Schwanger-wie sag ich's meinem Chef?

Hallo Franziska,
zunächst einmal: herzlichen Glückwunsch!
Für Deinen Chef ist es natürlich nicht angenehm, nach so kurzer Zeit eine neue Mitarbeiterin in den Mutterschutz zu schicken - aber ein schlechtes Gewissen dewegen haben solltest Du nicht. Das Leben ist nicht (nie) planbar!
Es könnte natürlich schwieirg werden, je nach der Reaktion Deines Chefs - das weiß ich von Freundinnen.
Vielleicht findest Du hier in diesen (Frauen)-Foren weitere Tipps:
http://www.fast-4ward.de
http://www.femity.de

Viele Glück
Ayla

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Franziska,

mit ist nicht so ganz klar warum Du Dich schlecht fühlst? Weil Du bereits bei der Einstellung wusstest, dass Du keine 3 Jahre warten wirst bis Du Deinen Kinderwunsch in die Tat umsetzen wirst? Nun diese Seite klärt auf:
http://www.vetline.de/vetservices/praxismanager/geld…

Jetzt

bin ich schwanger (gewollt) und habe nun Skrupel es meinem
Chef zu sagen.

Willst Du dafür „mitleidsvolles Verständnis“ weil wir alle es ja genauso machen würden? Tja damit kann ich nicht dienen…

Gruss
Eve*

Hallo!

Bevor Du´s Deinem Chef sagst: Hast Du Dir Gedanken darüber gemacht, wie lange Du aus Deinem Beruf aussteigen möchtest? Die Schwangerschaft alleine wird nicht das große Problem Deines Chefs sein (so denn alles halbwegs glatt läuft - was ich Dir wünsche) sondern Deine nachfolgende Abwesenheit. Und Deine Vorstellungen darüber solltest Du mit ihm möglichst frühzeitig besprechen.

Viel Glück,

Désirée

Hallo.

und habe nun Skrupel es meinem
Chef zu sagen.

Dann laß es erst einmal und sag es ihm, wenn Du dafür bereit bist oder es zum Wohle des Kindes notwendig ist. In dem Augenblick, wo der AG davon erfährt, gilt auch das MSchG. Das solltest Du dir einmal auch durchlesen.

http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/muschg/index…

Hätte ich mich an diese Absprache halten
müssen?

Nein

Sind meine Ängste berechtigt?

Nein

Ich fühle mich richtig
schlecht deshalb.

Dann hör doch einfach auf damit.

Alles Gute Dir und dem Kind.

Gruß,
LeoLo

Hi!

Herzlichen Glüstrumpf erst mal!

Dein Chef wird wohl keine Luftsprünge machen, aber es kommt doch sehr auf seine Person an, inwieweit er Dir entgegenkommen möchte.

Generell stellt sich vom moralischen Standpunkt aus für mich nur die eine Frage, ob Du von Anfang an geplant hattest, Deine Zusage nicht einzuhalten, oder obe es sich einfach im letzten Jahr ergeben hat.
Letzteres halte ich für akzeptabel, die persönliche Lebensplanung folgt ewben nicht bei allen Menschen einem klar definierten 5-Jahresplan.

Überlege Dir, ob Du wieder in den beruf einsteigen möchtest und mache dann Deinem Chef proaktiv einen Vorschlag.

Kommst Du ihm mit dem Mutterschutzgesetz, kommt er Dir mit Abmahnungen und Kündigung.

Einigt Euch, in den allermeisten Fällen ist das nämlich machbar, wenn beide saich fair verhalten. Du musst damit beginnen, indem Du sofort bescheid sagst und somit der Firma auch zeit lässt, zu planen.

Grüße,

Mathias

Ich hoffe ich bin hier im richtigen Brett. Ich habe folgendes
Problem. Als ich vor einem Jahr meinen Job angenommen habe,
hat mein jetziger Chef gesagt, dass er fest damit rechnet,
dass ich für mindestens 3 Jahre bei Ihm arbeiten werde. Jetzt
bin ich schwanger (gewollt) und habe nun Skrupel es meinem
Chef zu sagen. Hätte ich mich an diese Absprache halten
müssen? Sind meine Ängste berechtigt? Ich fühle mich richtig
schlecht deshalb.

