Arbeitslosigkeit bei Bewerbung verschweigen

Was kann passieren, wenn man bei einer Bewerbung die Zeit der Arbeitslosigkeit verschweigt, verkürzt bzw. nicht ausdrücklich benennt? Kann der potentielle Arbeitgeber von anderer Stelle erfahren, dass man Arbeitslosengeld bezogen hat?

Hallo Charlotte,

Was kann passieren, wenn man bei einer Bewerbung die Zeit der
Arbeitslosigkeit verschweigt, verkürzt bzw. nicht ausdrücklich
benennt? Kann der potentielle Arbeitgeber von anderer Stelle
erfahren, dass man Arbeitslosengeld bezogen hat?

Wenn er es erfährt, ist es meines Wissens nach ein Kündigungsgrund (fristlos ?).

Grüsse

Sven

Hi!

In der Regel erfährt er es aus Deinen Zeugnissen!!!

Warum willst Du es verschweigen? In der heutigen Zeit ist es wahrlich nicht ungewöhnlich oder gar ein schlechtes Zeichen, wenn man eine Zeit lang arbeitslos ist!

Die Sache mit der fristlosen Kündigung ist natürlich Quatsch! Wenn Dein AG das aber im Nachhinein erfährt, kann es durchaus sein, dass er Dich (in den ersten 6 Monaten ohne jegliches Problem) los werden will! Es ist ja schließlich nicht gerade der beste Beginn eines Vertrags…

Grüße
Guido

Hallo Guido,

Die Sache mit der fristlosen Kündigung ist natürlich Quatsch!

Die fristlose Kündigung: ja, denn es müsste „Anfechtung des Arbeitsvertrags“ heissen. Die Folgen für den AN sind aber auch nicht viel besser.

Schau mal hier:

http://www.sakowski.de/skripte/arbeit1.html#begruend

oder hier:

http://www.123recht.net/article.asp?a=1441&f=ratgebe…

oder auch hier:

http://www.stendal.hs-magdeburg.de/hochschule/staff/…

Grüsse

Sven

Hallo Guido,

Die Sache mit der fristlosen Kündigung ist natürlich Quatsch!

Die fristlose Kündigung: ja, denn es müsste „Anfechtung des
Arbeitsvertrags“ heissen. Die Folgen für den AN sind aber auch
nicht viel besser.

Schau mal hier:

http://www.sakowski.de/skripte/arbeit1.html#begruend

oder hier:

http://www.123recht.net/article.asp?a=1441&f=ratgebe…

oder auch hier:

http://www.stendal.hs-magdeburg.de/hochschule/staff/…

Grüsse

Sven.

Naja, so pauschal kann man das nicht sagen. Es kommt wie immer darauf an. Sicherlich ist es nie klug, falsche oder bewußt verkürzte Angaben zu machen. Aber es bei der hier gestellten Frage zur erfolgreichen Anfechtung ausreichen würde, sei mal dahingestellt. Es kommt dabei ganz entscheidend darauf an, was stattdessen in diesen Zeitraum gepackt wird. Behauptet man zum Beispiel, anstatt arbeitslos gewesen zu sein, habe man in dieser Zeit eine supertolle Schulung gemacht, die einen besonders qualifiziert, wäre dies sicher ein Grund zur Anfechtung.

Ach, und vielleicht sollte jemand den Rechtsanwälten Sakowski mal sagen, daß die Sportlehrerin, welche die Frage nach einer bestehenden Schwangerschaft verneint, einer Anfechtung des AV - im Gegensatz zu der Meinung der RA Sakowski - gaaaaanz beruhigt entgegen sehen sollte.

o)

Gruß,
LeoLo

Lücke füllen, aber wie?
falsche Angaben im Lebenslauf sind prinzipiell nicht zu empfehlen,
falls das verschweigen einen triftigen Grund hat ergibt sich natürlich zwangsläufig die Frage, wie wird die Lücke glaubwürdig und schlüssig gefüllt.

In jedem fall sollte man davon ausgehen, dass es sicher besser ist, einen lückenlosen lebenslauf mit Nachweis für jeden Zeitabschnitt abzuliefern, als ein erschwindelter Abschnitt ohne Nachweis. (Da wird der zukünftige Arbeitgeber sicher misstrauisch oder stutzig)

Funky