Hallo,
ich habe nun glücklicherweise einen Arbeitsvertrag ergattert bei meinem Praktikumsgeber. Leider gerade beim Gehalt nicht zu den Konditionen wie erhofft…
Nun ist die Situation so, dass meine im Vertrag zu definierenden, recht einfachen Tätigkeiten (community-Administration), auf denen auch die Bezahlung beruht, nur ein Teil meiner Tätigkeiten sind. Ich werde quasi „nebenbei“ noch diverse andere Tätigkeiten durchführen, die weitaus qualifizierter sind (Entwicklung eines Intranets, Communitybuilding, Projektmanagement). Dies wird sich aber erst noch entwickeln und konnte somit nicht Bestandteil des Vertrages werden.
Nun wollte ich natürlcih iim Vertrag abgrenzen, dass die Bezahlung nur auf diesen einfachen Tätigkeiten beruht, und ich den Rest „freiwillig“ mache. Kann ich dies durch die Formulierung „(Schilderung der vertraglichen Tätigkeiten)… andere Tätigkeiten nach Absprache…“ deutlich machen? Oder sollte ich da anders vorgehen?
Es gfeht mir in erster Linie nicht darum, dass ich sofort ein höheres Gehalt bekomme, möchte nur die in der Vertragsverhandlung getroffenen Absprachen (Dass dieses Gehalt nur für die einfachen Tätigkeiten gilt und bei Übernahme weiterer Tätigkeiten dies mittelfristig noch steigen kann)festhalten. Nicht dass nachher gesagt wird, dass diese „freiwilligen Leistungen“ Bestandteil des Vertrages wären…
ich habe nun glücklicherweise einen Arbeitsvertrag ergattert
bei meinem Praktikumsgeber.(…)
Nun wollte ich natürlich im Vertrag abgrenzen, dass die
Bezahlung nur auf diesen einfachen Tätigkeiten beruht, und
ich den Rest „freiwillig“ mache.
Erst mal zwei kleine Verständnisfragen:
1.) Hast Du den AV denn jetzt oder nicht? Einmal sagst Du, Ihr habt einen AV ausgehandelt und dann willst Du etwas darin ändern.
2.) Angenommen, Dein AV ist noch nicht schriftlich fixiert und Ihr habt noch nicht über alle Punkte Einigung erzielt. Warum sollte der AG auf Deinen Vorbehalt eingehen und die Inhalte in Deinem Sinne abändern?
Es ist im Endeffekt völlig egal wie dies im Vertrag formuliert ist. Solange dich dein AG nicht als Putzfrau ansetzt sind Arbeiten zu erledigen und ob/wieviel du nachher mehr an Gehalt bekommst entscheiden nciht die Formulierungen des jetzigen Vertrages sondern deine Leistung und die finanzielle Lage des AG! Also verärger den AG nicht Firlefanz sondern schaff lieber was ;o))
Hallo auch,
grundsätzlich bin ich der Meinung meiner Vorschreiber. Erst zeigen was man kann und dann fordern. Halt geben und nehmen.
Aber ich bin ein Feind von:„Lassen wir erstmal so laufen!“
Ich für meinen Teil habe mit dem Einstellungsgespräch/Projektgesprächen immer klargemacht, das ich bei einer beiderseitigen Zufriedenheit der Arbeit auch einen Anspruch auf bessere Leistungen anmelden werde. Bsp. ist die Arbeit als Versicherungsfuzzi und dann meine Tätigkeit als Ausbilder. Meine Forderungen hatten immer einen Leistungsbezug als Grundlage und daher wurden Sie vom AG zum größtenteil erfüllt, nachdem ich gezeigt habe, das ich es kann und der AG auch einen Vorteil dadurch hat.
Wenn du dieses anwenden willst, achte auf die Formulierung, Zeitpunkt und Atmosphäre in der Firma. Fang nicht an solche Sache in die Verträge einzuflechten oder gar unter Zeugen zu fordern. Sprech darüber nur mit den masgeblichen Personen und sorge dafür das keiner sich übergangen fühlt.