist in unserem hauptamt aber kein mensch in der lage mir meinen zustehenden urlaub zu berechnen, was mich in eine höchst verzwickte situation bringt, da ich ab 25.08. eigentlich in urlaub gehen wollte...
kann mir da jemand weiter helfen bzw. einen hinweis geben, wo ich etwaige richtlinien finde. der bat-o gibt dazu nicht sehr viel her und mein zuständiger personaler scheint auch null ahnung zu haben.
schon mal vielen dank!
