Widerspruch zur Abmahnung

Ich möchte wissen, wie man der unterschiedlichen Beurteilung der eigenen Arbeitsleistung angesichts einer Abmahnung widerspricht. Während der Arbeitgeber schreibt, die Leistung sei nicht für den Betrieb nicht mehr haltbar, verursache Kosten durch nötige Kontrolle und Aufarbeitung und sei zudem fehlerhaft, kommt der Arbeitnehmer zu einer völlig anderen Einschätzung, nach der dies absolut nicht zutrifft. Wie widerspricht man einem solchen Inhalt der Abmahnung und wie wehrt man sich gegen haltlose Behauptungen? Ich möchte verhindern, dass eine Abmahnung mit erfundenen Vorwürfen der Einstieg in eine rechtsgültige Kündigung ist.
Im vorliegenden Fall ist ein klärendes Gespräch mit dem Arbeitgeber nicht mehr möglich, der Wechsel in einen anderen Betrieb wird schon mit Bewerbungen vorbereitet, allerdings ist eine neue Anstellung nicht einfach zu finden und der jetzige Job muss solange wie möglich gehalten werden.

Ich möchte wissen, wie man der unterschiedlichen Beurteilung
der eigenen Arbeitsleistung angesichts einer Abmahnung
widerspricht.

Entweder verfaßt der AN diesen selbst oder durch einen Anwalt (ich empfehle das meistens) vorbereiten lassen. Vordrucke gibt es auch im Netz: Bsp.
Http://www.info-arbeitsrecht.de

Während der Arbeitgeber schreibt, die Leistung
sei nicht für den Betrieb nicht mehr haltbar, verursache
Kosten durch nötige Kontrolle und Aufarbeitung und sei zudem
fehlerhaft, kommt der Arbeitnehmer zu einer völlig anderen
Einschätzung, nach der dies absolut nicht zutrifft.

Leider kommt es immer wieder zu solchen extremen Differenzen. Meistens sind diese nicht mehr auf der reinen sachlichen Ebene, sonder dann spielen auch persönliche Interessen eine Rolle. Hier stellt sich auch die Frage, wer diese Abmahnung geschrieben hat (Chef, Abteilungsleiter, etc.)? Sehe alles anderen Führungsmitglieder dieses auch so oder auch die Kollegen? Kann ein Ansatzpunkt zur Beweisführung sein.

Wie widerspricht man einem solchen Inhalt der Abmahnung und wie
wehrt man sich gegen haltlose Behauptungen?

Man kann nur durch beweisbare Gegendarstellungen dagegen ankommen. „Sie werfen mir vor arbeiten unereldigt beiseite geschoben zu haben. Dies ist nicht der Fall da ich Projekt a,b,c,d,e zur vollsten Zufriedenheit meines Gruppenleiters erledigt habe und der mir dieses auch bestätigte…“

Ich möchte verhindern, dass :eine Abmahnung mit erfundenen :Vorwürfen der Einstieg in :eine rechtsgültige Kündigung :ist.

Da hast du genau den Punkt erkannt, auf was es in erster Linie ankommt. Weiterhin sind die Abmahnungen auch ein beweis deines AG bei nachfragen von neuen AG (die informieren sich gern mal bei dem vorherigen Chef, ob da alles so gelaufen ist, wie er meint)

Im vorliegenden Fall ist ein klärendes Gespräch mit dem
Arbeitgeber nicht mehr möglich,

Leider schein dat Kind im Brunnen zu sein. Frühzeitig aufgeinander zugehen wäre besser. Gibt es in dem betreffenden Betrieb eine Mitarbeitervertretung oder Personalberater??

der Wechsel in einen anderen
Betrieb wird schon mit Bewerbungen vorbereitet, allerdings ist
eine neue Anstellung nicht einfach zu finden und der jetzige
Job muss solange wie möglich gehalten werden.

Hallo Alpha,
tja, wenn die Situation so eingefahren ist, bleibt wahrscheinlich nur der Weg über den Betriebsrat und Anwalt. Denn wie ich die Vorwürfe richtig lese, wirft der Chef dem AN absolute Unfähigkeit vor. Also viel Spaß.

Bei Fragen einfach melden.

Gruß

Martin

hi martin,

danke für die schnelle antwort. es handelt sich um einen kleinbetrieb mit 10 angestellten und der chef ist wirklich „chef“, neiderei oder absäge-wunsch von kollegen spielen keine rolle. allein der chef behauptet, die arbeitsleistung sei wiederholt schlecht, ohne dass das zutrifft, und formuliert dies in einer abmahnung, die der peronalakte zugegangen ist.

wie soll man die eigene arbeitsleistung beweisen, wenn man nur den chef zur beurteilung hat? was, wenn schon die art, sich schriftlich auszudrücken, anlass zu auseinandersetzung gibt? man kann doch nicht belegen, dass man sich fachlich und inhaltlich korrekt ausdrückt, dazu müsste doch jemand von aussen dies beurteilen. die tatsache, dass ein chef den vom arbeitnehmer verfassten text mehrfach korrigieren musste, ist doch ein normales vorgehen und kein anlass zur abmahnung…

Hallo.

rolle. allein der chef behauptet, die arbeitsleistung sei
wiederholt schlecht, ohne dass das zutrifft, und formuliert
dies in einer abmahnung, die der peronalakte zugegangen ist.

Es wäre interessant zu wissen, wie die konkrete Formulierung in der Abmahnung aussieht. Ich habe es häufiger mit „Abmahnungen“ zu tun, deren Formulierung so schwammig ist, dass gute Aussichten bestehen, sie vom Gericht kassieren zu lassen. Gerade bei „Schlechtleistung“ lohnt sich genaueres Hinsehen.

Beispiel

Sehr geehrter Bimbambum, in den letzten zwei Wochen haben Ihre Leistungen deutlich nachgelassen.
**Durch eine Analyse haben wir festgestellt, dass Ihre Arbeitsmenge im Zeitraum gna bis gna durchschnittlich x% unter der Ihrer Kollegen lag**.
In der Vergangenheit entsprachen Ihre Leistungen durchaus dem allgemeinen Produktionsniveau.
Wir mahnen Sie deshalb wegen Ihrer Minderleistung ab ...

Das Wichtige daran ist der konkrete, belegbare Sachverhalt anhand objektiver Kriterien.

Ist die Abmahnung konkret, eindeutig und unmissverständlich?
Ist nur eine Pflichtverletzung abgemahnt?
Ist das Fehlverhalten beweisbar und werden Beweise angeführt?

Soll heißen, ein Abmahntext „Sehr geehrter Bimbambum, was Sie in letzter Zeit abgeliefert haben, entspricht nicht meinen Erwartungen. Ich mahne Sie daher ab“ entspricht diesen Anforderungen nicht. In einem solchen Falle würde ich Klageerhebung beim Arbeitsgericht empfehlen (Anwalt braucht es nicht, und die Mitarbeiter beim Gericht helfen bei der Formulierung).

Unabhängig davon, ob die Abmahnung formal korrekt ist, ist eine Gegendarstellung immer zu empfehlen (na ja, eine „eigene Darstellung“ trifft es eher, wenn die Vorwürfe vollständig zutreffen).

Konkreter werden kann ich nur, wenn mir der Text der Abmahnung vorliegt.

Es grüßt
kw