Wer geht zuerst?

Von: , Frage gestellt am Di, 19. Aug 2003

Ich habe gehört, dass bei betriebsbedingten Kündigungen
zuerst diejenigen gehen, die nicht verheiratet sind.
Ist das generell so üblich und falls ja, warum?

Vielen Dank für Antworten!


Grüße
Andy

9 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 3 Stunden 1 hilfreich
    Re: Wer geht zuerst?

    Hallo Andy,

    grundsätzlich sind die Singles oder Arbeitnehmer von Kündigungen eher betroffen, da Sie keine Versorgereigenschaft haben. D. h. nichts anderes als, das eine Kündigung für einen Alleinstehenden nicht so sozial hart ist, wie für einen Familienvater.

    Beispiel:
    Ein Familienvater mit zwei Kinder (alleinverdiener) kann die laufenden Kosten (Lebensunterhalt, Hypothek, Miete, etc.) Nur schwerlich von dem AL-Gled finanzieren. Ich denke das sollte klar sein.

    Ein Alleinstehender hat dort natürlich mehr Chancen, damit klarzukommen.

    Eine Arbeitsplatzsuche ist auch dann eine Sache der Flexibilität. Kann ein verheirateter mal eben seinen Wohnort 200 km wechseln? Kinder gehen vielleicht zur Schule, was passiert dann mit dem Haus, etc.

    Das sieht natürlich auch die Geschäftsführung/Betriebsrat. Daher werden, wenn es denn schon sein muß, die Alleinstehenden eher gekündigt.

    Das ist keine gesetzliche Regelung, sondern wird meistens zwischen Betriebsrat und Firmenführung als "Sozialverträglicher Stellenabbau" beschrieben.

    Darunter fallen auch Regelungen für Frührentner, etc.

    Gruß
    Martin

  2. Antwort von nach 13 Stunden 0 hilfreich
    Generell Nein!

    Hi!

    Aber in der Regel schon!

    Wenn es zu einem Sozialplan kommt, dann muss der AG unter gewissen Bedingungen (die er übrigens bestimmt!) alle Arbeitnehmer beurteilen.

    Er kann Priorität auf das Alter setzen, oder mehr auf die Kinder, oder mehr auf die Betriebszugehörigkeit - wie er es mag. Nur: Er muss dann bei allen die gleichen Maßstäbe ansetzen!

    Er kann auch unter gewissen Voraussetzungen "unersetzliche" Mitarbeiter vom Plan ausnehmen! Aber das geht hier jetzt zu weit.


    Grüße
    Guido

    • Antwort von nach 21 Stunden 0 hilfreich
      Re: Generell Nein!

      Hi! Er kann auch unter gewissen Voraussetzungen "unersetzliche"
      Mitarbeiter vom Plan ausnehmen! Aber das geht hier jetzt zu
      ...und genau das ist das Problem.
      Aber hier wird m.W. an einer Neuregelung gearbeitet.

      Grüße,

      Mathias

      • Antwort von nach 21 Stunden 0 hilfreich
        Kann ja sein,

        Hi! Aber hier wird m.W. an einer Neuregelung gearbeitet.
        ...nur bringt ein noch nicht einmal erstellter Entwurf im Moment recht wenig ;o)


        Grüße
        Guido

      • Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
        Re^2: Generell Nein!

        Hallo Mathias, Er kann auch unter gewissen Voraussetzungen "unersetzliche"
        Mitarbeiter vom Plan ausnehmen! Aber das geht hier jetzt zu
        ...und genau das ist das Problem.
        Das wird ein kleiner Arbeitgeber aber anders sehen, wenn er seinen besten Mann entlassen muß, nur weil der gerade single ist und sich nicht mit Familie hoch verschuldet hat.

        Grüsse

        Sven

        • Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
          Re^3: Generell Nein!

          Ganu das meinte ich...

          Grüße,

          Mathias [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

    • Antwort von nach 2 Tagen 0 hilfreich
      Re: Generell Nein!

      Hallo Guido. Wenn es zu einem Sozialplan kommt, dann muss der AG unter
      gewissen Bedingungen (die er übrigens bestimmt!) alle
      Arbeitnehmer beurteilen.

