Hilfe: Wegen ein paar Minuten 600 € weniger

…aber lest doch selbst. Wer Hilfe anbieten kann, sollte sich bitte bei mir melden (0179-7804795, [email protected])

Und zwar wurde ich zum 01.09.2003 arbeitslos und bezog aufgrund meines Vorverdienstes i.H.v. 2.500,00 € (wovon komischerweise nur 2.150,00 € angerechnet wurden?!). Nun lebte ich also mit ca. 850,00 € Arbeitslosengeld vor mich hin. Um wenigstens nicht ganz zu versauern, habe ich beschlossen zusätzlich zu den 100ten Bewerbungen & Absagen einen Nebenjob zu beginnen.

So weit so gut. Alles dem Arbeitsamt gemeldet (das war der Fehler!!!) und auch deren Wisch vom Betrieb ausfüllen lassen. Da ich dort als Kassierer angestellt bin und dies auch über Zentrale mit elektronischer Abrechnung (Toys"R"Us) lief, erschien auf diesem Blatt mehrmals eine Arbeitszeit über 14,99 (mehr darf nicht), lag aber maximal bei 15,30 - insg. als max. 30 Min. mehr als man darf. Der Verdienst selbst lag weit unter der Grenze von 400,00 € (bei 290,00 €).

Ich ab aufs Arbeitsamt um dies in einem persönlichen Gespräch zu klären, allerdings ging es direkt wieder los mit Worten wie „Paragraph blablabla“ und dieses und jenes. „Sie müssten dagegen schriftlich Einspruch einlegen.“ Ich weiß jetzt schon das es nix bringen wird, aber der Versuch ist es ja wert. Sie meinte auch nur, dass ich da eben besser drauf aufpassen möge. Also wenn ihr demnächst mal irgendwo einkauft und der Verkäufer springt auf obwohl eine Riesenschlange an der Kasse ist, wundert euch nicht, sondern denkt an meinen Beitrag. Er/Sie hat wahrscheinlich nur Angst um sein Geld.

Somit werden Leute wie ich bestraft dafür wenn sie etwas tun, denn dafür das ich etwas gemacht habe bekomme ich nun monatlich 600,00 € weniger.

Vielen Dank werte Behörden…

Bei den meisten Amtsvertretern merkt man einfach sofort, dass diese noch nie in der freien Marktwirtschaft gearbeitet haben (d.h. in nichtstaatlichen Firmen/Betrieben), denn Kulanz ist denen einfach ein Fremdwort. Wenn jetzt jemand da kommt mit paar Stunden zuviel ist eine Streichung verständlich, aber so?!

Falls jemand Hilfe weiß wie ich es wenigstens schaffe, mein Alogeld zu bekommen soll er hier reinschreiben oder sich bei mir melden… ([email protected], 0179-7804795).

Allen denen es genauso geht… IRGENDWANN WIRD ALLES GUT (nur wann?!)

Hallo!

Wenn in einem Sozialstaat wie unserem alle so denken würde, würdest du keinen müden Euro bekommen, da keiner Sozialversicherungsbeiträge zahlen würde.
Die Grenze ist doch eindeutig formuliert…

Grüße
Bianca

hm…
Hallo Bianca.

Was heißt denn „wenn alle so denken würden“?!
Glaubst Du ich bin freiwillig arbeitslos? Glaubst Du ich bemühe mich nicht um einen Vollzeitjob um wieder (wie auch 4 Jahre zuvor) alle möglichen Beiträge zu zahlen?

Diese herablassende Art ist nicht gerade fair… Aber egal.

Gruß, Steffen.

Wenn in einem Sozialstaat wie unserem alle so denken würde,
würdest du keinen müden Euro bekommen, da keiner
Sozialversicherungsbeiträge zahlen würde.
Die Grenze ist doch eindeutig formuliert…

Kann Dir auch nix anderes sagen als Bianca!
Hi! (Übrigens: So etwas nennt man Gruß!)

Ich verstehe Deine Aufregung nicht! Du wusstest, wo die Grenze liegt und hast sie überschritten! So what?!

Den Einspruch kannst Du Dir sparen, da es sich um eine absolut klare Abgrenzung ohne Spielraum handelt. Beschweren solltest Du Dich nicht beim Arbeitsamt (die machen nur das, was sie dürfen und werden nicht gegen geltende GESETZE verstoßen, nur weil Du irgendeine Grenze ignorierst!), sondern beim Gesetzgeber (oder versuche, die halbe Stunde als Pause ausgewiesen zu bekommen - auch, wenn das absolut nicht legal ist)! Ich bin mir jetzt allerdings nicht ganz sicher, an welchen Gesetzgeber - soweit ich weiß, stammt der § 141, 1 SGB III noch aus 1997, also der Kohl-Regierung…

Wenn Du mit einem Auto in einer 30er-Zone nicht 30, sondern 38 fährst, oder aber nur mal eben 5 Minuten im absoluten Halteverbot parkst, wirst Du Dich auch nicht über ein Knöllchen beschweren können!

Und bevor Du jetzt wieder mit Deiner Selbstmitleidsmasche (_Glaubst Du ich bin freiwillig arbeitslos? Glaubst Du ich bemühe mich nicht um einen Vollzeitjob um wieder (wie auch 4 Jahre zuvor) alle möglichen Beiträge zu zahlen?

