Ich wollte gerade meinen Arbeitsvertrag unterschreiben und habe dabei festgestellt, daß ich demnach gleich nach Ablauf der 6 Monate Probezeit anschließend für 3 Monate im Sommer eine Urlaubssperre hätte. Da ich zwar in einem gastronomischen Betrieb, aber als Buchhalterin und nur in Teilzeit eingestellt werde, sind mir daher erhebliche Zweifel an der Richtigkeit dieser Vereinbarung gekommen.
Es wäre schön, wenn man mir einige Informationen zukommen lassen könnte, wie ich mich jetzt verhalten soll und ob das rechtlich gesehen Gültigkeit hätte, wenn ich den Vertrag so unterschreiben muß.
MfG
Kathrin