Abfindung nach Kündigung

Hallo Experten/Forum.

Habe gelesen, dass ab 01.01.04 man eine Abfindung nach einer betriebsbedingten Kündigung von einem halben Monatsgehalt je 1 Jahr Betriebzugehörigkeit bekommen kann. Es soll dann bis zu einer Abfindung von 8161,00 Euro, netto gezahlt werden. Bedeutet dass nun,
wenn man z.B. 9000,00 Euro Abfindung bekommt dass dann diese komplett versteuert werden, oder nur das was über 8161,00 Euro liegt ?
D.h. 8161,00 netto auf die Hand und 839,00 werden auf das Gehalt gerechnet und versteuert.

Danke für euere Antworten.
Roman

Hallo Roman,

Habe gelesen, dass ab 01.01.04 man eine Abfindung nach einer
betriebsbedingten Kündigung von einem halben Monatsgehalt je 1
Jahr Betriebzugehörigkeit bekommen kann. Es soll dann bis zu
einer Abfindung von 8161,00 Euro, netto gezahlt werden.
Bedeutet dass nun,
wenn man z.B. 9000,00 Euro Abfindung bekommt dass dann diese
komplett versteuert werden, oder nur das was über 8161,00 Euro
liegt ?
D.h. 8161,00 netto auf die Hand und 839,00 werden auf das
Gehalt gerechnet und versteuert.

§ 3 Nr 9 EStG sagt „Steuerfrei sind Abfindungen wegen einer vom Arbeitgeber veranlassten (…) Auflösung eines Dienstverhältnisses, höchstens jedoch 8.181 Euro (…)“. Also: Vesteuert werden muss, was darüber hinaus geht. Freigrenze wäre formuliert mit: „Abfindungen, die den Betrag von 8.181 Euro nicht übersteigen“ - dann wären alle anderen Abfindungen insgesamt steuerpflichtig.

Schöne Grüße

MM

Nur die Berechnung
Hi!

Zu dem, was Du gelesen hast, kann ich im Moment nichts genaues sagen, aber:

8181 € sind steuerfrei - der Rest wird versteuert. In jedem Fall als Einmalbezug, unter Umständen nach Fünftelregelung (ginge jetzt zu weit).

SV-Beiträge fallen grundsätzlich nicht an!

Grüße
Guido