Privater Nachhilfeunterricht - Gewerbe?

Von: , Frage gestellt am Sa, 13. Sep 2003

Hallo,

Ich stelle die Frage für eine Freundin. Sie ist Hausfrau, verheiratet und hat begonnen, privat etwas Nachhilfe zu geben. Bisher macht sie es schwarz, um ehrlich zu sein.

Sie überlegt sich - da der Bedarf wohl da ist - dies etwas auszuweiten und auf eine legale Grundlage zu stellen. Allerdings wissen wir allesamt nicht, was das bedeutet. Müsste sie ein eigenes Gewerbe anmelden? Oder nur dem Finanzamt die Stunden melden? Quittungen ausstellen? Würde irgendwie versucht zu überprüfen, wieviele Stunden sie tatsächlich gibt?
Und insbesondere: Gibt es auch hier so etwas wie eine 400-Euro-Basis? (Momentan ist sie natürlich bei ihrem Mann mitversichert und wenn alle Kassen die Hand aufhalten, würde es sich wohl kaum noch rentieren.)

Mit vielen Grüßen, Walkuerax

2 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
    Re: Privater Nachhilfeunterricht - Gewerbe?

    Hallo, NAchhilfe ist als lehrende Tätigkeit freiberuflich, dh. müsste nur dem FA gemeldet werden. Ausserdem gibt es noch eine besondere Regelung für NAchhilfelehrer, die evtl auch das überflüssig macht, wenn es unter der Geringfügigkeitsgrenze (400 Eu)bleibt. Ich würde einfach mal im FA nachfragen, die können dann schon Auskunft geben (bisher macht sie es ja sicher für befreundete Kinder gegen klienes Taschengeld, das ist dann Steurefrei!)
    Schöne Grüsse Susanne

    • Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
      Re^2: Privater Nachhilfeunterricht - Gewerbe?


      Danke! Ok, das Finanzamt ist dann wohl die richtige Adresse.
      Ja, bisher dürften die Einnahmen deutlich unter 400 Euro liegen. (Falls sie mir nicht auch die Hälfte verschweigt ;-) aber das glaube ich nicht.)

      Sie denkt aber wie gesagt daran, das Ganze etwas auszuweiten.

      Viele Grüße, Walkuerax

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