Kündigung ohne Vertrag

Hallo,
auch wenn eine ähnliche Frage bereits gestellt wurde (die mir schon weitergeholfen hat) - ich glaube, bei mir liegt die Sachlage ein bisschen anders:
Ich möchte aus meinem Arbeitsverhältnis aussteigen.
Allerdings: Ich war bis Mai befristet bei AG A (Inhaber von B, geschäftsführender Gesellschafter). Seit Mitte Mai bin ich, angeblich wieder befrist, bei AG B (Inhabergeführt, Einzelunternehmung). Da wir uns über einen Vertrag (Geld, Befristung ja/nein etc.) nach wie vor nicht einig werden, bin ich mir mit den Kündigungsfristen nicht sicher.
Im Vertragsentwurf und im vorherigen (auch bei meinen Kollegen) stehen 6 Wochen zum Quartalsende. Da aber noch kein Vertrag abgeschlossen wurde, denke ich dass die ges. Kü-fristen zum Zuge kommen müssen.
Vielleicht kann mir ja jemand in diesem Fall weiterhelfen.

Gruss
Frauke

Hallo Frauke.

Wenn kein schriftlicher Arbeitsvertrag vorliegt, befindest Du Dich in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis und die Kündigungsfrist regelt sich nach den gesetzl. Kündigungsfristen.

Somit beträgt die gesetzliche Kündigungsfrist vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats.

Gruss …Melanie…

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Hallo Melanie!

Vielen Dank erstmal, das habe ich gehofft… Aber durch die eher ungewöhliche Firmenkombination gibt es keine anderen Auslegungsmöglichkeiten?

Gruss, Frauke

Hallo Frauke.

Wenn kein schriftlicher Arbeitsvertrag vorliegt, befindest Du
Dich in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis und die
Kündigungsfrist regelt sich nach den gesetzl.
Kündigungsfristen.

Somit beträgt die gesetzliche Kündigungsfrist vier Wochen zum
15. oder zum Ende eines Kalendermonats.

Gruss …Melanie…

Nein! owT
Gruß
Guido