Vielen Dank für Euren Rat.

Franziska

Was soll das denn für ein Tipp sein?!
Hi!

Kommst Du ihm mit dem Mutterschutzgesetz, kommt er Dir mit
Abmahnungen und Kündigung.

Einen solch „wenig hilfreichen Tipp“ (ich drücke mich bewusst gaaaanz vorsichtig aus) hättest Du Dir sparen können! Das MuSchG ist nicht zuletzt deshalb entworfen worden, um dem Chef genau solche Dinge mehr oder minder unmöglich zu machen!

Nicht umsonst gibt es keinen Kündigungsschutz, der derart „unumgänglich“ ist, wie der, welcher aus dem Mutterschutzgesetz hervorgeht!

Oder kurz: Teilt sie ihm die Schwangerschaft mit, ist sie (so gut wie) nicht mehr kündbar!

LG
Guido

1 „Gefällt mir“

Hi!

Ich hoffe ich bin hier im richtigen Brett.

Wenn nicht hier - wo dann ? :wink:

Ich habe folgendes
Problem. Als ich vor einem Jahr meinen Job angenommen habe,
hat mein jetziger Chef gesagt, dass er fest damit rechnet,
dass ich für mindestens 3 Jahre bei Ihm arbeiten werde.

Sorry, aber das ist sein Problem! Ich rechne auch jede Woche damit, den Lotto-Jackpot zu knacken… Bislang vergeblich!
Jemand, der Personal einstellt, muss damit rechnen, dass für ihn unvorhergesehene Dinge geschehen!
Du hättest Dir auch ganz kompliziert bei einem Unfall die Knochen brechen können und wärst vielleicht dadurch 6 Monate ausgefallen…

Jetzt
bin ich schwanger (gewollt) und habe nun Skrupel es meinem
Chef zu sagen.

Warum? Geh zu ihm und teile ihm in einer entspannten Umgebung Deine Schwangerschaft mit! Du kannst zwar warten, bis es Dir besser passt, allerdings greift das Mutterschutzgesetz erst dann, wenn Du Deinen Arbeitgeber über Deine Schwangerschaft informiert hast!

Hätte ich mich an diese Absprache halten
müssen?

Wie Leo schon sagte: NEIN! Bei einem Vorstellungsgespräch gibt es eine Reihe von unzulässigen Fragen. Diese Fragen darfst Du nach gängiger Rechtsprechung sogar falsch beantworten! Die Frage nach Schwangerschaft (ob bestehend oder geplant) gehört dazu (ganz oben auf der Liste)!!!
Natürlich kann jeder Personalmensch oder Chef diese Frage stellen (würde ich auch immer wieder tun *g*), aber eine ehrliche Antwort darf er halt nicht erwarten!

Und evtl. kannst Du die mindestens drei Jahre ja voll bekommen - halt nur nicht am Stück, sondern nach Deiner Elternzeit(?)!

Ich fühle mich richtig
schlecht deshalb.

Diese übertriebene Moral ehrt Dich zwar, ist aber unsinnig!

Liebe Grüße und alles Gute für Euch
Guido

Hi!

Kommst Du ihm mit dem Mutterschutzgesetz, kommt er Dir mit
Abmahnungen und Kündigung.

Einen solch „wenig hilfreichen Tipp“ (ich drücke mich bewusst
gaaaanz vorsichtig aus) hättest Du Dir sparen können! Das
MuSchG ist nicht zuletzt deshalb entworfen worden, um dem Chef
genau solche Dinge mehr oder minder unmöglich zu machen!

