im schon genannten Gesetzt steht aber auch, das Behörde 6 Jahre vor und 6 Jahre nach der Promotion befristen kann, falls es sich um einen wissenschaftlichen Mitarbeiter handelt.
wie und???
Der BAT und das Teilzeitgesetz machen einen Unterschied zwischen normalen Angestellten und Wissenschaftlern! Das Relativiert Deine Angabe von zwei Jahren um immerhin 10 weitere!!
Was ist daran verwirrend???
Norbert
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