Hallo,
ich habe mein Arbeitsverhältnis (BAT VII West 2003, TEILZEIT 50%) gekündigt und hatte zum Ende des Arbeitsverhältnisses noch ca 300 Überstunden sowie 5 Tage ungenutzten Urlaubs.
Jetzt hab ich schon den BAT gewälzt, aber so richtig schlau werde ich daraus nicht.
Welchen genauen Betrag muss mir mein Arbeitgeber pro Überstunde auszahlen, welchen pro Urlaubstag?
Das scheint ja für 50%-ler anders geregelt zu sein als für Vollzeitler…
Danke für eure Hilfe!
Oskar
Hallo
Bzgl Überstunde: 1:1 ohne Zuschläge
Bzgl Urlaubstage: BAT: „Für jeden abzugeltenden Urlaubstag werden bei der Fünftagewoche 3/65, bei der Sechstagewoche 1/26 der Urlaubsvergütung gezahlt, die dem Angestellten zugestanden hätte, wenn er während des ganzen Kalendermonats, in dem er ausgeschieden ist, Erholungsurlaub gehabt hätte. In anderen Fällen ist der Bruchteil entsprechend zu ermitteln.“
Gruß,
LeoLo
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Hallo,
danke für deine Antwort, aber wo begründet sich das „ohne Zuschläge“ denn und wieviel ist das dann in Euro?
ciao
Oskar
Hallo
aber wo begründet sich das „ohne
Zuschläge“ denn
Überstundenzuschläge werden erst dann fällig, wenn die Stundenanzahl eines Vollzeitbeschäftigten überschritten wird. (=> §§ 17, 15)
und wieviel ist das dann in Euro?
Tut mir leid. Keine Ahnung. Müßtest Du ausrechnen.
Gruß,
LeoLo