Abfindung bei Vertragsbruch vom Arbeitgeber?

Hallo liebe Leute,

im Juli habe ich einen Arbeitsvertrag zum 1.10.03 unterschrieben. In diesem stand, das sich der Arbeitsbeginn um 2 Wochen verschieben kann. Zwei Wochen vor dem 1.10. bekam ich die Nachricht das sich der Arbeitsbeginn ohne Ausnahme definitiv auf den 1.12.03 verschiebt. Diesen Vertrag habe ich auch unterzeichnet, da mir dies persönlich sehr gelegen kam. Gestern morgen, also Sonntag früh, bekam ich eine E-Mail das der Arbeitsvertrag aufgelöst wird, ich dieses nächste Woche noch schriftlich bekomme und das ich mir was neues suchen soll. Was in keiner Branche und vor allem auch nicht in meiner besonders einfach ist momentan. Die Firma hat sich mit Geschäftsführer und Sekretärin im Sommer neugegründet und sollte im Dezember mit 25 Angestellten starten. Angeliedert war sie, wie man mir sagt, an eine Firma in Hamburg.
Meine Frage: Habe ich irgendeine Möglichkeit auf Abfindung oder Schadenersatz?

Danke schonmal für Eure Antworten und viele Grüße
Kirsten

Kirsten

bekam ich eine E-Mail das
der Arbeitsvertrag aufgelöst wird, ich dieses nächste Woche
noch schriftlich bekomme und das ich mir was neues suchen
soll.

Also „auflösen“ kann man einen AV nicht so einfach, aber fristgerecht auch vor Arbeitsbeginn kündigen, soweit dies nicht vertraglich ausgeschlossen oder offensichtlich ungewollt ist. Soweit keine schriftliche Kü erfolgt, kannst Du am 01.12. dort auftauchen und auf Erfüllung des AV bestehen. Dann wirst Du aber wohl sicher apätestens an dem Tag die fristgerechte Kü erhalten.

Meine Frage: Habe ich irgendeine Möglichkeit auf Abfindung
oder Schadenersatz?

Weder noch. Abfindung schon gar nicht. Schadensersatz setzt Schaden voraus, den Du beziffern kannst. Welcher Schaden ist denn entsstanden?

Gruß,
LeoLo