Freiberufler oder Kleingewerbe?

Hi,

ich hab da mal ne Frage…

Ich bin vom Hauptberuf Student. Zudem hab ich einen Werkstudentenjob, „ganz normal“ auf Steuerkarte (keine geringfügige Beschäftigung).

Wie sieht das aus, wenn ich nun quasi selbständig nebenbei noch hier und da mal was mache? Das wären Sachen wie mal ne Website bauen, Programmieraufgaben, Beratung und Planung, Training… Ein relativ breites Spektrum also. Brauche ich dafür einen Gewerbeschein? Als Freiberufler braucht man ja keinen, nur, geht sowas noch als freiberufliche Tätigkeit durch? Vom Umsatz wäre das eher gering, halt gelegentlich, was einem so über den Weg läuft.

Wer hat da informative Links oder Fachwissen?

Danke & Gruß,

Malte.

Hi,

Wer hat da informative Links oder Fachwissen?

ich beiß mich grad durch „von beruf frei“ vom djv durch. wolfgang kiesel hat das geschrieben. das ist das einzige, was ich dazu bis jetzt gefunden hab. auf http://www.journalismus.com/ findest du andere betroffene, die allerdings im forum nur selten redselig werden. den chat dort hab ich noch nicht ausprobiert. aber o-ton schnuppern kannst du dort. auch bei http://www.newsroom.de/ vorgefilterten o-ton natürlich. branchenbedingt vorgefiltert. trotz anonymität.

Gruß,

Hi,

Wer hat da informative Links oder Fachwissen?

ich beiß mich grad durch „von beruf frei“ vom djv durch.
wolfgang kiesel hat das geschrieben. das ist das einzige, was
ich dazu bis jetzt gefunden hab. auf
http://www.journalismus.com/ findest du andere betroffene, die
allerdings im forum nur selten redselig werden. den chat dort
hab ich noch nicht ausprobiert. aber o-ton schnuppern kannst
du dort. auch bei http://www.newsroom.de/ vorgefilterten o-ton
natürlich. branchenbedingt vorgefiltert. trotz anonymität.

Das beantwortet meine Frage leider nicht für fünf Pfennig und hilft mir genausowenig weiter.

Schade.

http://www.mfg.de/kongress/impressum.htm

Hallo Malte,

der Hl. § 18 EStG, in dem die freien Berufe definiert werden, ist leider furchtbar verblasen formuliert. Er enthält keine Definition, sondern nur eine große Krabbelkiste von Berufen, die vom Tierarzt über den Notar bis zum Übersetzer und Lotsen ziemlich viel enthält, unter anderem Ingenieur.

In Deinem Fall dürfte das ziemlich klar sein: Wenn Deine selbständigen Jobs denen eines IT-Ingenieurs „ähnlich“ sind, bist Du freiberuflich tätig und brauchst keinen Gewerbeschein, sondern musst diese Tätigkeit unmittelbar der Finanzbehörde (formlos) anzeigen.

Nach herrschender Rechtsprechung ist ein Diplom nicht dafür notwendig, dass die Tätigkeit der eines Ingenieurs ähnlich ist. Wichtig ist, dass die Tätigkeit Kenntnisse erfordert, die üblicherweise an Hochschulen vermittelt werden.

Vor Jahren hab ich die „ingenieursähnliche“ Tätigkeit mal für eine Hotlinerin durchgeklopft. War allerdings ein Einspruchsverfahren, welches rund zwei Jahre dauerte…

Kurz: Für die Gemeinde reicht diese Argumentation allemal, und dem Fiskus ists gleichgültig, weil Deine Steuerlast grade gleich groß bleibt.

Schöne Grüße

MM

Hallo,

Wie sieht das aus, wenn ich nun quasi selbständig nebenbei
noch hier und da mal was mache? Das wären Sachen wie mal ne
Website bauen, Programmieraufgaben, Beratung und Planung,
Training… Ein relativ breites Spektrum also. Brauche ich
dafür einen Gewerbeschein?

