Hallo
Mein freund bekommt ca.830€ Arbeitslosengeld.Nun möchte er einen 400€-Job annehmen.Wieviel wird da vom Arbeitslosengeld abgezogen?
LG Chrissi
Hallo
Mein freund bekommt ca.830€ Arbeitslosengeld.Nun möchte er einen 400€-Job annehmen.Wieviel wird da vom Arbeitslosengeld abgezogen?
LG Chrissi
Hallo
Hallo
Mein freund bekommt ca.830€ Arbeitslosengeld.Nun möchte er
einen 400€-Job annehmen.Wieviel wird da vom Arbeitslosengeld
abgezogen?LG Chrissi
Alles, was über der derzeitigen Freigrenze (glaube, es sind 165 Eurikel) liegt, wird vom ALG abgezogen. Meines Wissens gibt es aber nach wie vor die Bestimmung, dass alles was abgezogen wird nicht weg ist, sondern die Bezugsdauer verlängert!!! Unbedingt dazu das Arbeitsamt fragen!!!
Darüberhinaus MUSS er unbedingt auch auf die zeitliche Grenze achten: unter 15 Stunden je woche bleiben, sonst ist er nicht mehr arbeitslos mit allen Konsequenzen!!
Gruß
Tommy
Hallo Chrissi,
eine Ergänzung zum Beitrag meines Vor"schreibers":
Der Bezieher von Alo-geld darf bis zu 15 Stunden pro Woche arbeiten.
Durch diese Tätigkeit erworbener Verdienst wird bis zu 165 Euro (max. 20 % des Arbeitlosengeldes) nicht angerechnet, d.h. kann ohne (negative) Auswirkung auf die Höhe des Alo-geldes „eingenommen“ werden.
Der diese 165 Euro (bzw. die 20 %) überschreitende Betrag wird (nach Abzug von Werbungskosten) auf die Höhe des Arbeitslosengeldes angerechnet. Folge: das Arbeitslosengeld verringert sich.
Vorsicht bei der Angabe der Tätigkeit:
Ein Dozent an einer Bildungseinrichtung, der angibt, dass er 12 Stunden pro Woche Unterricht erteilt, kann relativ schnell seinen Arbeitslosenstatus verlieren. Warum? Bei dieser Tätigkeit wird davon ausgegangen, dass die jeweiligen Unterrichtsstunden vor- und nachbereitet werden … und: schnell ist man über 15 Stunden (!)
Grüsse aus Lüneburg
Heiner Gierling