Kündigung - was nun

Hallo

ich habe vor 2 Monaten einen neuen Job begonnen den ich heute gekündigt habe. Die Entscheodung ist mir nicht leicht gefallen da ich ja nun vorerst ohne jegliches Einkommen dastehe aber der Job hat mich in der kurzen Zeit schon aufgefressen. Ich bin seit einer Woche krank geschrieben (Magenschleimhautenzündung) und habe gleich wieder einen Arzt Termin.
Ich habe meinen Chef angerufen und ihn informiert dass ich kündigen möchte. Er besteht nun darauf dass ich trotz krankschreibung in die Firma komme zur Übergabe (habe allerdings keine offenen Projekte da ich ja eh schon krankgeschrieben bin) und um zu besprechen wann ich dann meine restliche Arbeitszeit ableiste. Ich habe 2 Woche Kündigungsfrist (Probezeit).
Muss ich in die Firma kommen?
Ist es richtig dass sich durch die Krankheit die 2 Wochen Arbeitszeit "nach hinten " verschiebt?
Ich habe gekündigt weil ich die Arbeitsatmosphäre und den ganzen Job kaum aushalte - muss ich trotz Kündigung noch arbeiten kommen? Welche Konsequenzen hat es wenn ich nicht erscheine?

Danke für eure Hilfe

Ich habe meinen Chef angerufen und ihn informiert dass ich
kündigen möchte. Er besteht nun darauf dass ich trotz
krankschreibung in die Firma komme zur Übergabe (habe
allerdings keine offenen Projekte da ich ja eh schon
krankgeschrieben bin) und um zu besprechen wann ich dann meine
restliche Arbeitszeit ableiste. Ich habe 2 Woche
Kündigungsfrist (Probezeit).
Muss ich in die Firma kommen?

Ja natürlich! Hey, Du musst es auch mal von Chefseite sehen. Die musst wenigstens eine Übergabe machen. Tendenziell würde ich Dir empfehlen, mit ihm telefonisch einen Übergabetermin abzustimmen. Leg ihn doch ausserhalb der normalen Arbeitszeit, wenn die „ätzenden“ Kollegen schon Feierabend haben. Dann fällt es Dir evtl. leichter. Aber so ohne Übergabe wirst Du da nicht ganz raus kommen, wenn Dein Chef KLAGEFREUNDLICH ist. Das kann ich natürlich nicht einschätzen.

Ist es richtig dass sich durch die Krankheit die 2 Wochen
Arbeitszeit "nach hinten " verschiebt?

Nein! Meistens kündigt man ja auch zuerst und lässt sich dann krank schreiben, wenn man im schlechten Kündigt. Damit man da nicht mehr hinbraucht.

Ich habe gekündigt weil ich die Arbeitsatmosphäre und den
ganzen Job kaum aushalte - muss ich trotz Kündigung noch
arbeiten kommen? Welche Konsequenzen hat es wenn ich nicht
erscheine?

Hey, sieh es mal so. Wage Dich noch einmal für ne halbe Stunde zur Übergabe in die Höhle des Löwen und dann brauchst Du die Leute da nie nie wieder zu sehen. Ich kann mir schon vorstellen, wie schwer es für dich ist. Arschbacken zusammen und los gehts!

Hi!

Du bist noch in der Probezeit?

In Österreich gilt: In der Probezeit kann der Dienstvertrag jederzeit von beiden Seiten ohne Angabe von Gründen gekündigt werden.
Du hast auch keine Kündigungsfrist einzuhalten.

Müsste doch so ähnlich sein, in einem so entwickelten Land wie Deutschland:wink:

Grüße Dusan

Hallo Veru,

mir rollen sich zwar die Fußnägel auf, wenn ich - als AG - von solchen wehleidigen Prinzessinnen auf der Erbse lese, die sich wegen jedem quersitzenden Pups krankschreiben lassen, aber sei’s drum…

Laß uns mal zu den harten Fakten kommen:

Ich habe meinen Chef angerufen und ihn informiert dass ich
kündigen möchte. Er besteht nun darauf dass ich trotz
krankschreibung in die Firma komme zur Übergabe (habe
allerdings keine offenen Projekte da ich ja eh schon
krankgeschrieben bin)

Übergabe bedeutet Arbeit. Wenn Du aber arbeitsunfähig krankgeschrieben bist, darfst Du - aus versicherungstechnischen Gründen - gar nicht erst in der Firma auftauchen; zumindestens nicht zum Arbeiten. Passiert Dir nämlich auf dem Weg zur/von der Firma oder gar dortselbst was, gilt es nicht als Arbeitsunfall. Die Folge ist, daß weder die Berufsgenossenschaft noch die Krankenkasse zahlt. Die BG sagt ‚Sie war krankgeschrieben, was hatte sie in der Firma verloren? Das ist kein Arbeitsunfall.‘; die KK sagt ‚Sie war in der Firma, also war es ein Arbeitsunfall.‘. Da beißt sich die Katze in den Schwanz…

und um zu besprechen wann ich dann meine
restliche Arbeitszeit ableiste.