Ja!

Als Freiberufler braucht man ja keinen, nur, geht sowas noch als freiberufliche Tätigkeit
durch?

Nur Dozent!

Vom Umsatz wäre das eher gering, halt gelegentlich, was
einem so über den Weg läuft.

Wer hat da informative Links oder Fachwissen?

http://www.e-lancer-nrw.de/ratgeber_old/frameset.html

Gruss, Petersen

Hi,

Wie sieht das aus, wenn ich nun quasi selbständig nebenbei
noch hier und da mal was mache? Das wären Sachen wie mal ne
Website bauen, Programmieraufgaben, Beratung und Planung,
Training… Ein relativ breites Spektrum also. Brauche ich
dafür einen Gewerbeschein?

Ja!

Als Freiberufler braucht man ja keinen, nur, geht sowas noch als freiberufliche Tätigkeit
durch?

Nur Dozent!

Das widerspricht dem, was Martin etwas weiter unten schreibt, also der freiberuflichen Tätigkeit eines IT-Ingenieurs - die auch mein Spektrum am ehesten umschreibt, ich bin kein Webdesigner…?

Gruß,

Malte.

IT-Freiberufler oder Gewerbe? (lang)
Hallo beide,

Das widerspricht dem, was Martin etwas weiter unten schreibt,
also der freiberuflichen Tätigkeit eines IT-Ingenieurs - die
auch mein Spektrum am ehesten umschreibt, ich bin kein
Webdesigner…?

der Widerspruch rührt daher, dass in dem Link von Ina Petersen ein einzelnes BFH-Urteil herausgegriffen ist, in dem die Abgrenzung an der Stelle Systemsoftware / Anwendersoftware angesetzt ist. Dieses BFH-Urteil hat seinerzeit Furore gemacht (AZ kann ich auf Wunsch heraussuchen, möchte ich an dieser Stelle noch nicht), weil darin erstmals konkret formuliert war, dass es für die ingenieurähnliche Tätigkeit nicht auf das Vorhandensein eines bestimmten Abschlusses (Diplom) ankommt, sondern auf den Inhalt der Tätigkeit. Wegen der verblasenen Formulierung von 18 EStG ist die Frage der Abgrenzung grade beim IT-Ingenieur eine der in den zurückliegenden 15 Jahren am häufigsten durch alle Instanzen geklagten, so dass die Leitsätze im Einzelfall immer bloß Anhaltspunkte sein können.

Das Gesetz gibt für den vorliegenden Fall tatsächlich nur her: „Zu der freiberuflichen Tätigkeit gehören die selbständig ausgeübte wissenschaftliche, (…) unterrichtende, (…) Tätigkeit, die selbständige Berufstätigkeit der (…) Ingenieure (…) und ähnlicher Berufe.“ Mit Betonung auf „ähnlicher“, wer so einen Text verabschiedet, dürfte eigentlich keine Pension kriegen.

Es gibt hier Präzedenzfälle, die bloß deswegen für den Kläger negativ ausgingen, weil etwa ein Webdesigner seine Tätigkeit als „künstlerisch“ argumentiert hat oder ein IT-Projektleiter als „beratender Betriebswirt“ klassifiziert werden wollte. Die Urteile befassen sich bloß mit der in der Klage geführten Argumentation und treffen keine Aussage darüber, wie in den jeweiligen Fällen die Begründung „ingenieursähnlich“ gewürdigt worden wäre.

Speziell im Fall von Webseitengestaltung ists ein großer Unterschied, ob man in vorgegebene Rahmen irgendwelche Bilderchen, Texte und Links reinfummelt oder ob man Java, HTML etc. programmiert. Auf dieser Schiene würde ich im Zweifelsfall argumentieren.

