Urlaubsanspruch bei TZ-Arbeit

Von: , Frage gestellt am Di, 6. Jan 2004

Hallo! Ich habe bis vor kurzem 20Std/Woche auf 5 Tage verteilt gearbeitet und 30 Tage Urlaub/Jahr gehabt. Nun ist meine Chefin 100 km weggezogen und ich arbeite weiter für sie, 2 volle Tage die Woche, also 16 Std insg. Im Vertrag stehen aber nach wie vor 30 Tage und die bleiben mir auch. Wie rechnet man das jetzt um, wenn ich nur 2 Tage arbeite??? Zählt da dann jeder Wochentag als Urlaub oder eben nur die beiden, an denen ich arbeite? Wer kennt sich aus? Gruß Marion


4 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 11 Minuten 0 hilfreich
    Re: Urlaubsanspruch bei TZ-Arbeit

    Hallo Marion,

    dir bleiben weiterhin die 30 Tage erhalten, mußt aber für jeden Tag den du nicht arbeiten möchtest Urlaub nehmen.
    Beispiel:

    Dein nächster Urlaub vom 19.01.2004 bis 30.01.2004 entsprechend 10 Arbeitstagen in 100% VZ. Dies enstpricht auch 10 Arbeitstagen in deiner 40% TZ.

    Gerechnet wird nicht wie du deine 40% auf die Woche verteilst, sondern als müßtest du jeden Tag zu 40% anwesend sein.

    Ansonsten könntest du ja Montag, Dienstag freinehmen, und Mittwoch bis Freitag kriegst du dann geschenkt. ;-)
    Das würde dann effektiv bis zu 15 Wochen Urlaub entsprechen also 75 Arbeitstagen!!!

    Ich hatte die Frage auch mal an meinen Arbeitgeber.
    Hatte auch deine Hoffnungen. ;-))

    Grüßle
    Sven [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

    • Antwort von nach 16 Minuten 0 hilfreich
      Re^2: Urlaubsanspruch bei TZ-Arbeit

      Hallo Marion,

      dir bleiben weiterhin die 30 Tage erhalten, mußt aber für
      jeden Tag den du nicht arbeiten möchtest Urlaub nehmen.
      Beispiel:

      Dein nächster Urlaub vom 19.01.2004 bis 30.01.2004
      entsprechend 10 Arbeitstagen in 100% VZ. Dies enstpricht auch
      10 Arbeitstagen in deiner 40% TZ.

      Gerechnet wird nicht wie du deine 40% auf die Woche verteilst,
      sondern als müßtest du jeden Tag zu 40% anwesend sein.

      Ansonsten könntest du ja Montag, Dienstag freinehmen, und
      Mittwoch bis Freitag kriegst du dann geschenkt. ;-)
      Das würde dann effektiv bis zu 15 Wochen Urlaub entsprechen
      also 75 Arbeitstagen!!!

      Ich hatte die Frage auch mal an meinen Arbeitgeber.
      Hatte auch deine Hoffnungen. ;-))

      Grüßle
      Sven


      Ich arbeite immer nur MO und DO, d.h. wenn ich 5 Tage in dieser Woche frei will, sind das auch 5 Arbeitstage sprich 5 Urlaubstage und nicht nur die zwei? Danke für Deine Auskünfte Sven!

      • Antwort von nach 19 Minuten 0 hilfreich
        Re^3: Urlaubsanspruch bei TZ-Arbeit

        <schnip> Ich arbeite immer nur MO und DO, d.h. wenn ich 5 Tage in
        dieser Woche frei will, sind das auch 5 Arbeitstage sprich 5
        Urlaubstage und nicht nur die zwei? Danke für Deine Auskünfte
        Sven!
        So isses! Keine Ursache...

  2. Antwort von nach 15 Stunden 0 hilfreich
    Re: Urlaubsanspruch bei TZ-Arbeit

    Hallo

    Steht im AV WERKtage oder ARBEITStage?

    Vielleicht schreibst Du die genaue Formulierung hier einmal rein.

    Gruß,
    LeoLo [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

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