Re: Kündigung Arbeitsverhältnis - Frist
Hallo Desinfektionsteufeltini (darf ich doch, oder?)
blöde Frage: Hast Du schon in Deinen Arbeitsvertrag geschaut, ob da auch die acht Wochen Kündigungsfrist drin stehen? Wenn dort eine kürzere Frist steht (zum Beispiel zwei Wochen zum Monatsende), nimmst Du diese. Alles andere was Dein Arbeitgeber einseitig vorschlägt, kannst Du vergessen, wenn es nicht im Vertrag steht.
nochne blöde Frage: Was bedeutet "nicht klappt"? Heißt das, (1) "wenn ich nicht eingestellt werde" oder (2) "wenn ich die Probezeit nicht überlebe"?
Wenn (1): Kündige nie, bevor Du den neuen Vertrag mit (wichtig) beiden Unterschriften in der Tasche hast.
Wenn (2): No risk, no fun. Dein jetziger Arbeitgeber legt offenbar Wert auf Deine Arbeit, sonst würde er nicht versuchen, die Kündigungsfrist einseitig zu verlängern. Im allerallerärgsten Fall kannst Du dann vielleicht sogar wieder zurück, wenns beim neuen Job nicht passt. Im übrigen wäre ja die Kündigung des neuen Jobs aus der Probezeit nicht durch Dich veranlasst, also Stütze vom ersten Tag an.
Hab ich Dich richtig verstanden?
Schöne Grüße
MM