      Er kann Priorität auf das Alter setzen, oder mehr auf die
      Kinder, oder mehr auf die Betriebszugehörigkeit - wie er es
      mag. Nur: Er muss dann bei allen die gleichen Maßstäbe
      ansetzen!

      Er kann auch unter gewissen Voraussetzungen "unersetzliche"
      Mitarbeiter vom Plan ausnehmen! Aber das geht hier jetzt zu
      weit.
      Guido.

      Also zunächst einmal hat ein Sozialplan nichts mit der Sozialauswahl zu tun. Dann ist der AG auch nicht frei in der Wahl seiner Beurteilungskritereien. Das LAG Hamm hat einst die sagenumwobene Hammer Tabelle entwickelt, die eine grobe Orientierung darstellt. Das BAG hat diese Hammer Tabelle aber ausdrücklich als nicht verbindlich abgeurteilt. Soll heißen: die Punktetabelle bietet für AG und AN sicherlich einen recht guten Anhaltspunkt bezüglich der Sozialauswahl, aber trotzdem ist jeder Einzelfall für sich zu betrachten. Wenn ein AG hingeht und einfach die Kriterien sich selber aufstellt, sollte er sich auf eine Lawine vergeigter Küschutzprozesse gefasst machen.

      Im Zweifel sollte man als AN eh immer klagen...

      Hammer Tabelle:
      Lebensalter bis zu 20 Jahren = 0 Punkte
      bis zu 30 Jahren = 1 Punkt
      bis zu 40 Jahren = 2 Punkte bis zu
      50 Jahren = 3 Punkte über 50 Jahre = 5 Punkte
      2. Betriebszugehörigkeit je volles Beschäftigungsjahr = 4 Punkte
      3. Unterhaltsberechtigte Kinder je Kind = 5 Punkte
      4. Schwerbehinderte pp. = 10 Punkte
      5. Doppelverdiener Abzug = 10 Punkte

      Je mehr Punkte, desto sozial schutzwürdiger.

      Gruß,
      LeoLo

      • Antwort von nach 2 Tagen 0 hilfreich
        Oops - vertippt!

        Hi Leo! Also zunächst einmal hat ein Sozialplan nichts mit der
        Sozialauswahl zu tun.
        War halt schon was länger auf den Beinen - habe ja auch schon mal Outsourcing mit Outplacement verwechselt... ;o) Dann ist der AG auch nicht frei in der
        Wahl seiner Beurteilungskritereien. Das LAG Hamm hat einst die
        sagenumwobene Hammer Tabelle entwickelt, die eine grobe
        Orientierung darstellt. Das BAG hat diese Hammer Tabelle aber
        ausdrücklich als nicht verbindlich abgeurteilt.
        Eben! Soll
        heißen: die Punktetabelle bietet für AG und AN sicherlich
        einen recht guten Anhaltspunkt bezüglich der Sozialauswahl,
        aber trotzdem ist jeder Einzelfall für sich zu betrachten.
        Wenn ein AG hingeht und einfach die Kriterien sich selber
        aufstellt, sollte er sich auf eine Lawine vergeigter
        Küschutzprozesse gefasst machen.
        Naja - ich meinte schon, dass die Hammer Tabelle als Anhaltspunkt wirken kann, aber die Verpunktung sehr wohl variieren kann! In den drei letzten Beschäftigungen, die ich ausübte, war jedesmal eine Sozialauswahl nötig (ich habe ein echt glückliches Händchen bei der Auswahl meiner AG!), jedoch war sie bei allen dreien unterschiedlich bepunktet - und jedes mal war sie sowohl vom Arbeitsamt als auch vor Gericht anerkannt worden!

        Du bekommst bei einem Beschäftigten mit Stkl. III schon mal Probleme mit der Ermittlung einer arbeitenden Ehefrau! Im Zweifel sollte man als AN eh immer klagen...
        Allerdings - kostet ja erst mal nix!


        Liebe Grüße
        Guido

        • Antwort von nach 2 Tagen 0 hilfreich
          Re: By the way

          Hallo Guido. Du bekommst bei einem Beschäftigten mit Stkl. III schon mal
          Probleme mit der Ermittlung einer arbeitenden Ehefrau!
          Ich bekomm auch so genug Probleme mit meiner Ehefrau... Aber das ist vermutlich off topic. o)
          Gruß,
          LeoLo

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