Wie meinen?! Wenn Du krankgeschrieben bist, gibt es keine ‚restliche Arbeitszeit‘ abzuleisten. Mehr noch: weil Du vermutlich noch länger (sprich: über den Tag Deines Ausscheidens aus der Firma hinaus) krankgeschrieben sein wirst, muß Dir der AG sogar den Dir für diese Zeit anteilig zustehenden Urlaub auszahlen.

Muss ich in die Firma kommen?

Siehe oben.

Ist es richtig dass sich durch die Krankheit die 2 Wochen
Arbeitszeit "nach hinten " verschiebt?

Das ist Quatsch! Wenn sich etwas durch die Krankheit des AN nach hinten verschiebt, dann höchstens das Ende der Probezeit und auch das nur nach längerer Krankheit (z. B. als Probezeit werden drei Monate vereinbart; der AN ist aber sechs Wochen krank).

Ich habe gekündigt weil ich die Arbeitsatmosphäre und den
ganzen Job kaum aushalte - muss ich trotz Kündigung noch
arbeiten kommen?

Wenn Du krankgeschrieben bist: nein; ansonsten: ja (wenn Du den Arsch in der Hose hast, ansonsten solltest Du Dich lieber weiter krankschreiben lassen).

Welche Konsequenzen hat es wenn ich nicht
erscheine?

Von welcher Situation gehst Du jetzt aus?

Wenn ich nicht erscheine…

… und keine Krankmeldung vorlege?
Eine fristlose Kündigung durch den AG hätte wenig Sinn, da Du ja selbst gekündigt hast. Allerdings wäre er dann berechtigt, Dir das Gehalt entsprechend zu kürzen.

… und eine AU-Bescheinigung bis zum letzten Tag vorlege?
Gar keine.

Viele Grüße

Tessa

Ich bin noch die weitere Woche krank geschrieben und werde die Kündigung heute per Einschreiben absenden.
Ich habe auch nochmal angerufen und jetzt wurde der Ton schon ungemütlicher. In meinem Vertrag sind 2 Wochen Kündigungsfrist vereinbart. Mein Chef wollte nun dass ich noch 4 Monate (!) zum arbeiten komme. Wenn ich auf meine Kündigungsfrist bestehen will dann müsse er das erstmal prüfen.
Ab wann zählt denn die Kündigungsfrist heute oder morgen wenn sie bei ihm eingeht?
Ich habe bereits am 10. ein neues Vorstellungsgespräch das ich unbedingt wahrnehmen will - was wenn ich vorher nicht gehen gelassen werde?

Da Du nicht „aus wichtigem Grund“ (also: fristlos) kündigst, gilt die 2-Wochenfrist aus dem Vertrag. Die Frist beginnt am Tag des Zugangs der Kündigung - i. d. R. also am Tag nachdem die Kündigung per Post abgeschickt wurde. Wenn Du sie per Einschreiben mit Rückschein schickst, weisst Du es sicher und hast einen Beweis.

Da Du ein Arbeitsverhältnis mit dem Unternehmen hast, endet das immer mit dem Auslaufen der Kündigungsfrist. Stell´ Dir Mal vor, die hätten Dich entlassen und Du forderst, dass Du aber noch ein halbes Jahr bleiben wilst …

Sifern Du während der Kündigungsfrist nicht arbeitsunfähig (sog. krankgeshrieben) bist, musst Du Deinen arbeitsvertraglichen Pflichten nachkommen, d. h. Du musst zur Arbeit erscheinen.

Hallo

Auch Hallo Vera,

ich habe vor 2 Monaten einen neuen Job begonnen den ich heute
gekündigt habe. Die Entscheodung ist mir nicht leicht gefallen
da ich ja nun vorerst ohne jegliches Einkommen dastehe aber
der Job hat mich in der kurzen Zeit schon aufgefressen. Ich
bin seit einer Woche krank geschrieben
(Magenschleimhautenzündung) und habe gleich wieder einen Arzt
Termin.
Ich habe meinen Chef angerufen und ihn informiert dass ich
kündigen möchte.

