Hi Experten - kurze Frage: ich arbeite zur Zeit über Agentur, habe für eine Woche Urlaub beantragt und jeweils von der Firma in der ich eingesetzt bin und auch von meiner Agentur genehmigen lassen. Leider ist meine Kollegin nun auch zeitgleich in Urlaub (sie ist festangestellt) Die Firma hier genehmigt keinen Ersatz, da ja offiziell bereits 2 Leute für die selbe Tätigkeit „vorhanden“ sind.
Nun kam meine Vorgesetzte hier vor Ort zu mir und fragte mich, ob ich meinen Urlaub verschieben kann. Weil eben kein Ersatz genhemigt wird.
Ich kann und will meinen Urlaub nicht verschieben. Muss ich das tun, wenn es verlangt wird?
Danke und Gruss, Corrie
Was gebucht?Laß Dir die Kohle vom AG ersetzen und verscherbel den Urlaub an ne Freundin. So kannste den nächsten umso fetter ausfallen lassen *g* Mir wäre der job wichtiger als der Urlaub.
falsch verstanden
nein, nicht gebucht, aber ich bin fest verplant für eine Veranstaltung. Das ist kein Erholungsurlaub oder so. Die Frage bezieht sich auf die rechtliche Seite. Ob ich TROTZ Genehmigung hier bleiben muss. Dies ist ja nun auch speziellerer Fall, da es sich um Arbeitnehmerüberlassung handelt.
Was gebucht?Laß Dir die Kohle vom AG ersetzen und verscherbel
den Urlaub an ne Freundin. So kannste den nächsten umso fetter
ausfallen lassen *g* Mir wäre der job wichtiger als der
Urlaub.
Also: Es ist jawohl ganz klar, dass die Zeitarbeit Dein Ansprechpartner ist. So und wenn Du das mit denen rechtzeitig abgesprochen hast, müssen die auch einen Ersatz für Dich stellen. Rede freundlich mit Deinem Ansprechpartner von der Zeitarbeit und sage ihm, dass Du ein wichtiges Seminar gebucht hast, was für Deine Weiterbildung von enormer Wichtigkeit ist und worauf die schon ewig auf einen Platz gewartet hast. Wenn der Urlaub rechtzeitig abgesprochen war, ist er ja auch genehmigt und schriftlich in der Planung festgehalten. Im Endeffekt ist es des Disponenten und des AGs Problem.
Hallo.
So, wie ich das jetzt verstanden habe, will Dein AG die nachweislich bewilligte Urlaubsnahme widerrufen. Das geht nur, wenn unvorhersehbare dringende betriebliche Belange dies ausreichend rechtfertigen und wird im Streitfalle immer erst vom Richter geklärt. In Deinem Falle drängt sich Deiner Schilderung nach die Vermutung auf, daß Du im Falle eines Prozesses auf der Gewinner-Seite stehen dürftest. Aber, ob es das wert ist, wenn evtl Dein Job oder wenigstens ein gutes Betriebsklima flöten geht?
Und zu dem Satz
nein, nicht gebucht, aber ich bin fest verplant für eine
Veranstaltung. Das ist kein Erholungsurlaub oder so
folgender hübscher Paragraph aus dem Bundesurlaubsgesetz, der vermutlich zum Tragen kommen könnte:
BUrlG § 8 Erwerbstätigkeit während des Urlaubs
Während des Urlaubs darf der Arbeitnehmer keine dem Urlaubszweck widersprechende Erwerbstätigkeit leisten.
Gruß,
LeoLo
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
thx für die antwort … ist keine erwerbstätigkeit sondern so eine ehrenamtliche sache.
Und zu dem Satz
nein, nicht gebucht, aber ich bin fest verplant für eine
Veranstaltung. Das ist kein Erholungsurlaub oder so
folgender hübscher Paragraph aus dem Bundesurlaubsgesetz, der
vermutlich zum Tragen kommen könnte:
BUrlG § 8 Erwerbstätigkeit während des Urlaubs
Während des Urlaubs darf der Arbeitnehmer keine dem
Urlaubszweck widersprechende Erwerbstätigkeit leisten.
Gruß,
LeoLo