Meine Frau hat jetzt gerade ihren Erziehungsurlaub beendet.
Da sich ihr Arbeitgeber nicht gerührt hat, haben wir ihn gut einen Monat vor Ende des Erziehungsurlaubs angeschrieben und einen Vorschlag unterbreitet, in welchem Rahmen meine Frau ihre Tätigkeit wieder aufnehmen konnte (unter Berücksichtigung eingeschränkter Verfügbarkeit und im Wissen, dass der AG, Zahnarzt, dass Arbeitsverhältnis unter diesen Voraussetzungen nicht fortsetzen will/kann, zumal ab Januar wieder Mutterschutz ansteht). Jetzt hat der AG über seinen Anwalt (ohne sich vorher mal mit meiner Frau in Verbindung zu setzen) nach Ablauf des EZU, einen Aufhebungsvertrag zum 30.09. mit einer Abfindung von 2 Monatsgehältern angeboten.
Gibt es bei einem Aufhebungsvertrag Probleme mit dem Anspruch auf Arbeitslosengeld (Sperrfrist)?
Ausserdem stellt sich mir die Frage, ob bei der Abfindung nicht mehr rauszuholen ist, da der Anwalt schon bereitwillig 2 Monatsgehälter anbietet. Meine Frau war einschliesslich EZU über 11 Jahre bei diesem Zahnarzt beschäftigt.
Soweit ich weiss muss beim Aufhebungsvertrag stehen, daß ansonsten eine Kündigung erfolgt und die Aufhebung ein Wunsch des Arbeitgebers ist - dann gibt es keine Sperre beim Arbeitsamt - war zumindest bei meiner Frau so!
2 Monatsgehälter ist wahrlich nicht viel, da er ja bei normaler Kündigung (selbst wenn er die durchkriegen würde) mindestens bis dahin das Gehalt zahlen müsste. Meiner Frau wurde damals ähnliches angeboten und nachdem wir mal kurz einen Anwalt die Sache übernehmen liessen kamen ganz andere Töne ;o))) (Wäre vermutlich auch euch zu empfehlen, denn der wird wahrscheinlich mehr rausholen)
Da der Arbeitgeber ja nicht kündigen kann würde ich zusätzlich zum Gehalt bei „normaler“ Kündigungsfrist noch ein halbes Monatsgehalt pro „echtes“ Arbeitsjahr fordern. Das wären bei deiner Frau 4-5 volle Monatsgehälter + Kündigungszeitraum. Meines Wissens ist das üblich und damit man gut verhandeln kann schlägt man noch 2 Monatsgehälter drauf (man rechnet halt EZU mit ;o)))
Man nehme das als Basis für die Verhandlung und bekommt sicher mehr als 2 Gehälter.
Gibt es bei einem Aufhebungsvertrag Probleme mit dem Anspruch
auf Arbeitslosengeld (Sperrfrist)?
Bei einer einvernehmlichen Beendigung = Aufhebungsvertrag gibt es unter diesen Umständen unvermeidbar eine Sperrfrist (Mitwirkung des AN zur Beendigung, evtl. Anrechnung der Abfindung auf Alg.).
Ausserdem stellt sich mir die Frage, ob bei der Abfindung
nicht mehr rauszuholen ist, da der Anwalt schon bereitwillig 2
Monatsgehälter anbietet.
Einen Rechtsanspruch auf Abfindung gibt es nicht, reine Verhandlungssache.
-Falls ich es richtig verstanden habe, besteht eine erneute Schwangerschaft. Das heißt, entweder diese Wochen unverändert durcharbeiten und dann erneut in den Genuss des ungekürzten MU-Geldes kommen oder, wenn tatsächlich kein Bereitschaft/Möglichkeit besteht das AV fortzusetzen, selber kündigen. Ein Anspruch auf Teilzeitbeschäftigung nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz besteht wahrscheinlich bei der Beschäftigenzahl des Arbeitgebers nicht.
Bei einer einvernehmlichen Beendigung = Aufhebungsvertrag
gibt es unter diesen Umständen unvermeidbar eine Sperrfrist
(Mitwirkung des AN zur Beendigung, evtl. Anrechnung der
Abfindung auf Alg.).
Hi!
Bitte nicht so einen Mumpitz verbreiten - das ist schlichtweg falsch!
Wäre ja interessant zu wissen, was denn falsch sein soll, zumindest hilft solch eine Aussage niemanden weiter.
Fakt: Die MAin unterliegt dem §9 MuSchG, somit Kündigungsverbot durch den AG (theoretisch wäre natürlich denkbar, das dies dem AG nicht bekannt ist). Wenn unter diesen Voraussetzungen der AN an einer Beendigung (Aufhebungsvertrag) mitwirkt, sind Probleme mit dem Arbeitsamt (Sperrfrist) unvermeidbar. Der AG kann durch den Kündigungsschutz nicht darlegen, er hätte ansonsten das AV gekündigt.
Gruss, Horst
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