seit neuem gibt es zur Vermittlung von Arbeitslosen einen Gutschein, den Arbeitssuchende bei einem privaten Vermittler abgeben können.(müssen?) Er kann von 1000 € bis 2.500 € betragen, die der PV bei Erfolg bekommt. Wie ist die rechtliche Lage für den Erwerbslosen, kennt sich da jemand aus. Wie muß er das neue Instrument anwenden?
Hallo Angela,
unter www.arbeitsamt.de findest Du (linke Spalte unter „Geldleistungen“; davor blinkt ein grüner Kreis) „Vermittlungsgutschein“: anclicken und Du erfährst näheres.
Der Gutschein in Höhe von 1.500 Euro kann ab dem 3. Monat der Arbeitlosigkeit beim A-amt beantragt werden. Du erhälst ein Dokument (DIN A 4). Dieses kannst Du bei einem Privaten Vermittler gegen die Dienstleistung Vermittlung eintauschen. Der Gutschein gilt für drei Monate.
Der Vermittler erhält sofort bei erfolgreicher Vermittlung 900 Euro. Die restlichen 600 Euro werden erst ausgezahlt, wenn das Beschäftigungsverhältnisse sechs Monate erreicht.
Die Höhe des Vermittlungsgutscheins steigt, im Dreimonatsabstand von Anfangs 1.500, über 2.000 auf 2.500 (nach neun Monaten).
Tipps:
- Der Gutschein kann bei privaten Vermittlern eingereicht werden. Dazu zählen auch Zeitarbeitsunternehmen, die eine Vermittlungssparte haben. Die A-ämter dürfen keine Vermittler nennen (Bevorzugung von Marktteilnehmern)
- Ein guter Vermittler wird ein gründliches Erstgespräch führen, um festzustellen, ob er eine Chance sieht, dass er Dich vermitteln kann.
Wird ein solches Gespräch nicht angeboten, auf keinen Fall Auftrag erteilen. - Fragen, die man stellen kann: Wie lange sind Sie tätig? Haben Sie einen Schwerpunkt (bestimmte Berufe/bestimmte Branche)? Wie erfolgreich sind Sie in der Vermittlung? Wie lange sind Sie am Markt tätig?
Problem: Der Vermittler will auf jeden Fall den Original-Vermittlungsgutschein, damit er sicher gehen kann, dass seine Mühe und Arbeit auch belohnt wird. Der Kunde jedoch ist nicht sicher, ob er einen guten Berater gefunden hat. Daher: man sollte erst einmal mit mehreren Beratern sprechen, um den Gutschein demjenigen zu geben, der den qualifiziertesten Eindruck macht.
Viel Erfolg
Heiner Gierling
Schau dir meine Homepage an www.pav-hahn.de
wenn du noch fragen hast kannst du mich gerne anrufen.
CIAO
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