O.K., führen wir es eben weiter aus: es ist nichts neues, dass die Kündigung einer Schwangeren nicht einfach ist. Das ist ja zunächst auch o.k.
Hat das Unternehmen jedoch den Eindruck, dass hier unehrliches Verhalten vorliegt, gibt es durchaus Mittel und Wege, sich der betreffenden Mitarbeiterin zu entledigen bzw. ihr die Suppe nach Rückkehr aus dem Mutterschutz gehörig zu versalzen.
Deshalb empfehle ich, die Sache möglichst fair anzugehen.
Kein normaler Mensch wird dann großartig mosern, weil eine junge Frau schwanger ist.

Nicht umsonst gibt es keinen Kündigungsschutz, der derart
„unumgänglich“ ist, wie der, welcher aus dem
Mutterschutzgesetz hervorgeht!

Oder kurz: Teilt sie ihm die Schwangerschaft mit, ist sie (so
gut wie) nicht mehr kündbar!

…und genau auf dieses „so gut wie“ möchte ich hinaus.
Harte Fronten aufzubauen ist, gerade in diesem Fall, m.E. kein allzu cleverer Weg.

Grüße,

Mathias

2 „Gefällt mir“

Alternativen
Moin Franziska,

hast du dir über deine weitere Zukunft denn mal Gedanken gemacht ?

Du musst ja nicht nach der Schwangerschaft in die Elternzeit gehen, kurz vor Ende derjenigen das zweite Kind in die Welt setzen und nach 6 Jahren aus dem Beruf feststellen, dass du den Wiedereinstieg nicht schaffst.

Du kannst auch mit deinem Chef ein flexibles Teilzeitmodell (vielleicht 3 Tage die Woche) vereinbaren, dich rechtzeitig um eine nette und kompetente Tagesmutter umsehen und nach ein paar Monaten wieder bei der Arbeit sein.

Du kannst dir auch die Elternzeit mit dem Vater des Kindes teilen oder ihr geht beide in Teilzeit. (Wollte er das Kind auch ?)

Wie du dich entscheidest, hängt wohl im Wesentlichen von den Prioritäten in deiner Lebensplanung ab (wo siehst du dich in etwa 10 Jahren).

Gruß
Marion, die weiß, das Beruf und Kind sich nicht ausschließen müssen.

Fair geht vor!
Hi!

Zunächst mal: Natürlich sollte man in jeder Beziehung (im Privaten, im Beruf, beim Einkauf, etc.) versuchen, sich vernünftig zu einigen!

Allerdings habe ich das bei einem Chef, der fest damit rechnet, dass eine weibliche Angestellte in den nächsten drei Jahren nicht schwanger wird, von vorn herein ausgeschlossen!

Hat das Unternehmen jedoch den Eindruck, dass hier unehrliches
Verhalten vorliegt, gibt es durchaus Mittel und Wege, sich der
betreffenden Mitarbeiterin zu entledigen

Na da wäre ich ja mal auf ein Beispiel gespannt! Wenn sich die Schwangere nicht selten dämlich anstellt, ist es schlicht ausgeschlossen!

bzw. ihr die Suppe
nach Rückkehr aus dem Mutterschutz gehörig zu versalzen.

Sorry, aber ich denke, dass sie das sehr gut abschätzen kann. Und dann hätte sie drei Jahre und vier Monate Zeit, sich einen anderen Job zu suchen - das sollte eigentlich reichen!

Deshalb empfehle ich, die Sache möglichst fair anzugehen.

Hie sind wir absolut einer Meinung!

Kein normaler Mensch wird dann großartig mosern, weil eine
junge Frau schwanger ist.

Kein normaler Mensch wird ernsthaft bei einer jungen Frau drei Jahre Arbeit am Stück erwarten können!

…und genau auf dieses „so gut wie“ möchte ich hinaus.

Wie gesagt: Hier wäre ein Beispiel echt interessant!

Harte Fronten aufzubauen ist, gerade in diesem Fall, m.E. kein
allzu cleverer Weg.

