Der Fall:
Kündigung des Arbeitsverhältnisses zum 31.12.03.! Arbeitsunfähigkeit seit Erhalt der Kündigung. Urlaub konnte aufgrund AU nicht bis zu dem Termin des Ausscheidens genommen werden.
Forderung:
Ausbezahlung des Resturlaubes, da ich ab 01.01.04 wieder arbeitsfähig bin.
Antwort AG:
Ablehnung der Zahlung. Es müssten folgende Voraussetzungen erfüllt werden:
1./ Geltendmachung vor Ablauf der für den Urlaubsanspruch maßgeblichen Frist und
2./ die Arbeitsfähigkeit während dieses Zeitraums
Wer ist im Recht und was kann ich tun? Anwalt konsultieren??