Arbeitszeit

Hallo…
Wer kann mir sagen, ob es ok ist in einer Betriebsvereinbarung festzulegen, das:
Die wöchentliche Arbeitszeit zwischen 28 und 48 Stunden pendeln kann??
Wie lange muß dies vorher gesagt werden??
Kann der Arbeitgeber die Leute hierzu auch zwingen??
Betrieb: Handel

Mit lieben Gr.

Frank

Alles nur ‚grundsätzlich‘
Hi!

Wer kann mir sagen, ob es ok ist in einer Betriebsvereinbarung
festzulegen, das:
Die wöchentliche Arbeitszeit zwischen 28 und 48 Stunden
pendeln kann??

Das geht

Wie lange muß dies vorher gesagt werden??

Sollte in der BV stehen!

Kann der Arbeitgeber die Leute hierzu auch zwingen??

Kein AG kann einen AN zu irgend etwas zwingen! Das ist ein freies Land und man kann sich die Arbeit (zumindest theoretisch) frei wählen!

Ernsthaft: Weigerst Du Dich, sollstest Du Dich beruflich neu orientieren!

Liebe Grüße
Guido

Hi!

Wer kann mir sagen, ob es ok ist in einer Betriebsvereinbarung
festzulegen, das:
Die wöchentliche Arbeitszeit zwischen 28 und 48 Stunden
pendeln kann??

Das geht

Hallo Guido.

Du erinnerst dich noch daran, daß ich mal bzgl BV und Teilurlaub den § 77 BetrVG ins Feld geführt habe…?

BetrVG § 77 Durchführung gemeinsamer Beschlüsse, Betriebsvereinbarungen

(3) Arbeitsentgelte und sonstige Arbeitsbedingungen, die durch Tarifvertrag geregelt sind oder üblicherweise geregelt werden, können nicht Gegenstand einer Betriebsvereinbarung sein. Dies gilt nicht, wenn ein Tarifvertrag den Abschluss ergänzender Betriebsvereinbarungen ausdrücklich zulässt.

Gruß,
LeoLo

Hallo…
Wer kann mir sagen, ob es ok ist in einer Betriebsvereinbarung
festzulegen, das:
Die wöchentliche Arbeitszeit zwischen 28 und 48 Stunden
pendeln kann??

Hallo.

Nein, das geht so einfach nicht. Es sei denn, ein TV findet Anwendung und erlaubt dies. (BetrVG §77 Absatz 3) Aber auch dann geht es (Dich betreffend) eigentlich nur, wenn in Deinem AV keinerlei anderslautende Arbeitszeiten vereinbart wurden. Die BetrV kann nicht einfach Deinen AV außer Kraft setzen.

Ungeachtet dessen, unterliegt die wöchentliche Arbeitszeit zudem im Regelfalle auch nicht dem Direktionsrecht des AG. Sie muß konkret vereinbart sein. Denkbar wäre im Höchstfalle bei Deinen Angaben eine fest vereinbarte wöchentliche Arbeitszeit von 28 Stunden. Die weiteren bis zu 20 Stunden müßten dann entsprechend als Überstunden betrachtet und auch dementsprechend angewiesen werden.

Allerdings weiß ich ja nicht, was da im Wortlaut in dieser BetrV geregelt werden soll. Kannst Du den genauen Wortlaut mal liefern?

Gruß,
LeoLo

Huhu!

Soweit ich weiß, gibt der NRW-Einzelhandelstarif das her - deshalb sagte ich grundsätzlich…

Wobei ich Dir grundsätzlich zustimmen muss, dass der Begriff grundsätzlich grundsätzlich eher unglücklich gewählt war :wink:

Wink
Guido

Hallo LeoLo,

Danke für di Antwort. Hier ist die genaue Vereinbarung (BV):
Inerhalb einer Bandbreite von wöchentl. 28 h bis max. 48 h. kann die individuelle regelmäßige Arbeitszeit flexibel verteilt werden. Pro Arbeitstag (i.d. Regel Mo-Fr.) werden Beginn und Ende der Arbeitszeit und die zeitliche Lage der Pausen gesondert vereinbart.

Gruß
Frank

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Hallo…
Wer kann mir sagen, ob es ok ist in einer Betriebsvereinbarung
festzulegen, das:
Die wöchentliche Arbeitszeit zwischen 28 und 48 Stunden
pendeln kann??

Hallo.

Nein, das geht so einfach nicht. Es sei denn, ein TV findet
Anwendung und erlaubt dies. (BetrVG §77 Absatz 3) Aber auch
dann geht es (Dich betreffend) eigentlich nur, wenn in Deinem
AV keinerlei anderslautende Arbeitszeiten vereinbart wurden.
Die BetrV kann nicht einfach Deinen AV außer Kraft setzen.

Ungeachtet dessen, unterliegt die wöchentliche Arbeitszeit
zudem im Regelfalle auch nicht dem Direktionsrecht des AG. Sie
muß konkret vereinbart sein. Denkbar wäre im Höchstfalle bei
Deinen Angaben eine fest vereinbarte wöchentliche Arbeitszeit
von 28 Stunden. Die weiteren bis zu 20 Stunden müßten dann
entsprechend als Überstunden betrachtet und auch
dementsprechend angewiesen werden.

Allerdings weiß ich ja nicht, was da im Wortlaut in dieser
BetrV geregelt werden soll. Kannst Du den genauen Wortlaut mal
liefern?

Gruß,
LeoLo

Hallo LeoLo,

Danke für di Antwort. Hier ist die genaue Vereinbarung (BV):
Inerhalb einer Bandbreite von wöchentl. 28 h bis max. 48 h.
kann die individuelle regelmäßige Arbeitszeit flexibel
verteilt werden. Pro Arbeitstag (i.d. Regel Mo-Fr.) werden
Beginn und Ende der Arbeitszeit und die zeitliche Lage der
Pausen gesondert vereinbart.

Gruß

Hallo Frank.

Und was genau steht in Deinem AV zur Verteilung der Arbeitszeiten?

Gruß,
LeoLo

Hallo…
Danke f. die Mail. In meinem Vertrag steht eigendlich nichts über die Arbeitszeit. (Nur die 38,5 h /Woche ist festgelegt)

Danke & Gruß
Frank

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