Vielleicht habe ich ja zu viel in das Ursprungsposting rein interpretiert! Aber wenn sich jemand nicht traut, seinem (ihrem) Chef die Schwangerschaft mitzuteilen, dann ist das in erster Linie mal kein allzu gutes Zeugnis für den Chef!

Liebe Grüße
Guido

1 „Gefällt mir“

Erst einmal wirklich herzlichen Glückwunsch, aber, der Chef (Arbeitgeber) freut sich und macht nur noch Luftsprünge. Habe das mit meiner kleinen Firma schon mehrmals erleben dürfen. Es ist einfach herrlich, zahlen zu dürfen und keine Arbeitskraft zu haben, vor allen Dingen, wenn man vorher sich verständigt hat, eine Arbeitszeit von ein, zwei oder drei Jahren zu haben. Deshalb, gibts bei mir nur noch Jahresverträge. Den Chef bezahlt auch keiner, wenn er ein halbes oder ganzes Jahr Auszeit nimmt.
Gruß Gerd

Diesen Beitrag halte ich für besonders wertlos!
Hi!

3 „Gefällt mir“

Hallo,

Zunächst mal: Natürlich sollte man in jeder Beziehung (im
Privaten, im Beruf, beim Einkauf, etc.) versuchen, sich
vernünftig zu einigen!

Hier stimme ich Dir 100%ig zu.

Allerdings habe ich das bei einem Chef, der fest damit
rechnet, dass eine weibliche Angestellte in den nächsten drei
Jahren nicht schwanger wird, von vorn herein ausgeschlossen!

Das sehe ich als Arbeitgeber allerdings völlig anders. Sicherlich kann ich nicht erwarten, daß eine junge Frau keinesfalls schwanger wird. Nur sind die Kosten, die durch die Schwangerschaft einer Mitarbeiterin entstehen, nicht zu unterschätzen (neuen Mitarbeiter suchen und einarbeiten, erhöhte Kosten für Aushilfen, die an Krankheitstagen der Schwangeren kurzfristig einspringen müssen etc.). Das Risiko der Schwangerschaft trage ich grundsätzlich, wenn ich eine Frau in gebärfähigem Alter einstelle, und das ist ja grundsätzlich auch in Ordnung. Es gibt aber Stellen bzw. Positionen, in denen die Schwangerschaft einer Mitarbeiterin mehr durcheinanderbringt als in anderen. Verschafft sich hier eine Bewerberin einen Vorteil, indem sie darauf hinweist, daß ihre persönliche Lebensplanung in den nächsten 3 Jahren
keinen Babywunsch einschließt, finde ich es schlichtweg eine Unverschämtheit, wenn geplant in der Zeit ein Kind zur Welt kommt. „Unfälle“ kann es natürlich immer geben.
Daß jemand seine Meinung ändert, kann ich akzeptieren; eine Zusage, die ich gemacht habe, obwohl ich sie nicht einhalten kann, zeigt höchstens Unreife.
Warum hat sich die Dame überhaupt um eine Stelle beworben, wo sie direkt meint, den Chef belügen zu können/müssen?
In diesem Fall kann ich nur raten, den Chef sofort von der Schwangerschaft zu unterrichten. Abgesehen von Mutterschutzbestimmungen könnte der Chef ihr wenigstens positiv anrechnen, daß sie ihm für die Personalsuche Zeit läßt. (Für den Kündigungsschutz ist es übrigens unerheblich, wann der Arbeitgeber von der Schwangerschaft erfährt.) Möchte die Arbeitnehmerin nach dem Erziehungsurlaub jemals wieder arbeiten, ist es wichtig, daß sie jetzt ehrlich ist. Ihr muß dann nämlich nur die Möglichkeit gegeben werden, zu den alten Bedingungen wieder anzufangen. Eine Teilzeitbeschäftigung kann der Arbeitgeber verweigern. Und welche Mutter kann schon zu jeder Tageszeit arbeiten?
Meine Mitarbeiter haben übrigens teilweise sogar angekündigt, daß sie sich langsam ein Kind wünschten, und wir haben gemeinsam besprochen, wie die Arbeitszeiten anschließend geregelt werden könnten. 2 Mitarbeiterinnen sind aus dem Erziehungsurlaub zurück und teilen sich 1 Stelle, eine andere geht jetzt in Mutterschutz und hat angekündigt, daß sie 3 Jahre Erziehungsurlaub nehmen möchte. Auch diese Dame hat hinterher wieder einen Arbeitsplatz bei mir.
Jeder war ehrlich!

