Reisekostenerstattung

Hallo www,

ich habe mich nun mit google dumm und dämlich gesucht und keine Antwort bekommen - vielleicht weiß es ja hier jemand?
Es geht darum, wie hoch die Reisekostenerstattung für dienstlich bedingte Fahrten mit Privatwagen nach AVR Diakonisches Werk (weitgehend angelehnt an BAT) je KM ist.
Weiß es jemand?

Danke!

Gruß, Claus

Hi!

Dein Arbeitgeber sollte so etwas wie eine Reisekostenrichtlinie haben. Da steht eigentlich alles drin!

Soweit ich weiß, ist es im BAT nicht geregelt. Was ich allerdings weiß, ist, dass z.B. die AWO (auch BAT angelehnt) eine eigene Richtlinie hat.

Grüße
Guido

Danke für die Antwort, aber…
… so einfach ist es nicht, da es sich hierbei nicht um meinen AG handelt.

Hallo Guido,

insofern scheidet diese Möglichkeit aus.
Weiß sonst jemand was?

MfG Claus

Hallo Claus,
laut dem Grenzboten aus 2001 0,30 Euro pro gefahrenen Kilometer.
http://www.altreformiert.de/2001/gb010603.html
Da unter dem Punkt Verwaltung und Planung.

Gruß
Martin

… so einfach ist es nicht, da es sich hierbei nicht um
meinen AG handelt.

Hallo Guido,

insofern scheidet diese Möglichkeit aus.
Weiß sonst jemand was?

Claus.

Das kann Dir keiner beantworten, weil es eben drauf ankommt. Möglicherweise hilft Dir das folgende weiter (Caritas):

http://www.diag-mav.org/arhilfen/gesetz/avr/avr.htm

Insbesondere Anlage 13a

Aber es wird Dich letztendlich nur dahingehend weiterbringen, daß Du die bei Euch betrieblich festgesetzte Regelung herausfinden mußt. Der gesetzliche Anspruch beträgt zunächst genau 0,00 Euro pro Kilometer. Eventuell könnte man auch - bezugnehmend auf BGB § 612 - einfach den üblichen (steuerfrei ersetzbaren) Betrag von 30 Cent einfordern, wenn in Deinem Falle vertraglich nichts anderslautendes vereinbart ist.

Gruß,
LeoLo