Arbeitszeugnis und Insolvenz

Hallo!
Durch Insolvenz meines Arbeitgebers wurde ich erst freigestellt und dann gekündigt. Ich mußte mir ein Zwischenzeugnis schnellstens selbst ausstellen, da angeblich jegliche geführten Personalakten unvollständig seien (Personalleiter war wohl nicht gerade ein Ablagefreak…). Meine Tätigkeiten wurden immer gelobt, also sah ich keine „Falle“ darin, es mir selbst zu schreiben. Ich war aber auch dunmmerweise nicht klug genug, mir ein Buch über Arbeitszeugnisse zu kaufen und vertraute immer noch dem Personalchef, der eigentlich immer große Stücke auf mich hielt.
Leider tappte ich aber genau ins Fettnäpfen und stellte erst jetzt durch einen Bekannten fest, dass mir leider ein dusseliger Fehler im Zeugnis unterlief. Ich war sauer, dass mein Zeugnisvorschlag auch noch ohne Probleme unterschrieben wurde und zeigte es der Anwältin für Arbeitsrecht.
Sie versucht nun, ein neues, korrigiertes Zwischenzeugnis von der Firma zu bekommen.

Meine Frage: Wird das Zeugnis nach einem halben Jahr nun für immer gültig bleiben oder kann ich jetzt noch auf ein neues, positiveres Zeugnis bestehen? Außerdem wurde per Gerichtsbeschluss meine Kündigung unwirksam, also kann ich auch kein Abschlusszeugnis verlangen.
Meine Anwältin ist leider zur Zeit in Urlaub und diese Frage brennt mir unter den Nägeln.
Da ich mich mit dem Zeugnis bewerben muß, es aber nicht möchte (logisch, nicht wahr???), bin ich in einer fatalen Lage.

Wer weiß Rat?

Lieben Dank im voraus für Eure Hilfe!!!

Hallo.

Sag einmal. Sehe ich das richtig und Du willst gegen Dein selber geschriebenes Arbeitszeugnis angehen??? Vielleicht sogar ggf per Klage?

Sag mir, wann der Prozess ist. Ich komme. Das wird lustig.

Also wenn Deine RA da noch den AG zu bewegt, das Zwischenzeugnis abzuändern, hast Du erstens Glück, weil der Anspruch darauf nach sechs Monaten vermutlich verwirkt sein dürfte und natürlich zweitens, weil Du das Zeugnis selber verfasst hast. Interessant, daß heutzutage die Leute schon sauer sind, wenn der AG das eigens verfasste Wunschzeugnis anstandslos unterschreibt… Sachen gibt’s.

Gruß,
LeoLo

hm?=
hallo karin,

abgesehen davon, dass sich da einige probleme selbst gegeneinander weggekürzt haben - was steht denn wohl so schlimmes in deinem zeugnis, das du selbst geschrieben hast in der annahme, dass man immer zufrieden mit dir war???
das wirst du doch wohl auch geschrieben haben? oder nicht? und was ist verkehrt daran? hast du nur „zufrieden“ geschrieben und nicht „zur vollsten zufriedenheit“?

also es wird wohl inzwischen kaum noch einen arbeitsrichter geben, das ein zeugnis mit einer derartigen sprachlichen entgleisung („zufrieden“ läßt sich nicht steigern - es sei denn durch „selig“, „glücklich“ u.ä.) einfordern wird. die zeugnis-codierungssprache ist blödsinn und immer weniger lassen sich darauf ein. ich selbst habe, wenn ich leute eingestellt habe, solche „codierten“ zeugnisse immer mit ausgesprochener skepsis betrachtet. zeigten sie doch, dass der aussteller nicht in der lage war, das urteil über die leistung seines mitarbeiters zu artikulieren. der verdacht liegt dann nahe, dass er sie auch nicht bewerten konnte.

du verschwendest viel lebensenergie, wenn du dich von solchen kleinigkeiten in eine „fatale lage“ gebracht siehst.

gruß
ann

Na herzlichen Glückwunsch!
Hi Annja!

die
zeugnis-codierungssprache ist blödsinn und immer weniger
lassen sich darauf ein.

Ich finde es immer prickelnd, solch unqualifiziert gefährlichen Ratschläge hier zu lesen!
Dieser Blödsinn ist immer noch zu mindestens 80 % zutreffend, wenn kein Personaler die Teile bearbeitet -> wenn ein Personaler dort sitzt, trifft wohl eher 95 % zu!!!

Wollte ich nur mal gesagt haben!

Grüße
Guido

Ähem
Hi!

Abgesehen davon, dass ich Dir nur wenig Chancen gebe (Du hast das Teil selbst geschrieben, mensch!): Was stand denn dort, das Dich so sehr stört?

Ein Formulierungsfehler? Oder hast Du etwas vergessen?

Grüße
Guido

danke! aber wem und wozu?
hi guidoja,

Dieser Blödsinn ist immer noch zu mindestens 80 % zutreffend,
wenn kein Personaler die Teile bearbeitet -> wenn ein
Personaler dort sitzt, trifft wohl eher 95 % zu!!!

das mag vielleicht bei thyssen oder anderen behördengleich strukturierten konzernen/firmen so sein - aber üblicherweise _ nicht _ im richtigen leben, d.h. in klein- und mittelbetrieben, die - das sollte man nicht vergessen! - einen großteil der arbeitsplätze stellen.

Wollte ich nur mal gesagt haben!

dito.

jetzt kanns dir meinetwegen weiter prickeln. wo auch immer.

gruß
ann

Erfahrungswerte
Hi Ann (sorry, habe auf Deine E-Mail-Addi geschaut)!

Ich habe zwei Jahre lang als Berater für 56 kleine und mittelständische Unternehmen gearbeitet.

Da war niemand dabei, dem die „üblichen“ Zeugnisse egal waren!!!

ABER: Es ist schon klar, dass in Deinem Bereich (Gebrauchsanweisungen, etc.) ein Einsteller unter Umständen mehr Wert auf eine Arbeitsprobe (wie z.B. auch in der Werbung) legt, als auf ein Zeugnis. Allerdings ist eine solche Arbeitsprobe auch sehr viel einfacher zu bekommen als bspw. die eines Sachbearbeiters oder Handwerkers (also die Mehrzahl der ausgeübten Berufe).

Dass die Gewichtung sich unterscheiden kann, streite ich nicht ab (deshalb auch nicht 100 %), aber die Regel ist es nun mal immer noch, dass Zeugnissen die größte Gewichtung zuerkannt wird, da es in der Regel nicht so wahnsinnig viele andere aussagefähigen Bewerbungsunterlagen gibt (nicht so aussagefähig, wie ein Zeignis)!

Ach ja - auch, wenn ich im TK-Konzern tätig war, so war das Unternehmen ein mittelständisches und weit weg von Behörde! So weit weg, dass es mit mir nur 11 Monate überlebte (ich hoffe, dass es nicht an mir lag)

LG
Guido

P.S. Sorry für meinen Tonfall im ersten Posting! Ich war von jemand anderem hier etwas gereizt - und das sollte man nicht an anderen Teilnehmern auslassen!