Hat das Unternehmen jedoch den Eindruck, dass hier unehrliches
Verhalten vorliegt, gibt es durchaus Mittel und Wege, sich der
betreffenden Mitarbeiterin zu entledigen

Na da wäre ich ja mal auf ein Beispiel gespannt! Wenn sich die
Schwangere nicht selten dämlich anstellt, ist es schlicht
ausgeschlossen!

Ich habe gestern von einem Beispiel gehört, wie das funktioniert. Ist allerdings wirlich das allerletzte, und ich hoffe, daß so etwas nicht an der Tagesordnung ist. Hier werde ich es nicht schreiben, um nicht irgendwelche Leute auf dumme Ideen zu bringen.

Deshalb empfehle ich, die Sache möglichst fair anzugehen.

Hier sind wir absolut einer Meinung!

!!!

Aber wenn sich jemand nicht traut, seinem
(ihrem) Chef die Schwangerschaft mitzuteilen, dann ist das in
erster Linie mal kein allzu gutes Zeugnis für den Chef!

… oder für das Verhältnis zwischen Arbeitnehmer und -geber, das aber beidseitig funtionieren muß. Aber sie schreibt ja auch, daß sie ein schlechtes Gewissen hat - zu Unrecht?
Schöne Grüße
Sabine

Oh man
Hallo,

Das sehe ich als Arbeitgeber allerdings völlig anders.

Naja - es interessiert nur niemand, wie DU es siehst! Du bist mit dieser Einstellung nach deutscher Gesetzgebung und Rechtsprechung im Unrecht!
Ich finde etliche Tempo-30 Zonen auch überflüssig, aber auch das interessiert niemand!

Nur sind die Kosten, die durch die
Schwangerschaft einer Mitarbeiterin entstehen, nicht zu
unterschätzen (neuen Mitarbeiter suchen und einarbeiten,
erhöhte Kosten für Aushilfen, die an Krankheitstagen der
Schwangeren kurzfristig einspringen müssen etc.). Das Risiko
der Schwangerschaft trage ich grundsätzlich

Und diese Argumentation finde ich derart abwägig und unsinnig!
Du trägst bei grundsätzlich JEDEM Mitarbeiter das Risiko, dass er krankheitsbedingt ausfallen könnte! Ich bin im Dezember „nur“ umgeknickt, und ich würde Dich (als Dein Arbeitnehmer) garantiert auf Grund dieses Unfalls mehr kosten, als jede Schwangere!!!

Verschafft sich hier
eine Bewerberin einen Vorteil, indem sie darauf hinweist, daß
ihre persönliche Lebensplanung in den nächsten 3 Jahren
keinen Babywunsch einschließt, finde ich es schlichtweg eine
Unverschämtheit, wenn geplant in der Zeit ein Kind zur Welt
kommt.

Nochmal: Es interessiert schlicht niemand!

„Unfälle“ kann es natürlich immer geben.
Daß jemand seine Meinung ändert, kann ich akzeptieren; eine
Zusage, die ich gemacht habe, obwohl ich sie nicht einhalten
kann, zeigt höchstens Unreife.

Unreife zeigt allein der Arbeitgeber, der die Spielregeln (Zulässigkeit von Fragen in Bewerbungen) nicht kennt!

Warum hat sich die Dame überhaupt um eine Stelle beworben, wo
sie direkt meint, den Chef belügen zu können/müssen?

