Kündigungsfrist

Hallo!

Mein Mann hat in seinem Arbeitsvertrag von 03/2000 eine Kündigungsfrist von 8 Wochen zum Quartalsende stehen.
Soweit ich weiss, gilt als gesetzliche Frist inzwischen 2 Wochen bis zum 15. eines Monates oder zum Monatsende.
Gilt für meinen Mann jetzt die darin angegebene oder die gesetzliche Kündigungsfrist?

Ich hoffe, hier findet sich ein Experte, der mir diese Frage beantworten kann.

Danke im Vorraus,
Akasha

Hallo Akasha,
für Arbeitnehmer (AN) in einem Arbeitsverhältnis gelten zunächst die gesetzlichen Kündigungsfristen nach §622 II. Dein Mann ist >2 Jahre und

Hallo „g.“ („G-Punkt“, eigentlich amüsant… Tschuldige, den konnte ich mir gerade nicht verkneifen)

Dein „Fazit“ auf die Frage:

Die Kündigungsfrist für Deinen Mann beträgt also 8 Wochen zum
Quartalsende.

ist wohl richtig, aber der Satz

für Arbeitnehmer (AN) in einem Arbeitsverhältnis gelten
zunächst die gesetzlichen Kündigungsfristen nach §622 II. Dein
Mann ist >2 Jahre und nicht für den AN. Wenn hier keine anderslautende Vereinbarung bestehen würde, wäre die Küfrist für den AN auch nach fünf Jahren oder auch nach sechzig Jahren immer noch 4 Wochen zum 15. oder Monatsende.

Gruß,
LeoLo