Urlaubsanspruch bei TZ-Arbeit
Von: , Frage gestellt am Di, 6. Jan 2004
Hallo! Ich habe bis vor kurzem 20Std/Woche auf 5 Tage verteilt gearbeitet und 30 Tage Urlaub/Jahr gehabt. Nun ist meine Chefin 100 km weggezogen und ich arbeite weiter für sie, 2 volle Tage die Woche, also 16 Std insg. Im Vertrag stehen aber nach wie vor 30 Tage und die bleiben mir auch. Wie rechnet man das jetzt um, wenn ich nur 2 Tage arbeite??? Zählt da dann jeder Wochentag als Urlaub oder eben nur die beiden, an denen ich arbeite? Wer kennt sich aus? Gruß Marion
