Neue aspekte

hi martin,

danke für die schnelle antwort. es handelt sich um einen kleinbetrieb mit 10 angestellten und der chef ist wirklich „chef“, neiderei oder absäge-wunsch von kollegen spielen keine rolle. allein der chef behauptet, die arbeitsleistung sei wiederholt schlecht, ohne dass das zutrifft, und formuliert dies in einer abmahnung, die der peronalakte zugegangen ist.

wie soll man die eigene arbeitsleistung beweisen, wenn man nur den chef zur beurteilung hat? was, wenn schon die art, sich schriftlich auszudrücken, anlass zu auseinandersetzung gibt? man kann doch nicht belegen, dass man sich fachlich und inhaltlich korrekt ausdrückt, dazu müsste doch jemand von aussen dies beurteilen. die tatsache, dass ein chef den vom arbeitnehmer verfassten text mehrfach korrigieren musste, ist doch ein normales vorgehen und kein anlass zur abmahnung…

Hi!

danke für die schnelle antwort. es handelt sich um einen
kleinbetrieb mit 10 angestellten und der chef ist wirklich
„chef“, neiderei oder absäge-wunsch von kollegen spielen keine
rolle. allein der chef behauptet, die arbeitsleistung sei
wiederholt schlecht, ohne dass das zutrifft, und formuliert
dies in einer abmahnung, die der peronalakte zugegangen ist.

Naja…wenn der Chef deine Leistung schlecht findet ist das sein gutes Recht - vorausgesetzt es macht es nicht aus irgendwelchen niederen Beweggründen! Was die Kollegen dazu sagen ist auch nur bedingt relevant, denn Kollegen sagen einem nunmal selten offen ins Gesicht wenn man schlecht ist. Das du anderer Meinung bist ist logisch…wer findet sich selbst schon schlecht ;o)))
Dies kann abschliessend wohl nur jemand neutrales feststellen

Abgesehen davon müssen Abmahnungen ein konkretes Fehlverhalten abmahnen - dies ist hier ja nicht geschehen. Zudem muss man nicht direkt gegen eine Abmahnung vorgehen, denn - sofern du wirklich gekündigt wirst und eine Abmahnung eine Rolle spielen könnte - prüft das Gericht eh ob die Abmahnung überhaupt gültig war! Ob die nun in der Personalakte bleibt oder nicht spielt bei größeren Unternehmen vielleicht ne Rolle aber kaum bei dir.

wie soll man die eigene arbeitsleistung beweisen, wenn man nur
den chef zur beurteilung hat?

Kann halt qwie gesagt nur ein neutraler abschliessend beurteilen, aber entscheidend ist dein Chef und der muss mit dir zufrieden sein, gelle!

was, wenn schon die art, sich
schriftlich auszudrücken, anlass zu auseinandersetzung gibt?

Naja…kommt auf deinen Job an…ein Putzteufel brauch net mal schreiben könne, aber im Bankbereich ist sowas sicherlich schon ein KO-Kriterium.

man kann doch nicht belegen, dass man sich fachlich und
inhaltlich korrekt ausdrückt, dazu müsste doch jemand von
aussen dies beurteilen. die tatsache, dass ein chef den vom
arbeitnehmer verfassten text mehrfach korrigieren musste, ist
doch ein normales vorgehen und kein anlass zur abmahnung…

Naja…da kann ich den Chef verstehen! Der hat sicher anderes zu tun als nen Text zigmal gegenzulesen weil immer Fehler drin sind kommt natürlich auch auf die Art und Anzahl der Fehler an!

Gruß

Bernd

danke bernd! zum glück gehts echt nicht um mich, sondern um einen freund, den ich gut beraten will!

Hey erstmal,
zur Vorgehensweise kann ich dir leider keine weiteren Tips geben, da diese Konstelation echt scheiße ist. Eine deiner wenigen Möglichkeiten werden deine Arbeitskollegen sein. Laß dir, wenn möglich, eine Reflexion deiner Leistung abgeben. Vielleicht in Form eines Seminars, Mitarbeiterbesprechung, etc.
Vielleicht können deine Kollegen noch auf den Chef einwirken? Die Beurteilung deiner eigenen Arbeitsleistung ist im Prinzip sehr einfach. Selbstkritisch und Ehrlich!!
Da das Kind aber schon sehr tief im Brunnen ist, wird das wohl kaum was nutzen.

Hast du die Abmahnung schriftlich da? Dann ab zum Anwalt.

Gruß
Martin

P.S.: Bei Fragen einfach melden.

sweetheart
Hi du,

danke bernd! zum glück gehts echt nicht um mich, sondern um
einen freund, den ich gut beraten will!

fehler findest du bei jedem. gut, wenn du entspannt zuhören kannst. wenn dein freund parteiische unterstützung braucht, sagt er dir das wahrscheinlich direkt. offensichtlich ist das verhältnis zwischen ihm und seinem arbeitgeber so angespannt, dass er seine eigene leistung infrage stellt und auch zuhörer beim mündlichen sortieren schätzt. ähnlich wird es seinem chef gehen. schuldzuweisungen sind nur ein äußeres merkmal dafür. bevor du deinen freund „stabilisierst“, wäre es gut, wenn er bei der gelegenheit wichtet, was für ihn selbst dringend und zentral ist, um konfrontatives auf konstruktives begrenzen zu können. sicher gibt es mehr verbindendes als trennendes zwischen beiden. und sicher erlebt dich dein freund nicht primär als konkurrenten.

herzlich,

Hallo Alpha,

dann rate Deinem Freund am besten mal, sich so schnell wie möglich einen neuen Job zu suchen. So wie es aussieht, versucht sein Chef ja ihn auf irgendeine Weise loszuwerden. Da gilt es letztlich dem zuvor zu kommen und einen sauberen Abgang hinzukriegen. Wenn der AN in solchen Fällen selbst kündigt, ist i.d.R. auch ein ordentliches Zeugnis drin, welches den weiteren Weg nicht behindert.
Ein Widerspruch zur Abmahnung macht nur dann Sinn, wenn die Arbeitsleistung objektiv beurteilt werden kann und im Widerspruch Zeugen benannt werden, die die Beurteilung des Vorgesetzten widerlegen.
Alles andere ist nur totes Papier.