Das ist schon mal schlecht, vorher anrufen und sagen: „Ich MÖCHTE kündigen“…
Die Kündigung bedarf einer schriftlíchen Form.
Also Papier her und: „…kündige ich fristgerecht…“
Aber was solls erst mal…

Er besteht nun darauf dass ich trotz
krankschreibung in die Firma komme zur Übergabe…

…völliger Blödsinn. Entweder Krankgeschrieben, oder Arbeit. Beides geht nicht. (S. Tessa).

und um zu besprechen wann ich dann meine
restliche Arbeitszeit ableiste.

Welche „restliche“ Arbeitszeit???
Es gibt einen Zeitpunkt an dem die Krankschreibung endet. Ist dieser Zeitpunkt INNNERHALB der Kündigungszeit, dann mußt Du noch mal ran.
Liegt der Zeitpunkt AUSSERHALB, so hat Dein Chef Pech.

Ich habe 2 Woche Kündigungsfrist (Probezeit).
Muss ich in die Firma kommen?

siehe oben

Ist es richtig dass sich durch die Krankheit die 2 Wochen
Arbeitszeit "nach hinten " verschiebt?

NEIN !!! Hier verschiebt sich gar nix !

Ich habe gekündigt weil ich die Arbeitsatmosphäre und den
ganzen Job kaum aushalte - muss ich trotz Kündigung noch
arbeiten kommen?

Kommt auf Deinen Arzt an. Sprich ihn doch mal drauf an.

Welche Konsequenzen hat es wenn ich nicht erscheine?

Fristlose Kündigung 8O)
Aber ich würde immer auf einen sauberen Abgang plädieren. Schon allein um dem eigenen Ego zu entsprechen.

Danke für eure Hilfe

Nach der kurzen Zeit ist das alles eigentlich nur eine Formsache. Ich würde mir keine grauen Haare wachsen lassen. Denk dran, DU hast die Trümpfe in der Hand !
Also Kopf hoch und durch !

Gruß Rudi

P.S. Beim nächsten Posting bitte auch die Kommataste bedienen. Tut echt nicht weh! 8O)
Und macht das lesen leichter.

Hallo Tessa.

Übergabe bedeutet Arbeit. Wenn Du aber arbeitsunfähig
krankgeschrieben bist, darfst Du - aus
versicherungstechnischen Gründen - gar nicht erst in der Firma
auftauchen; zumindestens nicht zum Arbeiten.

Das ist ein Arbeitsrechtmärchen. Selbstverständlich darf man auch bei Vorliegen eines Krankenscheines die Arbeit vorzeitig aufnehmen. Der Versicherungsschutz erlischt nicht. Ein vorheriges Nachfragen bei der Berufsgenossenschaft kann in wenigen Ausnahmefällen sinnvoll sein.

Gruß,
LeoLo

Hallo.

Wenn ich auf meine Kündigungsfrist
bestehen will dann müsse er das erstmal prüfen.

Hunde, die bellen beißen nicht (und dieser hier ganz bestimmt nicht). Mach Dir mal keine Sorgen darüber.

Ab wann zählt denn die Kündigungsfrist heute oder morgen wenn
sie bei ihm eingeht?

Ab Zugang der Kündigung. Bei einem Einschreibebrief kann dies also eventuell erst der Fall sein, wenn er von der Post abgeholt wird. Der Tag des Zugangs wird nicht mitgerechnet. Dann zählst Du 14 Kalendertage am Finger ab und hast Deinen letzten Arbeitstag ermittelt.

Ich habe bereits am 10. ein neues Vorstellungsgespräch das ich
unbedingt wahrnehmen will - was wenn ich vorher nicht gehen
gelassen werde?

Naja, der 10. liegt wohl noch im AV. Allerdings hast Du erstens (soweit tarifvertraglich nicht ausgeschlossen) ja noch Deinen Teilurlaub (2/12 des vereinbarten Jahresanspruchs), welcher Dir auch gewährt werden muß, soweit betriebliche Belange dem nicht ausreichend entgegen stehen. Und dann gibt es auch noch den Anspruch auf Freistellung von der Arbeitsleistung für die objektiv notwendige Zeit Vorstellungsgespräches (BGB §629). Ob dieser Freistellungsanspruch auch unter Fortzahlung der Bezüge zu geschehen hat, hängt davon ab, was vertraglich zum § 616 BGB vereinbart ist.

Gruß,
LeoLo

Vielen Dank für euer Antworten!!
Ich habe noch eine Frage: zählen bei der 14 tägigen Kündigungsfrist alle Wochentage oder nur die Arbeistage (Mo-Fr)?
Die Kündigung ist heute bei meinem AG eingegangen und ich habe Anspruch auf 4 Tage Resturlaub.

Alle Tage! owT