mit dem Instrument private Arbeitsvermittlung sind einige Fragen für mich ungeklärt. Weiss jemand ob sich auch ein privater ARbeitsvermittler an die Zumutbarkeitsanordnung halten muss, wenn er einen Arbeitslosen im Leistungsbezug vermittelt? Muss er Eignung und Neigung berücksichtigen? oder kann er einen x-beliebigen Job vermitteln? Wer weiß was?
Du machst doch mit denen einen Vertrag. Achte darauf, dass nur die Jobs gelistet sind, die Du auch wirklich machen willst/kannst!