Hallo,
kann mir jemand sagen, ab wann das Unternehmen verpflichet ist, mir ein Zwischenzeugnis auszustellen? Ich bin jetzt 14 Monate bei der besagten Firma beschäftigt, habe ich schon einen Anspruch darauf?
Danke!
Viele Grüße
Nevertheless
Hallo,
kann mir jemand sagen, ab wann das Unternehmen verpflichet ist, mir ein Zwischenzeugnis auszustellen? Ich bin jetzt 14 Monate bei der besagten Firma beschäftigt, habe ich schon einen Anspruch darauf?
Danke!
Viele Grüße
Nevertheless
Keine eindeutige Regelung!
Hi!
Ein Arbeitgeber ist gesetzlich nicht verpflichtet, ein Zwischenzeugnis auszustellen!
Allerdings sieht die Rechtsprechnung dann einen Anlass gegeben, wenn Du einen triftigen Grund hast!
Das wären zum Beispiel: Versetzungen, ein Wechsel der Tätigkeit innerhalb des Unternehmens und der Weggang eines Vorgesetzten. Ebenfalls ein Grund liegt vor, wenn dem Arbeitgeber mit einer Kündigung gedroht wird oder eine solche angekündigt wird.
Grüße
Guido
Grüß Dich,
wie Guido bereits sagte, ist der AG nicht verpflichtet, Dir nach einer bestimmten Zeit ein Zwischenzeugnis auszustellen. Wann Du Anspruch auf ein solches hast, ist übrigens kurz und knackig in FAQ:702 zusammengefaßt.
Grüße
T.