Und jetzt zurück zum vorliegenden Fall:

Die eigentlich kritische Frage, Besteuerung, wird aus zwei Gründen nicht auftreten: (1) Wird aller Wahrscheinlichkeit nach die steuerliche Sonderbehandlung der freien Berufe nach 18 EStG in 2004 schon Geschichte sein und (2) wird bei einer nebenberuflichen Tätigkeit auch bei Weiterbestehen der GewSt in ihrer heutigen Form der Freibetrag für Einzelunternehmer nicht erreicht werden.

Es geht also bloß um die konkret gestellte Frage Gewerbeschein. Mit zwei möglichen Konsequenzen: (1) Owi-Verfahren und (2) Untersagung der Berufsausübung wegen Unzuverlässigkeit. (2) Scheidet aus, das ist ein rein akademisches Risiko. Um sich solche Hämmer einzufangen, muss man viel grober gegen geltende Normen verstoßen. Wird gerne genommen von den Kasperorganisationen, die sonst keine gescheiten Zwangsmittel haben: Intrastat-Meldung, LZB-Meldung betreffend Gebietsfremde. (1) Beginnt nur, wenn sich auf der Gemeinde überhaupt einer interessiert und beginnt immer mit einer Anhörung. In einem Fall, in dem es so gute Argumente für die Freiberuflichkeit gibt, selbst wenn es auch welche für das stehende Gewerbe gibt, wird niemand die Owi weiter verfolgen. - Andererseits spielt für die steuerliche Beurteilung das Gesamtbild der Verhältnisse eine Rolle, und eine erfolgte Gewerbeanmeldung darf zwar nicht als ausschließliches Indiz gewertet werden, aber als eines von mehreren. In dem von mir zitierten Hotline-Fall wollten die Kollegen, die Gewerbebetriebe angemeldet hatten, auf den Zug aufspringen, und genau die Anmeldung reichte in diesen Grenzfällen dafür (es ging um System-Hotline für den Dampfrechner AS 36), dass nichts mehr ging.

Zusammenfassend plädiere ich unverändert für das Unterlassen einer Gewerbeanmeldung, wegen einer Restwahrscheinlichkeit, die niemand ausschließen kann, aber auch dafür, sich nicht mit der Gemeinde zu streiten, wenn diese von sich aus mit dem Formular anrücken sollte - weil es sich letztlich nur um dieses Formular handelt, und weiter keine Belastung aus der gewerblichen statt freiberuflichen Tätigkeit folgen würde.

Schöne Grüße

MM

Hallo,
ich sehe keinen Widerspruch.
Gehe mal etwas pragmatischer an die Sache ran.
Was Du anbietest, sind Wald- und-Wiesen-IT-Dienstleistungen, hauptsaechlich anwendungsorientiert.
Also Anwendungssoftware, kaum oder gar nicht Systemsoftware.
Als freiberufler legst Du Dich fest auf Systemsoftware, Du willst aber offen sein fuer alles, was kommt und Dich interessieren koennte.
Daher wuerde ich die 20 Euro fuer den Gewerbeschein ausgeben und so ruhig schlafen koennen.
Die Vorteile eines Freiberuflers liegen zur Zeit nur im Wegfall der Gewerbesteuer, was nicht mehr lange so bleibt, der Beibehaltung der Einnahmen-Ueberschussrechnung und keiner IHK-Zwangsmitgliedschaft.
Das ist bei Gewerbetreibenden aber auch alles vom Umsatz und Gewinn abhaengig.
Letztendlich entscheidet das Finanzamt, ob freiberuflich oder Gewerbe anhand Deiner Taetigkeits-/Dienstleistungsbeschreibung.
Und ausserdem willst Du ja Geld verdienen und nicht die zeit mit Rechtsstreitigkeiten verplaempern.
Gruss, Petersen

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hi,

Ich bin vom Hauptberuf Student. Zudem hab ich einen
Werkstudentenjob, „ganz normal“ auf Steuerkarte (keine
geringfügige Beschäftigung).

Wie sieht das aus, wenn ich nun quasi selbständig nebenbei
noch hier und da mal was mache? Das wären Sachen wie mal ne
Website bauen, Programmieraufgaben, Beratung und Planung,
Training… Ein relativ breites Spektrum also.

