Problem Umschulung

Hallo.
Vielleicht kann mir hier jemand weiter helfen,denn das AA macht doch eh was es will.
Folgendes Problem.
Ich hatte meinen Arbeitsberater gefragt zwecks Umschulung, da ich noch keine abgeschlossene Berufsausbildung habe, ob ich eine Umschulung bekommen könnte.
Darauf hin meinte er als Arbeitslosenhilfeempfänger hätte ich keinen Anspruch auf eine Umschulung.
Stattdessen wurde ich in eine Maßnahme gesteckt wo ich danach eine Förderung für 1 Jahr bekomme wenn ich in Arbeit gehe bzw. eine finde.
Nur ich bin ich 24 habe ein Kind,keinen Berufsabschluss.
Also was bringt mir das Jahr Arbeit wenn ich danach eh wieder „gehen“ darf.

Meine Frage: Ist das so richtig wie es mir der „gute“ Herr vom AA gesagt hat das ich keinen Anspruch auf eine Umschulung habe???

Hallo.

Hallo

Vielleicht kann mir hier jemand weiter helfen,denn das AA
macht doch eh was es will.
Folgendes Problem.
Ich hatte meinen Arbeitsberater gefragt zwecks Umschulung, da
ich noch keine abgeschlossene Berufsausbildung habe, ob ich
eine Umschulung bekommen könnte.
Darauf hin meinte er als Arbeitslosenhilfeempfänger hätte ich
keinen Anspruch auf eine Umschulung.

Rein rechtlich hat kein Arbeitsloser einen einklagbaren Anspruch auf Förderung einer Qualifizierung. Und die obige Begründung ist einfach nur Blödsinn.
Um überhaupt eine Qualifizierung finanziert zu bekommen mußt du an einem Profiling teilnehmen, in dessen Ergebnis sollte sinngemäß dann stehen, dass Bildung (Umschulung) für eine Widereingliederung notwendig ist. Dann kannst du einen Bildungsgutschein erhalten.

Gruß
Tommy