Hallo Experten,
meiner Freundin wurde Ende Mai wegen längerer Krankheit gekündigt.
Seitdem ist ihr Ex-Arbeitgeber aber noch ein Arbeitszeugnis schuldig.
Sie hat es natürlich bereits mehrfach telefonisch und nun auch schriftlich (per Einschreiben mit Fristsetzung) angefordert, aber eine Reaktion blieb aus, und auch die Frist ist nun verstrichen.
Wie könnte man nun weiter vorgehen?
Danke für Eure Hilfe.
Christian
Hi!
Du kannst zum Arbeitsgericht gehen (das heißt: Deine Freundin)und auf Erstellung des Zeugnisses klagen!
Allerdings wird sich das in den wenigsten Fällen positiv auf die Formulierung auswirken!!!
Liebe Grüße
Guido
Hallo Christian,
das scheint mir ein besonders hartnäckiger Fall zu sein… Die Lösung: eine letzte - recht kurze - Nachfrist setzen, auf das Gesetz verweisen und mit dem Arbeitsgericht drohen (für gewöhnlich hält man das Zeugnis drei Tage später in der Hand). Da ich es schon einmal gekritzelt habe, gibt es nur einen Link zum Archiv: http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/forum/showarchiv…
Beste Grüße & viel Erfolg
Tessa
THX
Hallo Tessa,
danke schön für den Link zum Archiv.
Ich denke, so einen Brief werden wir ihrem „Ex“ umgehend zukommen lassen.
CU
Christian
Hi!
Du kannst zum Arbeitsgericht gehen (das heißt: Deine
Freundin)und auf Erstellung des Zeugnisses klagen!
Allerdings wird sich das in den wenigsten Fällen positiv auf
die Formulierung auswirken!!!
kommt drauf an, ob sie schon ein vorläufiges zeugnis hatte. das endgültige darf nämlich nicht schlechter ausfallen …
Hallo Christian,
das scheint mir ein besonders hartnäckiger Fall zu sein… Die
Lösung: eine letzte - recht kurze - Nachfrist setzen, auf das
Gesetz verweisen und mit dem Arbeitsgericht drohen (für
gewöhnlich hält man das Zeugnis drei Tage später in der Hand).
hallo tessa,
nach zwei schriftlichen mahnungen und nun neun monaten verzug werde ich definitiv klagen (zumal mir schoneinmal schriftlich zugesagt wurde)
bei welchem arbeitsgericht reiche ich ein? bei mir um die ecke, oder bei dem der nachbarstadt am wohnsitz des ag?
Zuständigkeit
Hi tin tin
nach zwei schriftlichen mahnungen und nun neun monaten verzug
werde ich definitiv klagen (zumal mir schoneinmal schriftlich
zugesagt wurde)
bei welchem arbeitsgericht reiche ich ein? bei mir um die
ecke, oder bei dem der nachbarstadt am wohnsitz des ag?
Das Arbeitsgericht, welches am Ort des Arbeitsgebers ist, wird zuständig sein. Allerdings kannst Du durchaus auch in Deiner Stadt Klage einreichen - die leiten das dann weiter (geht auch ziemlich fix).
Gruß
Guido
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bleibt nur noch die frage nach den kosten ;o)
ich ruf gleich mal nen befreundeten anwalt an …
Hallo tin tin,
bleibt nur noch die frage nach den kosten ;o)
In der ersten Instanz trägt jede Partei ihre Kosten selbst und außerdem besteht in der ersten Instanz keine Anwaltspflicht. Uuuuuund da Dir auch noch die Rechtsantragsstelle des Arbeitsgerichts gerne bei der Formulierung der Klageschrift behilflich ist, halten sich die Kosten in hübsch überschaubaren Grenzen.
))
Beste Grüße
Tessa
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In der ersten Instanz trägt jede Partei ihre Kosten selbst und
außerdem besteht in der ersten Instanz keine Anwaltspflicht.
das ist doch bescheuert! da kann ein arbeitgeber, der mich nicht mag, das ja mit absicht machen, damit ich noch weitere kosten habe. das ist doch nun ganz klar vom arbeitgeber verschuldet!
gruss
tin
Ähem
Hi!
Ein sehr großer Teil der Arbeitsrechtprozesse endet in der Güteverhandlung! Da Du dort keinen Anwalt brauchst, entstehen Dir nur Kosten, wenn Du Dir einen Anwalt nimmst!
Ansonsten hat der Gesetzgeber die Regelung gerade aus dem Grund getroffen, damit man sich zur Klage traut! Stell Dir mal vor, Du verlierst - dann wird es teuer, weil Du verloren hast?
Grüße
Guido, der jedem einen Arbeitsrechtschutz empfiehlt!
Ansonsten hat der Gesetzgeber die Regelung gerade aus dem
Grund getroffen, damit man sich zur Klage traut!
ist sinnig, klar …
Stell Dir mal
vor, Du verlierst - dann wird es teuer, weil Du verloren hast?
aber gerade in diesem fall ist es doch eindeutig. warum sagt der gesetzgeber da nicht, länger als 3 monate verzug = ab in den knast ;o)
dann würd der arbeitgeber sich schon sputen, wenn er alleine zahlen müsste.
grüsse
tin
Tja - eine Entschädigung…
Hi!
…fände ich auch angebracht! Ich habe Anfang des Jahres 2 Monate auf mein Geld gewartet, bis Mai auf meine Lohnsteuerkarte und erst im Juni bakam ich mein Zeugnis, was ich dann aber erst Ende Juli (nach Änderung und Gerichtstermin) gebrauchen konnte.
Da hätte ich eine Art Schandenersatz nur grecht und billig gefunden, zumal es sich offensichtlich um reine Schikanierungen handelte!!!
Grüße
Guido