Hallo.
Ich würde mir gerne in der Weihnachtszeit etwas dazu verdienen. Momentan mache ich eine Ausbildung und würde gerne am Samstag (und evt. nach der Arbeit für 2 Stunden) noch arbeiten.
Weiß jemand, ob man das so einfach darf? Muss man seinem Arbeitgeber um Erlaubnis bitten?
Benötigt man eine Lohnsteuerkarte? ich habe gehört, dass man die bis zu einer bestimmten Grenze nicht braucht?! Stimmt das?
MfG. Danke schon im Voraus für eure Hilfe.
Cary
Hallo Cary,
Ich würde mir gerne in der Weihnachtszeit etwas dazu
verdienen. Momentan mache ich eine Ausbildung und würde gerne
am Samstag (und evt. nach der Arbeit für 2 Stunden) noch
arbeiten.
Weiß jemand, ob man das so einfach darf? Muss man seinem
Arbeitgeber um Erlaubnis bitten?
Was steht in Deinem Vertrag betreffend Nebenbeschäftigungen? Üblicherweise ist eine entsprechende Regelung (Verbot/Genehmigungspflicht/generelle Erlaubnis im Rahmen bestimmter Grenzen) in dem Vertrag enthalten. Wenn nichts explizit formuliert ist, genügt bei den Pflichten des Arbeitnehmers schon die Formel „ihre ganze Arbeitskraft“ etc., um Nebenbeschäftigungen auszuschließen bzw. von der Genehmigung im Einzelfall abhängig zu machen.
Benötigt man eine Lohnsteuerkarte? ich habe gehört, dass man
die bis zu einer bestimmten Grenze nicht braucht?! Stimmt das?
Wenn nicht mehr als 400 Euro im Monat (derzeit) verdient werden, kann das ohne LSt-Karte gehen. Aber nur, wenn der Arbeitgeber pauschale Abgaben auf den Lohn bezahlt („Minijob“). Vorher den AG fragen!
Schöne Grüße
MM
Vielen Dank für die schnelle Antwort.
Eine Frage habe ich noch. Wieviel Geld darf man verdienen ohne das Kindergeld zurückzahlen zu müssen? oder: Ab welcher Grenze muss man das Kindergeld zurückzahlen???
Habe dieses Jahr noch nicht gejobbt.
MfG.
Rinchen
Hallo,
Eine Frage habe ich noch. Wieviel Geld darf man verdienen ohne
das Kindergeld zurückzahlen zu müssen? oder: Ab welcher Grenze
muss man das Kindergeld zurückzahlen???
Die Grenze ist 7.188 Euro im Kalenderjahr (§ 32 Abs 4 EStG, betrifft dort Kinderfreibetrag, Kindergeld bezieht sich darauf). Es handelt sich um eine Freigrenze: Wenn der Betrag überschritten wird, keine Anrechnung oder Kürzung, sondern kein Kindergeld.
Die Zahl bezieht sich auf „Einkünfte und Bezüge“. Einkünfte werden gerechnet wie bei der Besteuerung, also Bruttolohn minus Werbungskosten (ggf. Pauschale). Steuerfreie Einnahmen aus einem Minijob zählen dazu. Wenn Du irgendwelches Geld bekommst, von dem Du nicht genau weisst, ob es sich um „Bezüge“ handelt oder nicht, frag nochmal.
Schöne Grüße
MM
Hi!
Weiß jemand, ob man das so einfach darf? Muss man seinem
Arbeitgeber um Erlaubnis bitten?
Von vornherein verbieten darf Dein AG das nicht - aber durchaus genehmigungspflichtig machen!
Du darfst übrigens nicht über 48 Std in der Woche insgesamt kommen - das verbietet das Arbeitszeitgesetz. Auch die Ruhezeit muss eingehalten werden…
Benötigt man eine Lohnsteuerkarte? ich habe gehört, dass man
die bis zu einer bestimmten Grenze nicht braucht?! Stimmt das?
Bis zu 400 € ist das korrekt.
Grüße
Guido