Frage so aus neugier um abschätzen zu können, was es heut e heißt: Ich studiere!

Wann studierst du eigentlich?

gruss

Antwort etwas offTopic
Hi,

Ich bin vom Hauptberuf Student. Zudem hab ich einen
Werkstudentenjob, „ganz normal“ auf Steuerkarte (keine
geringfügige Beschäftigung).

Wie sieht das aus, wenn ich nun quasi selbständig nebenbei
noch hier und da mal was mache? Das wären Sachen wie mal ne
Website bauen, Programmieraufgaben, Beratung und Planung,
Training… Ein relativ breites Spektrum also.

Frage so aus neugier um abschätzen zu können, was es heut e
heißt: Ich studiere!

Wann studierst du eigentlich?

Mal mehr, mal weniger… Die Sache ist ganz einfach: Mir fehlen zum Vordiplom nur noch ein paar Klausuren. Die kann ich aber erst im Frühjahr schreiben. Das, was ich sinnvollerweise aus dem Hauptstudium schon vorziehen könnte, hab ich schon.
Deshalb arbeite ich gerade (ich bin jung und brauche das Geld) ziemlich viel und fange ab demnächst zusätzlich an, mich eben auf diese Klausuren vorzubereiten. Vorlesungen helfen mir da nicht, nur rechnen, rechnen, rechnen. Das geht z.Zt. so ziemlich allen aus unserem Semester (5.) so - es hat leider keiner(!) geschafft, nach vier Sem. sein Vordiplom zu machen.
Wenn ich das Vordiplom in der Tasche habe, geht’s dann mit dem Hauptstudium los, wie das da mit Präsenzveranstaltungen aussieht, weiß ich noch nicht, es gibt quasi noch niemanden, der soweit ist - unser Studiengang ist recht jung, wir sind der zweite Jahrgang.

Gruß,

Malte.

Und warum hast du so ne Angst vor einem Gewerbeschein? In unserer Gemeinde kostet der 17 Euro. Und Gewerbesteuer zahlst du doch sowieso erst bei Gewinn über 24.500 Euro - erwartest du denn so hohe Einnahmen??

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hi,

Und warum hast du so ne Angst vor einem Gewerbeschein? In
unserer Gemeinde kostet der 17 Euro. Und Gewerbesteuer zahlst
du doch sowieso erst bei Gewinn über 24.500 Euro - erwartest
du denn so hohe Einnahmen??

wie kommst Du darauf, daß ich da Angst vor habe? Nein nein - ich wollte nur wissen, ob ich einen brauche oder nicht.

Gruß,

Malte.

… der Widerspruch rührt daher, dass in dem Link von Ina Petersen

ein einzelnes BFH-Urteil herausgegriffen ist, in dem die
Abgrenzung an der Stelle Systemsoftware / Anwendersoftware
angesetzt ist. Dieses BFH-Urteil hat seinerzeit Furore gemacht
(AZ kann ich auf Wunsch heraussuchen, möchte ich an dieser
Stelle noch nicht), weil darin erstmals konkret formuliert
war, dass es für die ingenieurähnliche Tätigkeit nicht auf das
Vorhandensein eines bestimmten Abschlusses (Diplom) ankommt,
sondern auf den Inhalt der Tätigkeit.

Könntest du mir bitte das AZ heraus suchen. Es wäre sehr wichtig für mich. Besten Dank.

Gunter

Könntest du mir bitte das AZ heraus suchen. Es wäre sehr
wichtig für mich. Besten Dank.

Hallo Gunter,

es geht um BFH v. 9.7.1992, BStBl 1993 II S. 100, AZ IV R 116/90, damals ein Kfz-Sachverständiger ohne Ingenieursausbildung.

Eine ausführliche Sammlung von Rechtsprechung unter

http://www.freie-berufe.de/exist/gewerbe.pdf

Schöne Grüße

MM