Oh man
Hallo,
Das sehe ich als Arbeitgeber allerdings völlig anders.
Naja - es interessiert nur niemand, wie DU es siehst! Du bist mit dieser Einstellung nach deutscher Gesetzgebung und Rechtsprechung im Unrecht!
Ich finde etliche Tempo-30 Zonen auch überflüssig, aber auch das interessiert niemand!
Nur sind die Kosten, die durch die
Schwangerschaft einer Mitarbeiterin entstehen, nicht zu
unterschätzen (neuen Mitarbeiter suchen und einarbeiten,
erhöhte Kosten für Aushilfen, die an Krankheitstagen der
Schwangeren kurzfristig einspringen müssen etc.). Das Risiko
der Schwangerschaft trage ich grundsätzlich
Und diese Argumentation finde ich derart abwägig und unsinnig!
Du trägst bei grundsätzlich JEDEM Mitarbeiter das Risiko, dass er krankheitsbedingt ausfallen könnte! Ich bin im Dezember „nur“ umgeknickt, und ich würde Dich (als Dein Arbeitnehmer) garantiert auf Grund dieses Unfalls mehr kosten, als jede Schwangere!!!
Verschafft sich hier
eine Bewerberin einen Vorteil, indem sie darauf hinweist, daß
ihre persönliche Lebensplanung in den nächsten 3 Jahren
keinen Babywunsch einschließt, finde ich es schlichtweg eine
Unverschämtheit, wenn geplant in der Zeit ein Kind zur Welt
kommt.
Nochmal: Es interessiert schlicht niemand!
„Unfälle“ kann es natürlich immer geben.
Daß jemand seine Meinung ändert, kann ich akzeptieren; eine
Zusage, die ich gemacht habe, obwohl ich sie nicht einhalten
kann, zeigt höchstens Unreife.
Unreife zeigt allein der Arbeitgeber, der die Spielregeln (Zulässigkeit von Fragen in Bewerbungen) nicht kennt!
Warum hat sich die Dame überhaupt um eine Stelle beworben, wo
sie direkt meint, den Chef belügen zu können/müssen?
Warum hat denn der Chef überhaupt eine unzulässige Frage gestellt, wenn er doch eigentlich wissen sollte, dass er keine und erst recht keine ehrliche Antwort erwarten kann? Wo er doch direkt meint, gegen geltendes Recht verstoßen zu können?
(Für den Kündigungsschutz ist es übrigens unerheblich,
wann der Arbeitgeber von der Schwangerschaft erfährt.)
Diese Aussage qualifiziert Dich nicht gerade als fit in Sachen Arbeitsrecht! Sie ist nämlich falsch!
Möchte
die Arbeitnehmerin nach dem Erziehungsurlaub jemals wieder
arbeiten, ist es wichtig, daß sie jetzt ehrlich ist. Ihr muß
dann nämlich nur die Möglichkeit gegeben werden, zu den alten
Bedingungen wieder anzufangen. Eine Teilzeitbeschäftigung kann
der Arbeitgeber verweigern. Und welche Mutter kann schon zu
jeder Tageszeit arbeiten?
Dieser ganze Absatz ist derart falsch, dass ich fast nicht darauf eingehen möchte! Aber ich muss es tun, da ich einfache, unbelegte Behauptungen verabscheue!
Ließ mal das TzBfG durch - und dann suche Dir Urteile, die betriebsbedingte Gründe für eine Ablehnung unterstützen! Sooo einfach ist das nicht! Und das ist sogar völlig unabhängig davon, ob die Mitarbeiterin ein Kind hat!!!
Meine Mitarbeiter haben übrigens teilweise sogar angekündigt,
daß sie sich langsam ein Kind wünschten, und wir haben
gemeinsam besprochen, wie die Arbeitszeiten anschließend
geregelt werden könnten. 2 Mitarbeiterinnen sind aus dem
Erziehungsurlaub zurück und teilen sich 1 Stelle, eine andere
geht jetzt in Mutterschutz und hat angekündigt, daß sie 3
Jahre Erziehungsurlaub nehmen möchte. Auch diese Dame hat
hinterher wieder einen Arbeitsplatz bei mir.
Und sie hätte ihn auch in fast jedem anderen Fall wieder! Ich weiß nicht, wie groß Dein Betrieb ist - aber soweit Du mehr als 5 Angestellte (unter Umständen neuerdings 10) beschäftigst, kannst Du das „fast“ streichen.
Ich habe gestern von einem Beispiel gehört, wie das
funktioniert. Ist allerdings wirlich das allerletzte, und ich
hoffe, daß so etwas nicht an der Tagesordnung ist. Hier werde
ich es nicht schreiben, um nicht irgendwelche Leute auf dumme
Ideen zu bringen.
Sei mir nicht böse, aber ich finde so herrlich subtile Äußerungen einfach nur spaßig! Oder kurz: Es geht nicht! Es soll sogar einen Fall geben, in dem zwar das Unternehmen nicht mehr existiert, die Mitarbeiterin aber trotzdem noch dort beschäftigt ist!
Oder noch kürzer: Blödsinn!
… oder für das Verhältnis zwischen Arbeitnehmer und -geber,
das aber beidseitig funtionieren muß.
Wenn eine Angestellte „Angst“ vor ihrem Chef hat, dann schiebe ich den schwarzen Peter erst mal in seine Richtung! Zumal er sich bei der Einstellung total unqualifiziert angestellt hat!
Aber sie schreibt ja
auch, daß sie ein schlechtes Gewissen hat - zu Unrecht?
JA!
Übrigens: Ich bin weder Betriebsrat, noch in irgendeiner Gewerkschaft!
Ich bin weder auf AG-, noch auf AN-Seite! Ich bin eher neutral.
Ich habe in meiner Tätigkeit bislang immer den Arbeitgeber representiert, auch wenn ich AN war!
Nur weiß ich verdammt noch mal, was ich im Personalbereich machen darf und was ich besser sein lasse! Und wenn ich mir mal unsicher bin, dann halte ich mich enweder zurück oder ich verschaffe mir (Rechts)Sicherheit!
LG
Guido