Re: Danke für die Antwort, aber...
... so einfach ist es nicht, da es sich hierbei nicht um
meinen AG handelt.
Hallo Guido,
insofern scheidet diese Möglichkeit aus.
Weiß sonst jemand was?
Claus.
Das kann Dir keiner beantworten, weil es eben drauf ankommt. Möglicherweise hilft Dir das folgende weiter (Caritas):
http://www.diag-mav.org/arhilfen/gesetz/avr/avr.htm
Insbesondere Anlage 13a
Aber es wird Dich letztendlich nur dahingehend weiterbringen, daß Du die bei Euch betrieblich festgesetzte Regelung herausfinden mußt. Der gesetzliche Anspruch beträgt zunächst genau 0,00 Euro pro Kilometer. Eventuell könnte man auch - bezugnehmend auf BGB § 612 - einfach den üblichen (steuerfrei ersetzbaren) Betrag von 30 Cent einfordern, wenn in Deinem Falle vertraglich nichts anderslautendes vereinbart ist.
Gruß,
LeoLo