Verkauf nach Ladenschluß?

Hallo Experten,

vorhin kam in einem Gespräch die Aussage einer Freundin, dass sie an einem Freitag von 21-24 Uhr arbeiten muss! (Einzelhandel - also auch verkauf - und Samstags geöffnet!) Zu dieser Veranstaltung wurden Einladungen verschickt! Ihr Chef sagt nun, dass das alles ok sei, da es sich ja um eine „geschlossene Gesellschaft“ handelt!?
Ist das so einfach? Muss man nur Einladungen verschicken und darf dann Öffnen wie man möchte? Recht/Gesetz?

Ich finde das sehr komisch und würde mich freuen von euch zu hören, was ihr darüber denkt oder auch wisst!
Habe unter google schon geschaut, da komme ich aber nicht weiter!

Besten Dank im Voraus
Grüßle,- Julia

Guten Morgen

Wird an diesem Abend etwas verkauft oder soll es nur eine Feier oder anderes werden.Und wann wird der Laden am Samstag wieder geöffnet, bzw. muß deine Freundin wieder arbeiten.

Gruß Nino

Guten Morgen Nino,

Wird an diesem Abend etwas verkauft oder soll es nur eine
Feier oder anderes werden.

Ihr wurde gesagt, dass sie zu beraten hat, wenn ein Kunde das möchte (dann wird ja vielleicht auch verkauft!)

Und wann wird der Laden am Samstag
wieder geöffnet, bzw. muß deine Freundin wieder arbeiten.

Der Laden öffnet und sie beginnt Samstags um 10.00 Uhr!

Danke für kommende Antworten!

Grüßle,- Julia

Analog Hary Potter
Hallo Julia,

das ist gerade ein heißes Thema wegen der Harry Potter Verkäufe Fr. auf Sa. Nacht.

Die Rechtslage sieht m.W. folgendermaßen aus:

Bei geschlossenen Veranstaltungen (daher Eintrittskarten) mit kulturellem Hintergrund darf das „Zubehör“ dazu verkauft werden. Bei Harry Potter war das Zubehör eben das Buch. Etwas anderes darf und wurde auch nicht verkauft.

Ich kenne den Hintergrund nicht, also ob es kulturell oder nicht ist, finde es aber nicht so dramatisch auch mal Nachts zu arbeiten, solange es nicht zur Regel wird.

Gruß
Falckus