Warum hat denn der Chef überhaupt eine unzulässige Frage gestellt, wenn er doch eigentlich wissen sollte, dass er keine und erst recht keine ehrliche Antwort erwarten kann? Wo er doch direkt meint, gegen geltendes Recht verstoßen zu können?

(Für den Kündigungsschutz ist es übrigens unerheblich,
wann der Arbeitgeber von der Schwangerschaft erfährt.)

Diese Aussage qualifiziert Dich nicht gerade als fit in Sachen Arbeitsrecht! Sie ist nämlich falsch!

Möchte
die Arbeitnehmerin nach dem Erziehungsurlaub jemals wieder
arbeiten, ist es wichtig, daß sie jetzt ehrlich ist. Ihr muß
dann nämlich nur die Möglichkeit gegeben werden, zu den alten
Bedingungen wieder anzufangen. Eine Teilzeitbeschäftigung kann
der Arbeitgeber verweigern. Und welche Mutter kann schon zu
jeder Tageszeit arbeiten?

Dieser ganze Absatz ist derart falsch, dass ich fast nicht darauf eingehen möchte! Aber ich muss es tun, da ich einfache, unbelegte Behauptungen verabscheue!

Ließ mal das TzBfG durch - und dann suche Dir Urteile, die betriebsbedingte Gründe für eine Ablehnung unterstützen! Sooo einfach ist das nicht! Und das ist sogar völlig unabhängig davon, ob die Mitarbeiterin ein Kind hat!!!

Meine Mitarbeiter haben übrigens teilweise sogar angekündigt,
daß sie sich langsam ein Kind wünschten, und wir haben
gemeinsam besprochen, wie die Arbeitszeiten anschließend
geregelt werden könnten. 2 Mitarbeiterinnen sind aus dem
Erziehungsurlaub zurück und teilen sich 1 Stelle, eine andere
geht jetzt in Mutterschutz und hat angekündigt, daß sie 3
Jahre Erziehungsurlaub nehmen möchte. Auch diese Dame hat
hinterher wieder einen Arbeitsplatz bei mir.

Und sie hätte ihn auch in fast jedem anderen Fall wieder! Ich weiß nicht, wie groß Dein Betrieb ist - aber soweit Du mehr als 5 Angestellte (unter Umständen neuerdings 10) beschäftigst, kannst Du das „fast“ streichen.

Ich habe gestern von einem Beispiel gehört, wie das
funktioniert. Ist allerdings wirlich das allerletzte, und ich
hoffe, daß so etwas nicht an der Tagesordnung ist. Hier werde
ich es nicht schreiben, um nicht irgendwelche Leute auf dumme
Ideen zu bringen.

Sei mir nicht böse, aber ich finde so herrlich subtile Äußerungen einfach nur spaßig! Oder kurz: Es geht nicht! Es soll sogar einen Fall geben, in dem zwar das Unternehmen nicht mehr existiert, die Mitarbeiterin aber trotzdem noch dort beschäftigt ist!
Oder noch kürzer: Blödsinn!

… oder für das Verhältnis zwischen Arbeitnehmer und -geber,
das aber beidseitig funtionieren muß.

Wenn eine Angestellte „Angst“ vor ihrem Chef hat, dann schiebe ich den schwarzen Peter erst mal in seine Richtung! Zumal er sich bei der Einstellung total unqualifiziert angestellt hat!

Aber sie schreibt ja
auch, daß sie ein schlechtes Gewissen hat - zu Unrecht?

JA!

Übrigens: Ich bin weder Betriebsrat, noch in irgendeiner Gewerkschaft!
Ich bin weder auf AG-, noch auf AN-Seite! Ich bin eher neutral.
Ich habe in meiner Tätigkeit bislang immer den Arbeitgeber representiert, auch wenn ich AN war!
Nur weiß ich verdammt noch mal, was ich im Personalbereich machen darf und was ich besser sein lasse! Und wenn ich mir mal unsicher bin, dann halte ich mich enweder zurück oder ich verschaffe mir (Rechts)Sicherheit!

LG
Guido