Hallo Veru,
mir rollen sich zwar die Fußnägel auf, wenn ich - als AG - von solchen wehleidigen Prinzessinnen auf der Erbse lese, die sich wegen jedem quersitzenden Pups krankschreiben lassen, aber sei’s drum…
Laß uns mal zu den harten Fakten kommen:
Ich habe meinen Chef angerufen und ihn informiert dass ich
kündigen möchte. Er besteht nun darauf dass ich trotz
krankschreibung in die Firma komme zur Übergabe (habe
allerdings keine offenen Projekte da ich ja eh schon
krankgeschrieben bin)
Übergabe bedeutet Arbeit. Wenn Du aber arbeitsunfähig krankgeschrieben bist, darfst Du - aus versicherungstechnischen Gründen - gar nicht erst in der Firma auftauchen; zumindestens nicht zum Arbeiten. Passiert Dir nämlich auf dem Weg zur/von der Firma oder gar dortselbst was, gilt es nicht als Arbeitsunfall. Die Folge ist, daß weder die Berufsgenossenschaft noch die Krankenkasse zahlt. Die BG sagt ‚Sie war krankgeschrieben, was hatte sie in der Firma verloren? Das ist kein Arbeitsunfall.‘; die KK sagt ‚Sie war in der Firma, also war es ein Arbeitsunfall.‘. Da beißt sich die Katze in den Schwanz…
und um zu besprechen wann ich dann meine
restliche Arbeitszeit ableiste.
Wie meinen?! Wenn Du krankgeschrieben bist, gibt es keine ‚restliche Arbeitszeit‘ abzuleisten. Mehr noch: weil Du vermutlich noch länger (sprich: über den Tag Deines Ausscheidens aus der Firma hinaus) krankgeschrieben sein wirst, muß Dir der AG sogar den Dir für diese Zeit anteilig zustehenden Urlaub auszahlen.
Muss ich in die Firma kommen?
Siehe oben.
Ist es richtig dass sich durch die Krankheit die 2 Wochen
Arbeitszeit "nach hinten " verschiebt?
Das ist Quatsch! Wenn sich etwas durch die Krankheit des AN nach hinten verschiebt, dann höchstens das Ende der Probezeit und auch das nur nach längerer Krankheit (z. B. als Probezeit werden drei Monate vereinbart; der AN ist aber sechs Wochen krank).
Ich habe gekündigt weil ich die Arbeitsatmosphäre und den
ganzen Job kaum aushalte - muss ich trotz Kündigung noch
arbeiten kommen?
Wenn Du krankgeschrieben bist: nein; ansonsten: ja (wenn Du den Arsch in der Hose hast, ansonsten solltest Du Dich lieber weiter krankschreiben lassen).
Welche Konsequenzen hat es wenn ich nicht
erscheine?
Von welcher Situation gehst Du jetzt aus?
Wenn ich nicht erscheine…
… und keine Krankmeldung vorlege?
Eine fristlose Kündigung durch den AG hätte wenig Sinn, da Du ja selbst gekündigt hast. Allerdings wäre er dann berechtigt, Dir das Gehalt entsprechend zu kürzen.
… und eine AU-Bescheinigung bis zum letzten Tag vorlege?
Gar keine.
Viele Grüße
Tessa