Diese herablassende Art ist nicht gerade fair… Aber egal_
) kommst:

Ich selbst habe nicht nur vier, sondern 18 Jahre Beitragszahlungen hinter mir, bevor ich arbeitslos wurde und NOCH bin! Trotz meines derzeit zermatschten linken Fußes, mache ich mich gerade selbständig, weil ich keinen Bock mehr auf Absagen habe - schon mal an diese Möglichkeit gedacht?

Liebe Grüße
Guido

Hallo erstmal,
deine Situation ist nicht unbekannt. Sobald auf deiner Abrechnung eine höhere Leistung steht, ist das AA sofort per Gesetz verpflichtet diese mit in den Bezug des Arbeitslosengeldes zu berücksichtigen. Also ohne wenn und aber!! Das ist auch richtig so. Denn wann und wo soll man Grenzen setzen und der Sachbearbeiter macht seinen Job, so wie du und ich auch. Also darüber braucht sich in dem vorliegenden Szenario keiner zu beschweren. Es sollte jedem Empfänger von staatlichen Leistungen auch klar sein, das diese begrenzt sind. Nun, was also tun??? Eine Möglichkeit wäre, das der AG ein Schreiben aufsetzt, das deine „Überstunden“ für den betrieblichen Ablauf unabdingbar waren und für die Weiterbeschäftigung die/eine Vorraussetzung sind. Dazu sollte das AA dann mal Stellung beziehen. Ich würde hier nicht unbedingt den radikalen Weg gehen, sondern versuchen die Überschreitung als einmaliges Ereignis darzustellen und Reue zu zeigen und du wirst es niiiiiie wieder tun. Tja, anders sehe ich keinen Weg.

Hier ein Link dem es ähnlich ging:
http://www.erfolgreicher-bewerben.de/forum/messages/…

Weiterhin:
http://www.sozialversicherungs-office.de/inhalt/sgb_…
Besonders verwirrent ist, find ich zumindestens, die Definition ->wöchentlich. Das soll lt. § heißen: Dies setzt voraus, dass der Umfang der Nebenerwerbstätigkeit weniger als 15 Stunden wöchentlich beträgt. Beurteilungsmaßstab ist dabei nicht die Kalenderwoche, sondern die sog. Beschäftigungswoche, die mit dem ersten Tag der Nebenerwerbstätigkeit beginnt und sieben aufeinanderfolgende Kalendertage umfasst. Bei schwankender Arbeitszeit ist grundsätzlich jede Beschäftigungswoche für sich genommen zu betrachten.

Ein Leistungsberechtigter übt aufeinanderfolgend an einem Mittwoch, Samstag und Montag eine Beschäftigung mit einer Arbeitszeit von jeweils sechs Stunden täglich aus. Ergebnis: In der Beschäftigungswoche von Mittwoch bis zum folgenden Dienstag besteht wegen des Zeitumfangs der Beschäftigung von 18 Stunden kein Anspruch auf Arbeitslosengeld.

Man ich kann verstehen das einem da irgendwann mal die Mauer vorm Kopf steht, aber es hilft nichts. Alle Faktoren sind geregelt und eine Ausnahme oder Sonderfallregelung ist mir nicht bekannt.

Inwieweit ein Prozeß gegen die Entscheidung sinnvoll ist?? Tja, ich meine nicht.

Mir stellt sich jetzt die Frage ob das AA nur die einzelnen Zeiträume oder grundsätzlich dein Entgeld kürzt??

Alles gute für die Zukunft wünscht

Gruß
Martin

Selbstständigkeit, Reue und ähnliche Dinge.
Guten Tag.

Thema Reue:
Keine Angst, in meinem „Einspruchsschreiben“ ans Arbeitsamt ist all das was Du geschrieben hast mit enthalten. Inklusive der Reue. Ich habe schon niemanden beleidigt oder ähnliches. Ich habe sie mehr oder weniger nur darauf hingewiesen, dass durch diese Entscheidung auf einmal mehrere Kosten ungedeckt sind. Wahrscheinlich werde ich dann aufs Soziamt rennen müssen um nen Mietzuschuß oder ähnliches zu bekommen, denn dafür fehlt jetzt das Geld (keine Angst, das ist kein Mitleidsgetue).

Thema Selbstständigkeit:
Wenn das mal so einfach wäre. Zum einen fallen sämtliche Einnahmen weg (mal abgesehen von dem Zuschuß des Arbeitsamtes) und zum zweiten benötigt man dann (in seiner Gegend) etwas neues, d.h. das Kundschaft und ähnliches kommt. Auch ich denke jeden erdenklichen Tag an eine Selbstständigkeit (damit kann man ja auch „normal“ arbeiten gehen) aber mir ist die finanzielle Zukunft dabei zu ungewiss. Das ist einfach das Problem.

P.S.: Damit das ich 4 Jahre eingezahlt habe wollte ich mich nicht brüsten (bin erst 26 - da kann ich keine 18 Jahre eingezahlt haben) und auch kein Mitleid erwecken. Nur eine klitzekleine Erklärung abgeben.

Danke trotzdem für die (versuchte und vielleicht hilfreiche) Hilfe.