Hallo,
ich hoffe, Ihr könnt mir helfen - folgendes Problem:
Ich hatte bis April 2003 mehrere aufeinander folgende zeitlich befristete Verträge mit einer Wochenarbeitszeit von jeweils 14 Stunden (als Aushilfe im öffentlichen Dienst, falls das was zur Sache tut), für die nach einer kurzen Diskussion mit meinem damaligen Sachbearbeiter keine Arbeitslosenversicherungsbeiträge (was’n Wort) abgeführt wurden. Mittlerweile hat sich nicht nur mein Vertragsstatus, sondern auch mein Sachbearbeiter geändert, und der neue hat mich rückwirkend für alle Monate als AV-pflichtig eingeordnet. Mir davon irgend etwas mitzuteilen, hat natürlich niemand für notwendig erachtet, und so hatte ich ohne irgendeine Vorwarnung in diesem Monat mal eben 576,54 Euro weniger auf dem Konto - es hat mich wirklich fast zerrissen!
Ein Telefonat mir dem Sachbearbeiter und der Hinweis auf SGB III $118 (in dem steht, dass nur arbeitslos werden kann, wer vorher mindestens 15 Wochenstunden gearbeitet hat), brachte leider nur den Kommentar: „Das sehe ich anders.“
Kann mir jemand eine rechtskräftige Quelle (Gesetz, Verwaltungsvorschrift, was weiß ich) nennen, in der die rechtliche Lage im Klartext benannt wird? Ich habe mir schon einen Wolf gesucht, aber außer allgemeinen Hinweisen ohne Quellenangabe (z.B. „Beträgt die Wochenarbeitszeit weniger als 15 Stunden, unterliegt der Arbeitnehmer nicht der Arbeitslosenversicherung.“ auf http://www.uni-weimar.de/henri/b/merkblatt.html ) nichts verwertbares gefunden.
Ich hätte ja gar nichts dagegen, in die AV einzuzahlen, wenn mir dafür dann auch bei Verlust des Jobs irgendwelche Leistungen zustünden - anscheinend ist das aber nicht der Fall. Und mittlerweile bin ich wirklich einigermaßen verzweifelt, dass so viel Geld, für das ich ja gearbeitet habe, ohne Gegenleistung einfach futsch sein soll.
Tausend Dank im Voraus für sachdienliche Hinweise!
Gabi
Hallo Gabi,
Hast du kein Merkblatt für Arbeitslose bekommen.Da drin müßte alles drin stehen.Ich habe hier eines vom April 2002.Dies ist ja inzwischen nicht mehr in jedem Punkt gültig.Wahrscheinlich liegt auch darin der Unterschied zwischen der Aussage des damaligen und deines jetzigen Sachbearbeiters.Gibt es vielleicht einen § der das AA verpflichtet dich zu informieren?
Gruß Matthias
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Mal sehen
Hi!
Schau doch mal hier
http://www.handwerk-sfa.de/pdf/Geringf_Besch_1.pdf
oder ganz sicher hier bei der Bundesknappschaft
http://www.minijob-zentrale.de/
Grüße
Guido
Die Ausgangsfrage war schlecht formuliert…
Danke Dir und Matthew für die Links - dummerweise hatte ich die Frage in meiner Aufregung missverständlich formuliert, so dass die Tipps leider gar nicht auf meine Situation zutreffen…
Ich bin nicht arbeitslos, sondern habe (bzw. hatte bis zum 31.3.03) einen 14-Wochenstunden-Job, für den mir jetzt nachträglich AV-Versicherungs-Beiträge abgezogen wurden. Ich bin mir aber sicher, dass man erst ab 15 Wochenstunden in die Arbeitslosenversicherung einzahlen muss(te), weil man bei einer geringeren Stundenzahl per Definition gar nicht „arbeitslos“, sondern höchstens beschäftigungslos werden kann. Jedenfalls verstehe ich SGB III §118 so.
Mir geht’s also in erster Linie darum, die knapp 580 Euro zurückzubekommen, die mir nachträglich und ohne Vorwarnung vom Gehalt abgezogen wurden. Und dafür brauche ich was Geschriebenes, das weniger Ermessensspielraum lässt als das der oben genannte Paragraph anscheinend tut.
Immer noch hoffend, dass sie eine Quelle auftut,
Gabi
Nein!
Hi!
Wenn Du für 2 Wochenarbeitsstunden ein Entgelt von 10000 € im Monat bekommst (ok - ich habe jetzt ein klitzekleines bißchen übertrieben), dann bist Du selbstverständlich in der Pflicht, Beiträge zur RV und AV zu entrichten!
Es gibt zwar im Bereich zwischen 400 € und 800 € noch einen Bereich…
Wie hoch war denn Dein Bruttoeinkommen im Monat? Mail mir, wenn Du das hier nicht reinpinnen willst!
Abgesehen davon: Dein Arbeitgeber hat die Beiträge nicht abgeführt. Bist Du noch da beschäftigt? Er hat nämlich die Haftung! Wenn er das natürlich mit Deinem Einkommen verrechnet hat, und Du von vornherein das Geld gar nicht erst in Händen hattest, dann ist das auch wieder ok… Es sei denn, da wäre eine tarifliche Ausschlussfrist, die sehr viel kürzer als die gesetzliche wäre…
Liebe Grüße
Guido