Habe eine Anstellung als Teilzeitkraft und muß aufgrund des hohen Gehalts meines
von mir getrennt lebenden Mannes hohe Lohnsteuer zahlen und natürlich auch
Kranken- und Sozialversicherung. Jetzt dachte ich mir, dass ich mir davon
vielleicht etwas einsparen könnte, ich habe schon mal als Honorarkraft gearbeitet
und musste dort nur Steuern zahlen, aber keine Sozialversicherung,
krankenversichert war ich durch die Mitversicherung bei meinem Mann.
Mein Frage ist: Weiß jemand, ob es für eine freie Beschäftigung als Honorarkraft
Begrenzungen gibt und ob ich auch freiwillig in die Arbeitslosenversicherung
einzahlen kann, aber nicht in die Rentenkasse und Krankenkasse?
Mein Frage ist: Weiß jemand, ob es für eine freie
Beschäftigung als Honorarkraft
Begrenzungen gibt und ob ich auch freiwillig in die
Arbeitslosenversicherung
einzahlen kann, aber nicht in die Rentenkasse und
Krankenkasse?
Hallo Nadja,
aufgrund der freiberuflichen Tätigkeit bist du aus dem sozialen Auffangsystem entlassen. Du mußt dich selber krankenversichern (Privat oder freiwillig gesetzlich. Bemessungssatz bei der GKV sind 1750 Euro pro Monat Einkommen x GKV Beitragssatz),
Rentenversicherung (inkl. EU) muß privat abgesichert werden und die Rücklagen für eine Arbeitslosigkeit (ich kenne keinen Selbstständigen der Arbeitslos werden kann, vielleicht nix zu tun, aber Alo??) sollten aus dem Unternehmensgewinn zurück gelegt werden.
Deine Entscheidung, dich als freiberufliche Honorarkraft zupräsentieren, sollte daher wohl überlegt sein. Geht denn keine Kombination der beiden Varianten??
Viele Grüße und melde dich bei Fragen.
Martin